Betreff: |
Hafen Lüneburg GmbH - Wirtschaftsprüferbestellung für das Geschäftsjahr 2023 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | Frau Junkereit |
Federführend: | Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling |
Beteiligt: | Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit |
Bearbeiter/-in: | Junkereit, Isabell |
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Beratungsfolge: |
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Sachverhalt: In der nächsten Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 behandelt. Der Aufsichtsrat empfiehlt auf Vorschlag der Geschäftsführung die Prüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Treuhand GmbH aus Bremen mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 zu beauftragen.
Ein Wechsel des Abschlussprüfers ist nach fünf Jahren erforderlich. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Treuhand GmbH hat erstmalig den Jahresabschluss 2021 geprüft. Somit ist ein Wechsel nicht notwendig und eine erneute Beauftragung kann erfolgen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH sind hierzu mit Weisungen zu versehen.
Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | | | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | | | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | | | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | | | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: keine Anlagen:
Beschlussvorschlag: Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Treuhand GmbH, Bremen, für die Prüfung des Geschäftsjahres 2023 zuzustimmen.
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