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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 23.04.2020 (VO/8924/20) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Rettmer-Nord“ gefasst. Ziel des Beschlusses war es, zwischen der Heiligenthaler Straße und dem Margeritenweg ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Zur Erstellung eines Bebauungsplanes wurde zu dem damaligen Zeitpunkt ein Planungsbüro beauftragt und Fachgutachten beauftragt. Für die Kostenübernahme wurde ein Vertrag mit dem Entwicklungsträger geschlossen. Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt. Da bis zum Jahresende 2022 kein Planrecht entstand, wurde der Kaufvertrag des Entwicklungsträgers mit der Eigentümerin nicht rechtsgültig. Anfang des Jahres schloss die Eigentümerin einen langfristigen Pachtvertrag, welcher eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen vorsieht. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Hansestadt Lüneburg hat daraufhin in der Sitzung am 20.03.2023 (VO/10443/23) dem Verwaltungsausschuss die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ empfohlen. Inzwischen haben die Grundstückseigentümerin und der Grundstückspächter neue Überlegungen bezüglich einer nachhaltigen Entwicklung der Flächen und dem Fortführen des Bauleitplanverfahren entwickelt. Ende September stellten Sie der Verwaltung ein neues Bebauungskonzept für die Flächen vor. Die neue Konzeptidee nimmt sich der eingegangenen Stellungnahmen der zuletzt durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (05.07.2021 bis 06.08.2021) an und sieht eine weniger dichte Bebauung und größere Abstände zu bestehenden Leitungstrassen vor. Es wird nunmehr angestrebt, attraktiven Wohnraum für alle Generationen in Verbindung mit kleinteiligen landwirtschaftlichen beziehungsweise gärtnerischen Nutzungen zu schaffen. Der aktuelle Entwurfsstand des städtebaulichen Konzeptes wird in der Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt. Durch die in dem Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg formulierten Ziele entsteht ein Handlungsbedarf für die Entwicklung von Siedlungsgebieten im Einzugsgebiet von schienengebundenen ÖPNV Haltepunkten. Mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau und der Reaktivierung des Haltepunktes „Bahnhof Rettmer“ liegt der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes in einem Entwicklungsschwerpunkt. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau für den Schienenpersonennahverkehr ist bereits in der zeichnerischen Darstellung des LROP als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecken“ festgelegt. Durch den Ergebnisbericht des am 24.08.2023 übergebenen GEWOS Gutachtens des Wohnraumversorgungskonzeptes für die Hansestadt Lüneburg wird deutlich, dass der Wohnungsmarkt in Lüneburg weiterhin angespannt ist. Die Ergebnisse der Prognose ergeben, dass die Hansestadt bis zum Jahr 2031 um ca. 2.300 Einwohner wachsen wird. Die Entwicklung von Wohngebieten zur Deckung des Wohnungsbedarfs ist angesichts des hohen Wohnungsbedarfs und dem Mangel an bezahlbaren Wohnraum unabdinglich. Durch das Bauleitverfahren „Rettmer Nord“ wird in absehbarer Zeit Wohnraum geschaffen der im Zusammenhang mit möglichen folgenden Siedlungsentwicklungsprojekten steht. Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern und um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. aus Wohnbedarf, Landwirtschaft und Naturschutz zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Zur Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent ist mit dem neuem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zu schließen. Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha. Erforderliche Gutachten, wie z.B. Oberflächenentwässerung, Verkehr, Schall und Umweltbericht werden im Verfahren bei Bedarf neu beauftragt. Mit dem städtebaulichen Entwurf, der Planzeichnung und der Begründung soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (VO/10447/23-1)
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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