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Vorlage - VO/10928/23  

 
 
Betreff: Neubesetzung von Gesellschafterversammlungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG sind die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung vom Rat zu wählen. Eine dauerhafte Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ist gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG zu regeln. Die Vertretung kann nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Kommune sein.

 

Die Vertretungen der Hansestadt Lüneburg in den Gesellschafterversammlungen werden in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

 

Besetzungen Gesellschafterversammlungen

 

Gesellschaft

städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung

ALT

städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung

NEU

Luna Lüneburg GmbH

Herr Jens Sporleder

Herr Sebastian Prigge

Theater Lüneburg GmbH

Herr Matthias Rink

Herr Florian Forster

 


 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgenannten Vertreterinnen und Vertreter der Kommune werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg in die genannten Gesellschafterversammlungen gewählt.