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Vorlage - VO/10961/23  

 
 
Betreff: Informationsveranstaltungen zu einer möglichen Umbenennung der Hindenburgstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
20.11.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.02.2024 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
05.03.2024 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses    
Verwaltungsausschuss
23.04.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 dem Rat empfohlen, im Vorfelde zu einer möglichen Umbenennung der Hindenburgstraße zwei Informationsveranstaltungen durchzuführen (siehe Vorlage VO/10640/23-1 und Beschlussauszug der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses vom 28.09.2023):

 

„Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften der Hansestadt Lüneburg empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dass die Verwaltung ein Informationsschreiben an die Anwohner*innen der Hindenburgstraße formuliert und versendet, in welchem die Anwohner*innen informiert werden über

 

i)                    die Absicht des Rates, die Hindenburgstraße umzubenennen;

ii)                  die zu berücksichtigenden Rechtsgundlagen zur Straßenumbenennung;

iii)                die Einladung zu einer Informationsveranstaltung, mit der beabsichigt wird, die Straßenumbenennung zu kontextualisieren und in Zusammenarbeit mit Initiativen wie der VVN-BdA den Teilnehmenden ein differenziertes, historisches Bild zu vermitteln. Die Informationsveranstaltung soll an zwei Terminen zu unterschiedlichen Tageszeiten angeboten und für die Stadtgesellschaft geöffnet werden. Die Einladung der Stadtgesellschaft erfolgt über gängige Kommunikationskanäle (z.B. Zeitung)“

Aufgrund der formulierten Anforderungen an den gewünschten Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen und den Erfahrungswerten aus verschiedenen Bürger:innenbeteili-gungsformaten hat die Verwaltung eine grobe Kostenkalkulation vorgenommen. Zur Einladung und Umsetzung der beiden Informationveranstaltungen für sowohl die betroffenen Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Interessenvertretungen als auch die interessierte Öffentlichkeit ist mit Kosten von ca. 30.000 Euro zu rechnen. Hierin berücksichtigt sind insbesondere die Kosten für einen entsprechend großen Raum, ggf. benötigte Lautsprecher-, Licht- und Präsentationstechnik, ergänzende Raumausstattung, Moderation, Kosten für externe Fachvorträge, Druckerzeugnisse, Zustellungs- und Materialkosten. Die entsprechenden Mittel sind nicht im Haushalt 2024 vorhanden.

 

 

 

Aktualisierter Sachverhalt vom 23.02.2024:

 

r die Deckung der entstehenden Kosten wurden durch den Rat der Hansestadt Lüneburg keine zusätzlichen Mittel in den Haushalt 2024 eingestellt. Um die Informationsveranstaltungen dennoch durchführen zu können, muss daher der Haushaltsansatz allgemeiner Mittel für Kosten im Rahmen von Straßenbenennungen in Höhe von 50.000 € herangezogen werden. Für andere Vorhaben bleiben in 2024 somit entsprechend weniger Mittel bzw. diese können ggf. erst im Folgejahr angegangen werden.

 

Der Sachverhalt der Ursprungsvorlage mit der groben Kostenkalkulation über 30.000 Euro wurde im Ausschuss für Kultur und Partnerschaften als zuständigen Fachausschuss zur Kenntnis genommen. Eine Präzisierung zu Art, Umfang und Rahmen der geforderten zwei Informationsveranstaltungen erfolgte jedoch nicht. In seiner Sitzung am 30.01.2024 verwies der Verwaltungsausschuss daher die Vorlage zurück in den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften:

 

Die Vorlage wird zur Klärung der offenen Fragen für die Informationsveranstaltungen an den Ausschuss für Kultur und Partnerschaften zurückverwiesen.“

 

 

 

Als Grundlage für die inhaltliche Beratung zu Art, Umfang und Ausgestaltung der Informationsveranstaltungen werden dem Ausschuss für Kultur und Partnerschaften verwaltungsseitig folgende festzulegende Eckpunkte bzw. zu klärende Fragen zur Verfügung gestellt (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

