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Vorlage - VO/10963/23  

 
 
Betreff: Zustimmung zur überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Deckung der offenen Betriebskostenzuschüsse an die die freien Träger von Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg im Rahmen des Fehlfinanzierungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Penzkofer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 50 - Service und Finanzen
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
28.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

In der Hansestadt Lüneburg gibt es 64 Kindertagesstätten, von denen 48 in freier und 16 in städtischer Trägerschaft sind.

Die Hansestadt Lüneburg hat mit dem überwiegenden Teil der freien Träger von Kindertagesstätten in der Vergangenheit individuelle Verträge abgeschlossen, die einen Festbetragszuschuss oder einen Defizitausgleich zum Inhalt hatten. Durch die individuelle Gestaltung dieser Verträge konnte keine Vergleichbarkeit und somit nur wenig Transparenz bezüglich der Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft erzielt werden.

Um der Zielsetzung, eine transparente und planbare Haushaltsführung im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft zu schaffen, gerecht werden zu können, entschied sich die Hansestadt Lüneburg, künftig einen einheitlichen „Vertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft“ zu entwerfen. Dieser Vertrag stellt einheitliche Regeln hinsichtlich der Finanzierungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Finanzierung sowie Leistungen beider Vertragsparteien auf. Den Kern des Vertrages stellt ein detailliertes Leistungsverzeichnis dar. Es wird in 3 Kostenblöcke (1. Personalkosten, 2. Kosten für Gebäude, Außenanlagen und Bewirtschaftung, 3. Sonstige für den Betrieb der Kita erforderliche Kosten) sowie Erlöse unterteilt.

Innerhalb der jeweiligen Kostenblöcke finden unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten Anwendung:

-          Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (Kosten, die notwendig, aber nicht vom Träger beeinflussbar sind)

-          Abrechnung nach vereinbartem Höchstsatz (Höchstsätze in Abhängigkeit zu unterschiedlichen Bewertungskriterien wie Platzzahl, qm oder Personal)

-          Pauschalierte Standardfinanzierung (für nicht regelmäßig anfallende Kosten)

 

nftige Kostenanpassungen werden durch den Bezug zu Teuerungsraten und Indizes wie dem Verbraucherpreisindex regelmäßig einbezogen, sodass die Notwendigkeit einer manuellen Nachjustierung der Werte minimiert wird.

Um für die künftigen Jahre eine verlässliche Haushaltsplanung und die freien Träger eine auskömmliche Grundlage zu schaffen, ihre Aufgaben im Auftrag der Hansestadt Lüneburg zu erfüllen, war der Abschluss eines einheitlichen, rechtssicheren und klar messbaren Mustervertrages notwendig.  In der Ratssitzung am 12.10.2022 wurde der Mustervertrag zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg beschlossen (Vorlage VO/10200/22).

Auf Basis des beschlossenen Mustervertrages wurde anschließend mit den einzelnen freien Trägern individuelle, auf ihre Einrichtung zugeschnittene Fehlbetragsfinanzierungsverträge verhandelt und ab dem 01.01.2023 abgeschlossen. Hierbei ist zu beachten, dass noch nicht mit allen freien Trägern der individuelle, auf ihre Einrichtung zugeschnittene Fehlbetragsfinanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, da die Verhandlungen hierzu noch laufen.

Durch den Abschluss des Fehlbetragsfinanzierungsvertrages wird allen freien Trägern ein rechtssicheres Vertragsdokument an die Hand gegeben, in denen grundsätzliche Regelungen vereinheitlicht sind. Durch das detaillierte Leistungsverzeichnis wird Transparenz in der Betriebskostenabrechnung und Planungssicherheit gewährleistet. Die Abrechnungssätze liegen zum Teil oberhalb dessen, was an einige Träger bisher erstattet wurde. Die tatsächlichen Mehrkosten wurden zunächst als Prognose  moderat eingestuft, da die bisherige gängige Praxis vorsah, den Trägern außerordentliche Sonderzuschüsse ohne vertragliche Grundlage zu gewähren. Dies resultiert aus der Tatsache, dass viele Träger (vor allem gemeinnützige Gesellschaften) keine negativen Jahresabschlüsse aufweisen dürfen, da sonst die sofortige Insolvenz drohte.

Darüber hinaus unterliegen viele Betriebskosten ohnehin einer jährlichen Steigerung (Personalkosten, Gebäudekosten, etc.).

Eine konkrete Bemessung der Mehrkosten war bei Beschluss des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg am 12.10.2022 aus verschiedenen Gründen nicht möglich:

-         starker Preisanstieg durch derzeitige Inflationsrate,

-         Anstieg der Personalkosten durch Tariferhöhungen,

-         Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen aufgrund steigender Materialkosten,

-         Corona-bedingte Aussetzung von bestimmten Arbeiten (z.B. Pflege Außengelände), die in den Durchschnittswerten der letzten Jahre nicht berücksichtigt wurde, jetzt allerdings wieder anfallen,

-  vollständige Umstellung der Abrechnungsmodalitäten.

