Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) wird bundesweit über sogenannte "Duale Systembetreiber" organisiert. Aktuell gibt es 10 aktive Systembetreiber in Deutschland, welche die Sammelleistung turnusmäßig alle 3 Jahre neu ausschreiben. Die Erfassung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet wird derzeit durch die Firma Nehlsen Cohrs GmbH, als Subunternehmer der Firma RMG GmbH, durchgeführt. Dieser Vertrag endet am 31.12.2025. Für den dann folgenden Zeitraum ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 wird eine neue Ausschreibung durch die Dualen Systembetreiber erfolgen. Die Aufftragsvergabe für die Sammelleistung erfolgt ausschließlich durch die Dualen Systembetreiber, weder die Hansestadt Lüneburg noch die GfA Lüneburg gkAöR haben ein Mitspracherecht bei der Auswahl des zu beauftragenden Entsorgungsunternehmens. Derzeit erfolgt die Sammlung im Stadtgebiet weitestgehend über gelbe Säcke. Eine Ausnahme bilden Großwohnanlagen, in denen für die Entsorgung großvolumige Behältnisse (1.100 l) für die Entsorgung zur Verfügung stehen. Über die künftige Systemausgestaltung in der Hansestadt Lüneburg muss zeitnah entschieden werden. Dabei stehen zur Disposition das bisherige Abfuhrsystem „gelber Sack“ oder die grundsätzliche Umstellung auf die „gelbe Tonne“, wie sie im übrigen Landkreis zum 01.01.2025 vollzogen wird. Die Verhandlungen über die zukünftige Systemausgestaltung ("gelber Sack" oder "gelbe Tonne") führt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Gemäß Vereinbarung zwischen der GfA Lüneburg gkAöR und der Hansestadt Lüneburg ist die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers für das Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg auf die GfA übertragen worden. Die Verhandlungen werden somit durch die GfA geführt. Eine Entscheidung über das künftige Erfassungssystem soll möglichst im I. Quartal 2024 herbeigeführt werden. Der Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR, Herr Oliver Schmitz, wird in der Sitzung zunächst grundsätzlich in die Thematik einführen, Vor- und Nachteile der Erfassungssysteme „gelber Sack“ und „gelbe Tonne“ aufzeigen und sodann über das weitere Verfahren berichten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
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