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Vorlage - VO/10986/23  

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung der Oberbürgermeisterin
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
14.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Hansestadt Lüneburg jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, den der Rat gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließen muss.

 

Der Jahresabschluss der Hansestadt Lüneburg weist für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbetrag von 252.199,98 aus. Die vorhandene Überschussrücklage in Höhe von 1.255.498,61 € reduziert sich im Jahresabschluss 2023 um diesen Betrag.

 

Als Anlage (1) ist der Vorlage der Band I der Jahresrechnung beigefügt. Dieser enthält auf Seite 3 die Feststellung des Jahresabschlusses sowie ab Seite 4 den zur Erläuterung des Ergebnisses erstellten Rechenschaftsbericht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 und weiterer Prüfungsschwerpunkte einen Schlussbericht erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (2) beigefügt. Die Prüfung des Jahres 2022 hat zu vier Prüfungsbemerkungen geführt. Die Stellungnahme der Verwaltung ist dieser Vorlage als Anlage (3) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2022 mit allen detaillierten Auswertungen kann während der Dienstzeit in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.

 

 

Im Schlussbericht erklärt das Rechnungsprüfungsamt, dass der Jahresabschluss 2022 den gesetzlichen Bestimmungen entspricht (siehe Ziffer 6 des Schlussberichtes).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 0 €

c)  an Folgekosten: n/a 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage (1) JR-2022 Hansestadt Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht

Anlage (2) Schlussbericht HLG 2022

Anlage (3) Stellungnahme der Verwaltung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage (1) JR-2022 Hansestadt – Bd. 1 mit Rechenschaftsbericht (8121 KB)      
Anlage 1 2 Anlage (2) Schlussbericht HLG 2022 (131 KB)      
Anlage 3 3 Anlage (3) Stellungnahmen der Verwaltung (95 KB)      

Beschlussvorschlag:

Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Hansestadt Lüneburg und die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Oberbürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.