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Vorlage - VO/10942/23  

 
 
Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH - Abschluss einer Zuschussvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
01.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Bei Gründung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt neburg mbH (gBuK) haben sich die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg verpflichtet, jährliche Betriebskostenzuschüsse an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter gebeten, sich zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten.

 

Seit 2012 zahlen die Gesellschafter (Landkreis 74,9% und Hansestadt 25,1%) jährlich 430.000 € an die gBuK. Wie sich aber in den letzten Jahren aufgrund der unterschiedlichen Krisen und Preissteigerungen gezeigt hat, ist diese Zuschusshöhe nicht ausreichend für den Betrieb einer Volkshochschule. Des Weiteren hat die gBuK in diesem Jahr einen Haustarifvertrag mit ihren Beschäftigten abgeschlossen. Damit die geplanten Tariferhöhungen in 2024 und in der Zukunft getragen werden können ist ebenfalls eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses notwendig geworden.

 

Aus diesen Gründen haben sich der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg zusammengesetzt und eine neue Betriebskostenzuschussvereinbarung erarbeitet. Diese sieht in 2024 einen festen Zuschuss in Höhe von 800.000 € vor. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss in Abhängigkeit von Inflation und Tariferhöhungen stetig ansteigen.

 

Der Grund für die Erhöhung ist, dass der Finanzbedarf der gBuK aufgrund der aktuellen Krisen und der dadurch sehr hohen Inflation sowie den steigenden Personalkosten ebenfalls angestiegen ist und die Gesellschaft zudem Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bekommen soll.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Sicherung der Bildung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Sicherung und Festigung von Arbeitsplätzen

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 200.800

c)  an Folgekosten:  ja

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22020

 Produkt / Kostenträger:  27100102

 Haushaltsjahr:   2023

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Zuschussvereinbarung 01.01.2024 31.12.2028

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Zuschussvereinbarung (59 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt neburg mbH über die Zahlung von Zuschüssen für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 wird zugestimmt.