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Vorlage - VO/10966/23  

 
 
Betreff: Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Allerheiligen
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra  Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
   03 - Steuerung und Service
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
23.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III) zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) wird bundesweit über sogenannte "Duale Systembetreiber" organisiert. Aktuell gibt es 10 aktive Systembetreiber in Deutschland, welche die Sammelleistung turnusmäßig alle 3 Jahre neu ausschreiben.

Die Erfassung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet wird derzeit durch die Firma Nehlsen Cohrs GmbH, als Subunternehmer der Firma RMG GmbH, durchgeführt. Dieser Vertrag endet am 31.12.2025. Für den dann folgenden Zeitraum ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 wird eine neue Ausschreibung durch die Dualen Systembetreiber erfolgen. Die Aufftragsvergabe für die Sammelleistung erfolgt ausschließlich durch die Dualen Systembetreiber, weder die Hansestadt Lüneburg noch die GfA Lüneburg gkAöR haben ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zu beauftragenden Entsorgungsunternehmens.

Derzeit erfolgt die Sammlung im Stadtgebiet weitestgehend über gelbe Säcke. Eine Ausnahme bilden Großwohnanlagen, in denen für die Entsorgung großvolumige Behältnisse (1.100 l) für die Entsorgung zur Verfügung stehen.

Über die künftige Systemausgestaltung in der Hansestadtneburg muss zeitnah entschieden werden. Dabei stehen zur Disposition das bisherige Abfuhrsystem „gelber Sack“ oder die grundsätzliche Umstellung auf die „gelbe Tonne“, wie sie im übrigen Landkreis zum 01.01.2025 vollzogen wird.

Die Verhandlungen über die zukünftige Systemausgestaltung ("gelber Sack" oder "gelbe Tonne") führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Gemäß Vereinbarung zwischen der GfA Lüneburg gkAöR und der Hansestadt Lüneburg ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für das Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg auf die GfA übertragen worden. Die Verhandlungen werden somit durch die GfA geführt.

Eine Entscheidung über das künftige Erfassungssystem soll möglichst im I. Quartal 2024 herbeigeführt werden.

Der Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR, Herr Oliver Schmitz, wird in der Sitzung zunächst grundsätzlich in die Thematik einführen, Vor- und Nachteile der Erfassungssysteme „gelber Sack“ und „gelbe Tonne“ aufzeigen und sodann über das weitere Verfahren berichten.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Stammbaum:
VO/10966/23   Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?   Bereich 31 - Umwelt   Mitteilungsvorlage
VO/10966/23-1   Künftiges Erfassungssystem von Leichtverpackungen (LVP) in der Hansestadt Lüneburg - gelbe Tonne oder gelber Sack?   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage