Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Zum Schuljahr 2023/2024 ist in Niedersachsen das Unterrichtsfach Informatik im Schuljahr 10 als Pflichtfach eingeführt worden. Im darauffolgenden Schuljahr 2024/2025 wird es dann zum Pflichtfach im 9. Jahrgang. Das bereits vorhandene Curriculum sieht für den Unterricht Themen und praktische Inhalte vor, die bisher nicht zur üblichen Ausstattung an den weiterführenden Schulen gehören. Es haben sich mehrere weiterführende Schulen über die Notwendigkeiten ausgetauscht und auch den Fachberater für Informatik des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) hinzugezogen. Folgende Notwendigkeiten wurden Ende Juni gegenüber dem Schulträger benannt.
Notwendigkeiten für den Fachunterricht Informatik: Die Notwendigkeiten beziehen sich auf drei verschiedene Aspekte. 1) die Unterrichtsräume, in denen das Fach Informatik unterrichtet wird, 2) die Ausstattung mit Laptops/Tablets/PC und 3) Unterrichtsmaterial passend zum Curriculum des Landes Niedersachsen.
Empfehlungen des Fachberaters für Informatik für das RLSB Hanno Land Er empfiehlt folgende Ausstattung für eine fünfzügige Schule, um das Curriculum in 9/10 umzusetzen:
Mindeststandards bis zum SJ 2024/25: 1) zwei PC-Räume mit mindestens 15 Geräten 2) leistungsfähige PCs (schnelles Internet über LAN, ausreichender Arbeitsspeicher für flüssiges Laden, Alter bis max. 5-7 Jahre) 3) Unterrichtsmaterial (siehe hierzu Auflistung in der Tabelle)
Folgende Gesamtübersicht für die notwendige Ausstattung für das Pflichtfach Informatik wurde zusammengestellt.
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wird der räumliche Bedarf in irgendeiner Form im Bestand gelöst werden müssen, da nicht einzelne PC-Räume an den Schulen angebaut werden können.
Für die Ausstattung mit Unterrichtsmaterial nebst Aufbewahrungsschrank und Laptops/ Notebooks wurde einmal eine Minimalausstattung mit einem Volumen von 32.492,50 € dargestellt und die Maximalausstattung mit 64.985,00 €.
Da sich erst zum Ende des Schuljahres 2022/2023 herauskristallisiert hat, welche Notwendigkeiten sich aus dem Curriculum für das Pflichtfach Informatik ergeben, konnten für das Haushaltsjahr 2023 keine Haushaltsmittel eingeplant werden.
Da im 10. Jahrgang die Unterrichtung des Pflichtfaches schon begonnen hat, sind die Schulen dringend darauf angewiesen, dass die erforderliche Ausstattung möglichst schnell beschafft wird. Bisher haben die Schulen mit Theorie-Unterricht und vorhandener technischer Ausstattung überbrückt.
Da keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, müssen diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, da es in diesem Schuljahr erst einmal nur um den 10. Jahrgang geht, nur die Mittel für die Beschaffung der Minimalausstattung zur Verfügung zu stellen und für das Schuljahr 2024/2025 weitere Mittel um die Maximalausstattung zu gewährleisten. Entsprechende Mittel sind zum Haushalt 2024 angemeldet worden.
Vorsorglich empfiehlt die Verwaltung aufgrund etwaiger Kostensteigerungen bzw. Mehrbedarfe den Bedarf pro Schule auf 35.000 € aufzurunden. Für sieben weiterführende Schulen ergibt sich ein Gesamtbedarf von 245.000 €. Die Oberschule Christiani-Schule wurde hierbei nicht mehr berücksichtigt, da diese im Schuljahr 2023/2024 ausläuft.
Die Deckung des Mehraufwandes von 245.000 € kann zu 80 % über die Abrechnung über den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg erfolgten. Für den 20 %tigen Eigenanteil i.H.v. 49.000 € ist eine Deckung aus dem städtischen Haushalt vorzusehen.
Zur Deckung des Eigenanteils i.H.v. 49.000 € wird der noch nicht ausgeschöpfte HH-Ansatz bei
Sachkonto 4271261 - Einrichtungen - Erwerb GVG bis 1000€ Kostenstelle 55720 – Verwaltung Grundschulen Kostenträger 21100102- Grundschulen
vorgeschlagen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, sofern dem außerplanmäßigen Aufwand zugestimmt wird
Teilhaushalt / Kostenstelle: 55720 Produkt / Kostenträger: 21100102 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: 196.000 € aus Abrechnung Finanzvertrag
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bereitstellung des außerplanmäßigen Aufwands i.H.v. 245.000 € zur Sicherstellung der technischen Lehrmittel für das zum Schuljahr 2023/ 2024 eingeführte Pflichtfach Informatik im Sekundarbereich I wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt zu 80 % über Mehrerträge aus der Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis Lüneburg und zu 20 % aus dem bisher nicht ausgeschöpften HH-Ansatz bei den Grundschulen für den Erwerb geringwertiger Einrichtungsgegenstände bis 1.000 €.
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