 

 

Einladung zur Veranstaltung/ (Druck-) Erzeugnisse:

-          Art und Umfang

  • Druckerzeugnisse (persönliche Einladungen an alle betroffenen Anwohner:innen und Gewerbetreibenden)
  • Einladung betroffener Interessengruppen
  • Plakate
  • Anzeigen/Veröffentlichungen in den Medien

-          Zustellungs-, Material- und Herstellungskosten für die Druckerzeugnisse, Publikationen etc.

-          Erstellung von Informationsmaterialien (in Papier/digital) zur Aushändigung nach der Veranstaltung


Veranstaltung an sich:

 

-          Konkrete Zielsetzung der Veranstaltung, Festlegung der Rahmenbedingungen zum Ablauf

  • Wie und in welchem Umfang sind Meldungen/Fragen aus dem Publikum erwünscht (mündlich/schriftlich)
  • Beteiligung von Vertreter:innen der Fraktionen/Gruppen im Rahmen der Veranstaltung vorgesehen (z. B. Statements der Fraktionen/Gruppe zur möglichen Umbenennung oder Erwiderungen auf konkrete Nachfragen aus dem Publikum)
  • Festlegung zu Dauer der Gesamtveranstaltung
  • Welche/ wie viele externe Fachreferent:innen (inhaltliche Ausrichtung)

-          Ausreichend großer Raum für ca. 300 bis zu 1.000 Teilnehmende: vorzugsweise Auditorium mit Tribüne im Zentralgebäude (Miete kostenfrei, Nebenkosten zu zahlen), alle anderen Veranstaltungsräume würden durch Mietforderungen höhere Kosten verursachen

  • Unmittelbar betroffene Personen: 532 Personen + 84 Gewerbetreibende (Stand März 2023) = 616 Personen + Öffnung für die Stadtgesellschaft (siehe Beschlussempfehlung des KPA vom 28.09.2023) + Ratsmitglieder

-          Benötigte Lautsprecher-, Licht- und Präsentationstechnik inkl. technisches Personal, sofern dies nicht seitens der Hansestadt gestellt werden kann/darf

-          Technische Ausstattung sowie Personal für die digitale Aufzeichnung/Online-Übertragung der Veranstaltung,

-          ergänzende Ausstattungselemente (Stellwände, Tische, Stehtische, ergänzendes Sitzmobiliar auf der Bühne, Kundenstopper, Tensatoren, Garderobe etc.)

-          Veranstaltungsleitung

-          Studentische Hilfskräfte (z. B. Einlass, Garderobe), sofern nicht ausreichend städtisches Personal vorhanden

-          Personal für Organisation vor Ort (Personenlenkung, Betreuung der externen Vortragenden und des Publikums)

-          Sicherheitsdienst, sofern erforderlich

-          Externe Moderation

-          Honorarkosten für externe Fachvorträge

-          Catering Fachreferent:innen

-          Unterkunfts- und Reisekosten Fachreferent:innen

-          Beteiligung und Betreuung von Medienvertreter:innen

-          Einladung zum Verweilen und inhaltlicher Diskussion mit den Expert:innen, Interessengruppierungen, Ratsmitgliedern

  • Stehtische, Informationsinseln, Beschilderung
  • Getränkeangebot für die Teilnehmenden nach der Veranstaltung
  • Informationsmaterialien (in Papier/digital) zur Aushändigung/zum Nachlesen nach der Veranstaltung

 

Im Nachgang der Veranstaltung:

-          Geeignete Dokumentation der Anmerkungen aus dem Publikum sowie der Ergebnisse der Veranstaltungen

-          Wie wird mit den Erkenntnissen aus den Veranstaltungen umgegangen?

-          Wann schließt sich die Befragung der betroffenden Anwohner:innen und Gewerbetreibenden an?

