Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Bei Gründung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBuK) haben sich die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg verpflichtet, jährliche Betriebskostenzuschüsse an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter gebeten, sich zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten.
Seit 2012 zahlen die Gesellschafter (Landkreis 74,9% und Hansestadt 25,1%) jährlich 430.000 € an die gBuK. Wie sich aber in den letzten Jahren aufgrund der unterschiedlichen Krisen und Preissteigerungen gezeigt hat, ist diese Zuschusshöhe nicht ausreichend für den Betrieb einer Volkshochschule. Des Weiteren hat die gBuK in diesem Jahr einen Haustarifvertrag mit ihren Beschäftigten abgeschlossen. Damit die geplanten Tariferhöhungen in 2024 und in der Zukunft getragen werden können ist ebenfalls eine Anpassung des Betriebskostenzuschusses notwendig geworden.
Aus diesen Gründen haben sich der Landkreis und die Hansestadt Lüneburg zusammengesetzt und eine neue Betriebskostenzuschussvereinbarung erarbeitet. Diese sieht in 2024 einen festen Zuschuss in Höhe von 800.000 € vor. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss in Abhängigkeit von Inflation und Tariferhöhungen stetig ansteigen.
Der Grund für die Erhöhung ist, dass der Finanzbedarf der gBuK aufgrund der aktuellen Krisen und der dadurch sehr hohen Inflation sowie den steigenden Personalkosten ebenfalls angestiegen ist und die Gesellschaft zudem Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bekommen soll.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 200.800 c) an Folgekosten: ja d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 27100102 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Zuschussvereinbarung 01.01.2024 – 31.12.2028
Beschlussvorschlag:
Der Zuschussvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg, dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH über die Zahlung von Zuschüssen für fünf Jahre bis zum 31.12.2028 wird zugestimmt.
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