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Vorlage - VO/10964/23  

 
 
Betreff: Zustimmung zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherstellung der technischen Lehrmittel für das zum Schuljahr 2023/ 2024 eingeführte Pflichtfach Informatik im Sekundarbereich I
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 50 - Service und Finanzen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 55 - Schulen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zum Schuljahr 2023/2024 ist in Niedersachsen das Unterrichtsfach Informatik im Schuljahr 10 als Pflichtfach eingeführt worden. Im darauffolgenden Schuljahr 2024/2025 wird es dann zum Pflichtfach im 9. Jahrgang.

Das bereits vorhandene Curriculum sieht für den Unterricht Themen und praktische Inhalte vor, die bisher nicht zur üblichen Ausstattung an den weiterführenden Schulen gehören.

Es haben sich mehrere weiterführende Schulen über die Notwendigkeiten ausgetauscht und auch den Fachberater für Informatik des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg (RLSB) hinzugezogen. Folgende Notwendigkeiten wurden Ende Juni gegenüber dem Schulträger benannt.

 

Notwendigkeiten für den Fachunterricht Informatik:

Die Notwendigkeiten beziehen sich auf drei verschiedene Aspekte.

1) die Unterrichtsräume, in denen das Fach Informatik unterrichtet wird,

2) die Ausstattung mit Laptops/Tablets/PC und

3) Unterrichtsmaterial passend zum Curriculum des Landes Niedersachsen.

 

Empfehlungen des Fachberaters für Informatik für das RLSB Hanno Land

Er empfiehlt folgende Ausstattung für eine fünfzügige Schule, um das Curriculum in 9/10 umzusetzen:

 

 

 

Mindeststandards bis zum SJ 2024/25:

1)   zwei PC-Räume mit mindestens 15 Geräten

2)   leistungsfähige PCs (schnelles Internet über LAN, ausreichender Arbeitsspeicher für flüssiges Laden, Alter bis max. 5-7 Jahre)

3)   Unterrichtsmaterial (siehe hierzu Auflistung in der Tabelle)

 

 

Folgende Gesamtübersicht für die notwendige Ausstattung für das Pflichtfach Informatik wurde zusammengestellt.

 

 

Preis je Einheit

min

max

Preis min

Preis max

Raum

im Bestand

1

2

Nachrüsten von Steckdosen

Steckdosen ggf. nachrüsten

je nach Schulsituation

30

60

Tafeln

Tafel digital je nach Schulsituation

1

Whiteboard je nach Schulsituation

1

Laptops/Tablets

Laptop/Tablet mit Windows 11

1.000,00 €

30

60

30.000,00 €

60.000,00 €

Aufbewahrungschrank

Sammlungsschrank auf Rollen

800,00 €

1

2

800,00 €

1.600,00 €

Calliope-Material

Klassensatz Calliope

799,00 €

1

2

799,00 €

1.598,00 €

Sensoren für Calliope

17,50 €

20

40

350,00 €

700,00 €

Calliope Vibrationssensor

4,30 €

5

10

21,50 €

43,00 €

Ohrclip für Herzfrequenzmessung

13,20 €

5

10

66,00 €

132,00 €

4-Ziffern-Dislplays

5,20 €

30

60

156,00 €

312,00 €

Akkus statt Batterien zum Betrieb

300,00 €

1

2

300,00 €

600,00 €

Unterrichtsmaterial

  

1.692,50 €      

3.385,00 €

mit Schrank

 

2.492,50 €                

4.985,00 €

mit Laptops

 

32.492,50 €

64.985,00 €

 

 

 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, wird der räumliche Bedarf in irgendeiner Form im Bestand gelöst werden müssen, da nicht einzelne PC-Räume an den Schulen angebaut werden können.

 

r die Ausstattung mit Unterrichtsmaterial nebst Aufbewahrungsschrank und Laptops/ Notebooks wurde einmal eine Minimalausstattung mit einem Volumen von 32.492,50 € dargestellt und die Maximalausstattung mit 64.985,00 €.

 

Da sich erst zum Ende des Schuljahres 2022/2023 herauskristallisiert hat, welche Notwendigkeiten sich aus dem Curriculum für das Pflichtfach Informatik ergeben, konnten für das Haushaltsjahr 2023 keine Haushaltsmittel eingeplant werden.

 

Da im 10. Jahrgang die Unterrichtung des Pflichtfaches schon begonnen hat, sind die Schulen dringend darauf angewiesen, dass die erforderliche Ausstattung möglichst schnell beschafft wird. Bisher haben die Schulen mit Theorie-Unterricht und vorhandener technischer Ausstattung überbrückt.

 

Da keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, müssen diese außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, da es in diesem Schuljahr erst einmal nur um den 10. Jahrgang geht, nur die Mittel für die Beschaffung der Minimalausstattung zur Verfügung zu stellen und für das Schuljahr 2024/2025 weitere Mittel um die Maximalausstattung zu gewährleisten. Entsprechende Mittel sind zum Haushalt 2024 angemeldet worden.

 

Vorsorglich empfiehlt die Verwaltung aufgrund etwaiger Kostensteigerungen bzw. Mehrbedarfe den Bedarf pro Schule auf 35.000 € aufzurunden. Für sieben weiterführende Schulen ergibt sich ein Gesamtbedarf von 245.000 €. Die Oberschule Christiani-Schule wurde hierbei nicht mehr berücksichtigt, da diese im Schuljahr 2023/2024 ausläuft.

 

Die Deckung des Mehraufwandes von 245.000 € kann zu 80 % über die Abrechnung über den Finanzvertrag mit dem Landkreis Lüneburg erfolgten. Für den 20 %tigen Eigenanteil i.H.v. 49.000 € ist eine Deckung aus dem städtischen Haushalt vorzusehen.

 

Zur Deckung des Eigenanteils i.H.v. 49.000 € wird der noch nicht ausgeschöpfte HH-Ansatz bei

 

Sachkonto  4271261 - Einrichtungen - Erwerb GVG bis 1000€

Kostenstelle  55720 Verwaltung Grundschulen

Kostenträger  21100102- Grundschulen

 

vorgeschlagen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Bereitstellung der Mittel ist erforderlich, um die Anforderungen an das Curriculum des Pflichtfaches Informatik zu erfüllen den Schüler:innen eine hochwertige und zukunftweisende Bildung zu ermöglichen

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, sofern dem außerplanmäßigen Aufwand zugestimmt wird

  

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 55720 

 Produkt / Kostenträger: 21100102

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen: 196.000 € aus Abrechnung Finanzvertrag

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bereitstellung des außerplanmäßigen Aufwands i.H.v. 245.000 € zur Sicherstellung der technischen Lehrmittel für das zum Schuljahr 2023/ 2024 eingeführte Pflichtfach Informatik im Sekundarbereich I wird gem. § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt zu 80 % über Mehrerträge aus der Abrechnung des Finanzvertrages mit dem Landkreis Lüneburg und zu 20 % aus dem bisher nicht ausgeschöpften HH-Ansatz bei den Grundschulen für den Erwerb geringwertiger Einrichtungsgegenstände bis 1.000 €.