 

Die Kosten einer Veranstaltung werden insgesamt 2x anfallen, da die Informationsveranstaltung „an zwei Terminen zu unterschiedlichen Uhrzeiten angeboten und r die Stadtgesellschaft geöffnet werden“ soll (siehe Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften vom 28.09.2023).

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung einen konkreten Vorschlag machen.

 

Aktualisierter Sachverhalt vom 17.04.2024:

 

In seiner Sitzung am 05.03.2024 sprach der Kultur- und Partnerschaftsausschuss mehrheitlich folgende Empfehlung aus:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein konkretes Konzept zur Durchführung einer ortsnahen, möglichst kostengünstigen Informationsveranstaltung für Einwohner:innen im Zusammenhang mit einer möglichen Umbenennung der Hindenburgstraße zu erarbeiten. Grundlage für das Konzept sind die von der Verwaltung im Kultur- und Partnerschaftsausschuss vorgestellten Eckpunkte zur Informationsveranstaltung.

 

In der Diskussion verworfen wurde:

-       das Zentralgebäude Leuphana Universität als Veranstaltungsort, da zu weit von der Hindenburgstraße entfernt (Ritterakademie wurde favorisiert),

-       Zweite Veranstaltung zu einem anderen Termin,

-       Busshuttle.

 

Aufgrund der Diskussion und des Beschlusses ergibt sich folgende Kostenkalkulation für eine Informationsveranstaltung in der Ritterakademie:

 

 

Kosten-kalkulation

Porto und Kosten für die Einladung

650 €

 

Druckerzeugnisse für die Veranstaltung

500 €

Ritterakademie

 

-  Miete (2x 550 €)

(2 Tage für Auf- und Abbau benötigt, insbesondere für Online-Streaming)

1.100 €

-  Licht, Technik, Ausstattung

500 €

-  Getränke (Abrechnung nach Verbrauch)

600 €

Sicherheitsdienst

150 €

Personal für Einlass, Garderobe, Personenführung

(möglichst Verwaltungspersonal)

0 €

Online-Streaming

(möglichst verwaltungsinterne Lösung, siehe Sitzungsdienst)

Externe Vergabe, sofern keine städtischen Veranstaltungstechniker verfügbar

0 €

 

 

(3.500 €)

Externe Moderation

500 €

Kosten externe:r Expert:in (Honorar- und Reisekosten)

1.000 €

Präsente, Dekoration etc.

200 €

SUMME:

5.200

(8.700)

 

Die maximal zugelassene Personenanzahl in der Ritterakademie beträgt 199 Personen!

 


Des Weiteren bestand der Wunsch des Kultur- und Partnerschaftsausschusses an die Verwaltung, für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.04.2024 einen Vorschlag für die Liste der einzuladenden, externen Institutionen zu erstellen.

 

Es wird vorgeschlagen, die im Arbeitskreis Erinnerungskultur tätigen Institutionen/Personen einzuladen:

-       Arbeitskreis Erinnerungskultur Leuphana Universität

-       „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg

-       Friedensstiftung Günter Manzke

-       Geschichtswerkstatt Lüneburg

-       Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit

-       Museum Lüneburg

-       Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V./Bezirksverband Lüneburg/Stade

-       VVN-BdA Lüneburg

-       Herr Dr. Reinders-Düselder

-       sowie aus der Stadtverwaltung:

  • Fachbereichsleitung Kultur Hansestadt Lüneburg
  • Stabsstelle Städtische Geschichte und Erinnerungskultur Hansestadt Lüneburg
  • Stadtarchiv Hansestadt Lüneburg

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

rgerbeteiligung im Vorfelde einer evtl. Straßenumbenennung

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben werden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:     aktualisiert (17.04.2024): 631 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:     30.000 aktualisiert (17.04.2024): 8.700 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 28100103

 Haushaltsjahr:  2024

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

Anlagen:

 

keine