Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10967/23  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2024; Teilhaushalte, Ergebnishaushalte, Investitionen und Produkte im Baudezernat, Bereich 73 Friedhöfe, Bereich 74 Grünplanung und Forsten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:1. Uta Hesebeck
2. Constanze Keuter
3. Hans Hockemeyer
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 73 - Friedhöfe
Bearbeiter/-in: Maison, Annika  Bereich 74 - Grünplanung und Forsten
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Bereich 73 ist für die Friedhöfe zuständig.

Zu den Aufgaben gehören umfassende Beratungen der Bürger hinsichtlich der bestehenden Bestattungsmöglichkeiten, das Bereitstellen von Grund und Boden für Grabstätten, die Verlängerungen von Grabnutzungsrechten, die Erteilung von Grabmalgenehmigungen und sonstigen Ausnahmegenehmigungen. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Friedhofsunterhaltungsarbeiten, Neuanlage und Überarbeitung der Friedhofsanlagen und Einrichtung von Grabfeldern.

 

Der Teilergebnisplan 73000 besteht aus dem Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen. Er beinhaltet die Ansätze für die Vergabe von Grabstätten und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben sowie die Ansätze für die erforderliche Unterhaltung der Friedhöfe.

 

Die Investitionen, die durch den Bereich 73 umgesetzt werden sollen, befinden sich im Teilfinanzplan 73000. Sie umfassen den Ausbau der Friedhofswege, die Neuanlage von Grabfeldern sowie die Ersatz-/Beschaffungen von Großgeräte und Fahrzeugen.

 

Zu dem Teilhaushalt 73000 wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Der Bereich 74 ist für sämtliche öffentliche Grünanlagen der Hansestadt, einschließlich der Forsten zuständig.

 

Das Leistungsfeld umfasst unter anderem die Gestaltung klassischer Parkanlagen, öffentlicher Grünflächen und Innenhöfe, Straßenbegleitgrün sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen. Neben Aufgaben zur Entwicklung und Unterhaltung vorhandener Anlagen bilden planerische Tätigkeiten zur Neu- und Umgestaltung aller städtischen Grünflächen den Schwerpunkt.

 

Ein Großteil der Leistungen wird als Dienstleistung für Tätigkeiten in Sanierungs- und Neubaugebieten, Fördermaßnahmen, Spenden/ Sponsoring sowie für andere Fachbereiche des Baudezernats erbracht. Der Haushaltsplan bildet diese Aufgaben nicht unmittelbar ab, da die entsprechenden Mittel in den jeweiligen Fach-/ Bereichen verwaltet werden.

 

Die selbstverwalteten Finanzmittel werden im Teilhaushalt 74000 dargestellt, unterteilt in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt.

 

Der Teilergebnisplan 74000 setzt sich aus den Produkten 551001 Grünanlagen und dem Produkt 555001 Forsten zusammen. Er beinhaltet u.a. Maßnahmen zur Unterhaltung der Grünanlagen, gutachterliche Leistungen und Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung (KluG = Klima und Grün Projekte, z.B. Entsiegelungsmaßnahmen, Aufforstung).

 

Die größte Position im Teilergebnisplan sind die monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Wirtschaftsplan an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL).

 

Die Investitionen, die durch den Bereich 74 umgesetzt werden sollen, befinden sich im Teilfinanzplan 74000. Sie umfassen Wegebaumaßnahmen, die Grundsanierung von Spielplätzen und Projekte im Zusammenhang mit den Fördermittelprogrammen „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“, „Resiliente Innenstädte“ sowie „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

 

Zu dem Teilhaushalt 74000 wird in der Sitzung vorgetragen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Bereich Forsten

Durch die mechanisierte Holzernte findet zwar ein Eingriff in die Natur statt (-), aber es wird das Ziel der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder (Aufhalten der Bodenverschlechterung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt usw.) verfolgt (+).
Bereich Friedhöfe
Aktive Friedhöfe können als wichtige Grünflächen in Abhängigkeit ihrer Ausstattung ein hohes klimatisches Potential aufweisen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Bereich Grünplanung

-          Sicherstellung von Grünflächen

-          Umsetzung von KluG-Projekten (Klima und Grün), z.B. Entsiegelungsmaßnahmen und Aufforstung

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Bereich Forsten

Erreichung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Bereich Friedhöfe

Die Friedhöfe nehmen aufgrund ihres Grünanteils wichtige Umwelt- und Naturschutzfunktionen im Interesse der Allgemeinheit wahr. Die Friedhöfe erfüllen außerdem kulturhistorische und soziale Funktionen sowie Erholungs- und Wirtschaftsfunktionen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Bereich Grünplanung

Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur/ Spielplätze

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   112 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

Insgesamt für die o.g. Teilfinanz- und Teilergebnispläne gemäß HH-Plan Entwurf 2024

 Konsumtiv 3.832.600 €

 Investiv        763.000

 

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

Teilhaushalt 73000 / Produkt 553001

Teilhaushalt 74000 / Produkte 551001 und 555001

Kostenstellen / Kostenträger: diverse

Haushaltsjahr 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

Insgesamt für die o.g. Teilfinanz- und Teilergebnispläne gemäß HH-Plan Entwurf 2024

   Konsumtiv     1.740.400 €

   Investiv            345.000

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Haushalt 2024 Teilergebnisplan 73 und 74 (82 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Haushalt 2024 Investitionsprogramm B74 (51 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 für die o.g. Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.