 

r 2023 wurde daher zunächst ein Aufwand von 13.300.000 EURO (inclusive eines Puffers für unvorhergesehene Ausgaben) prognostiziert und im Haushalt 2023 eingestellt. Gemäß § 4 Nr. 5 der Fehlfinanzierungsverträge legen die freien Träger der Hansestadt Lüneburg bis 31.08 des laufenden Jahres eine Bedarfsvorschau für das Folgejahr vor. Aufgrund der erst im Oktober 2022 erfolgten Beschlussfassung des Mustervertrages zur Fehlbetragsfinanzierung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft im Stadtgebiet der Hansestadt sowie der erst dann erfolgten Verhandlungen und Abschlüsse der individuellen Verträge mit den einzelnen freien Trägern war dies für 2023 nicht mehr umsetzbar. Die Bedarfsvorschauen für das Jahr 2023 wurden erst im Laufe des Jahres 2023 von den einzelnen freien Träger unter Anwendung der neuen Vereinbarungen und des neuen Leistungsverzeichnisses eingereicht.

 

Die Überprüfung der Bedarfsvorschauen ergab, dass der Haushaltsansatz 2023 nicht ausreicht, um die vertragliche vereinbarten Aufwendungen in Form von Betriebskostenzuschüssen decken zu können. Aktuell belaufen sich die vorläufig ermittelten Betriebskostenzuschüsse 2023 für die freien Träger auf 15.128.556 EURO. Hierbei handelt es sich zunächst auch um eine Prognose / Kostenschätzung für 2023, die tatsächlichen Aufwendungen können erst nach Vorlage der jährlichen Betriebskostenabrechnung gemäß § 4 Nr. 3 des Fehlfinanzierungsvertrages - spätestens 30.06.2024 - abschließend ermittelt werden. 

Dies entspricht aktuell einem Mehraufwand von 1.828.556 EURO zum Haushaltsansatz 2023, für das weitere finanzielle Mittel zur Deckung benötigt werden.

 

Weitere Gründe für die Kostensteigerung sind neben den oben genannten Gründen unter anderem:

-          Zahlung einer Inflationsprämie in Höhe von 3.000 EURO je Mitarbeiter:in

-          Zahlung von jährlichen Pauschalen ohne Vorlage von Nachweisen unter anderem für:

→ Fort- und Weiterbildung für pädagogisches Personal (710 EURO je pädagogische Mitarbeiter:in),

→   sonstige personalbezogene Sachausgaben (120 EURO je Mitarbeiter:in),

→   Schönheitsreparaturen, soweit die Kosten vom Träger zu tragen sind (jährlich 11,02 EURO je qm),

→   Instandhaltung, soweit die Kosten vom Träger zu tragen sind (jährlich je nach Baujahr des Gebäudes zwischen 9,21 EURO und 14,92 EURO),

→ Erwerb beweglicher Sachen (jährlich 1.484,65 EURO je Elementargruppe und 968,25 EURO je Krippengruppe)

-          Zahlung einer kalkulatorischen Miete, wenn sich das Gebäude im Eigentum des freien Trägers befindet.

 

Die zur Deckung der überplanmäßig benötigten Mittel erfolgt aus Minderaufwendungen im Bereich der stadtteilorientierten Arbeit (TeilHH 52000) in Höhe von 150.000 €, Minderaufwendungen beim Projekt „Familie im Zentrum“ (TeilHH 55000, aktuell Neukonzeptionierung/ Weiterentwicklung) in Höhe von 50.000 € sowie aus Minderaufwendungen im TeilHH 54000 für die Bewachung von Unterkünften in Höhe von 1.628.556 €.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Qualität des Bildungs- und Erziehungsauftrages wird durch die einheitlichen Regelungen erhöht. Im Hinblick auf die Betriebskosten der Einrichtungen in freier Trägerschaft wird durch die einheitlichen Regelungen mehr Transparenz und eine planbare Haushaltsführung r die Hansestadt Lüneburg geschaffen.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €) 

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 75,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja  X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  Teil HH 53000 / 57410 (SK 4318010) 

 Produkt / Kostenträger: 36500102

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln i.H.v. 1.828.556 € wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Bereich der stadtteilorientierten Arbeit (TeilHH 52000) in Höhe von 150.000 €, Minderaufwendungen beim Projekt „Familie im Zentrum“ (TeilHH 55000, aktuell Neukonzeptionierung/ Weiterentwicklung) im TeilHH 55000 in Höhe von 50.000 € sowie aus Minderaufwendungen im TeilHH 54000 für die Bewachung von Unterkünften in Höhe von 1.628.556 €.