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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 20.04.2020 (VO/8924/20) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Rettmer-Nord“ gefasst.
Ziel des Beschlusses war es, zwischen der Heiligenthaler Straße und dem Margeritenweg ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Zur Erstellung eines Bebauungsplanes wurde ein Planungsbüro beauftragt und Fachgutachten angefertigt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt.
Inzwischen besteht nicht mehr die Absicht, die Flächen baulich zu nutzen. Die Eigentümerin hat einen langfristigen Pachtvertrag geschlossen, der eine landwirtschaftliche Nutzung auf dieser Fläche sichert. Daher ist eine Bebauung auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
Die bisher entstandenen Kosten werden aufgrund einer unterzeichneten Verpflichtungserklärung vom Investor getragen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage dargestellten Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ wird aufgehoben. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
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