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Sachverhalt: Herr Stadtbrandmeister Thorsten Diesterhöft und Herr stellvertretender Stadtbrandmeister Volker Gätjens wurden mit Wirkung vom 01.11.2018 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis der Hansestadt Lüneburg berufen und zum Stadtbrandmeister bzw. stellvertretenden Stadtbrandmeister ernannt (Beschluss des Rates vom 28.06.2018, vgl. VO/7838/18). Die Amtszeiten enden danach regulär mit Ablauf des 31.10.2024. Herr Diesterhöft und Herr Gätjens haben gegenüber der Oberbürgermeisterin schriftlich um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister bzw. als stellvertretender Stadtbrandmeister mit Wirkung zum 01.01.2024 gebeten. Um dieser Bitte Rechnung tragen zu können, ist eine Neubesetzung der o.g. Funktionen zum 01.01.2024 erforderlich. Nach § 20 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg über die Ernennung nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Gemäß Beschluss des Stadtkommandos der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 14.06.2018 werden gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 (Feuerwehrsatzung) zwei Stellvertretungen eingesetzt. In Kommunen mit Ortsfeuerwehren ist gemäß § 20 Abs. 5 NBrandSchG vorgeschlagen, wer die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister:innen und ihrer Stellvertretungen in einer hierzu einberufenen Versammlung erhält. Dem entsprechend wurden am 01.11.2023 von der dazu durch die Verwaltung einberufenen Versammlung der Ortsbrandmeister:innen und deren Stellvertretungen folgende einstimmigen Vorschläge abgegeben:
Für die Funktion des Stadtbrandmeisters wird Herr Rainer Utermöhlen, derzeit 2. stellvertretender Stadtbrandmeister, zur Ernennung vorgeschlagen.
Für die Funktion des 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird Herr Tobias Glor, derzeit Ortsbrandmeister Ortsfeuerwehr Rettmer, zur Ernennung vorgeschlagen.
Für die Funktion des 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeisters wird Herr Florian Vierroth, derzeit stellvertretender Ortsbrandmeister Oedeme, zur Ernennung vorgeschlagen. Die Rangfolge der Vertretung wird gemäß § 2 Absatz 1 Satz 4 Feuerwehrsatzung durch den Stadtbrandmeister bestimmt. Herr Tobias Glor wurde als 1. stellvertretender Stadtbrandmeister und Herr Vierroth als 2. stellvertretender Stadtbrandmeister durch Herrn Utermöhlen benannt. Alle vorgeschlagenen Personen erfüllen die in § 20 Absatz 3 NBrandSchG genannten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Der Kreisbrandmeister wurde angehört.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 50,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: 1. Herr Rainer Utermöhlen wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum Stadtbrandmeister ernannt.
2. Herr Tobias Glor wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 1. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt. 3. Herr Florian Vierroth wird gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte vom 01.01.2024 bis 31.12.2029 zum 2. Stellvertretenden Stadtbrandmeistern ernannt.
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