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Vorlage - VO/10927/23  

 
 
Betreff: Beratung zum Haushalt 2024; Teilhaushalte, Investitionen und Produkte im Baudezernat
06 Bauverwaltungsmanagement / FB 6 / FB 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck, Vivien Hoffmann, Kathrin Böhme
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
06.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 setzt sich aus dem in Teilhaushalte gegliederten Gesamthaushalt und einem produktorientierten Ergebnishaushalt zusammen. Die Teilhaushalte im Baudezernat sind unterteilt in einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt.

 

Für die nachstehenden Bereiche im Baudezernat bestehen folgende Teilergebnispläne:

 

- Teilergebnisplan 06000 Bauverwaltungsmanagement

- Teilergebnisplan 60010 Stadtentwicklung

- Teilergebnisplan 63000 Bauaufsicht, Denkmalpflege

- Teilergebnisplan 71000 Controlling und Service

- Teilergebnisplan 72000 Straßen- und Brückenbau, Geodaten

 

Die Übersicht der Teilergebnispläne ist als Anlage 1 beigefügt.

 

06 Bauverwaltungsmanagement

 

Das Team Stadtsanierung der Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement ist zuständig für die vier Sanierungsgebiete in der Hansestadt Lüneburg.

Aufgabe ist es, mit Hilfe von einzuwerbenden Städtebauförderungsmitteln städtebauliche Missstände abzubauen, indem sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden.

 

Der Ergebnishaushalt der Sanierungsstelle umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen. Hierzu gehören die Kosten für die beiden Quartiersmanager in

den Programmkulissen "Sozialer Zusammenhalt", die Kosten für Stadtteilfeste, Verfügungsfonds sowie Bewirtschaftungskosten und verschiedene Planungskosten. Des Weiteren entstehen in der Stabsstelle Aufwendungen für beispielsweise Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, für Unterhaltung des beweglichen Vermögens und sonstige Geschäftsaufwendungen.

 

Bei den Erträgen handelt es sich um die anteiligen Städtebauförderungsmittel für die
rderfähigen Maßnahmen sowie um Verwaltungsgebühren.

 

Insgesamt errechnet sich für 2024 im Ergebnishaushalt ein Aufwandsvolumen von
439.400 €. Dem stehen Erträge in Höhe von 322.800 € gegenüber.

Somit verbleibt ein Netto-Aufwandsvolumen im Ergebnishaushalt in Höhe von 116.600 €.

 

Die Investitionsmaßnahmen vom Bereich 06 Sanierung können der Anlage 3 entnommen werden.

 

Das Investitionsvolumen der Sanierungsstelle beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 2.910.000 €. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Städtebauförderungsmitteln in Höhe von insgesamt 2.160.000 € errechnet sich ein Netto-Ausgabevolumen in Höhe von 750.000 €. Die Verteilung auf die verschiedenen Sanierungsgebiete kann der Anlage entnommen werden.

 

 

FB 6 Stadtentwicklung / Bauaufsicht

 

Der Fachbereich Stadtentwicklung setzt sich zusammen aus dem Bereich 61 Stadtplanung und dem Bereich 63 Bauaufsicht und Denkmalpflege.

 

Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und -gestaltung.

Aufgabe der Stadtplanung ist die Aufstellung von Bauleitplänen, Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten und Entwürfen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Infrastrukturzusammenhänge.

Der Flächennutzungsplan wird als vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in Grundzügen dar.

Bebauungspläne werden für Teile des Stadtgebietes aufgestellt und konkretisieren die Darlegung des Flächennutzungsplans. Sie werden vom Rat als Satzung beschlossen und sind die Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen.

 

Baugenehmigungsverfahren dienen der präventiven Kontrolle wesentlicher Bauvorhaben und geben Sanktionen gegen rechtswidriges Bauen vor. Die Prüfung und Erteilung von Genehmigungen im Verfahren ist die Hauptaufgabe des Bereiches 63 -  Bauaufsicht. Bei großen Bauvorhaben werden die Baumaßnahmen über mehrere Jahre betreut.

 

Die Erträge setzen sich zusammen aus Verwaltungsgebühren, Baugenehmigungsgebühren und Statikgebühren, wobei die Prüfstatikgebühren ein "durchlaufender Posten" sind. Die Prüfstatiker stellen die Gebühren in Rechnung und die Bauaufsicht stellt diese dann dem Bauherrn in Rechnung.

 

Grundsätzlich haben Bauaufsichtsbehörden darüber zu wachen und darauf hinzuwirken, dass Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.

 

In der Hansestadt Lüneburg ist eine Vielzahl von denkmalgeschützten Gebäuden zu erhalten, hier bestehen vielfältige Zusammenhänge zwischen dem Bauordnungsrecht NBauO und dem Denkmalschutzgesetz.

Zu den geschilderten Aufgaben der Bauaufsicht kommt noch die Überwachung und Bearbeitung eines großen Senkungsgebietes der westlichen Altstadt hinzu.

 

 

Bereich 71 Controlling und Service

 

In der Organisationseinheit „Controlling und Service“ werden Querschnittsaufgaben zur administrativen Unterstützung der fachbezogenen Bereiche im FB 7 wahrgenommen. Dazu gehören u.a.: Finanz- und Haushaltsplanung, das vollständige Rechnungswesen, Koordination von Stellungnahmen und Bürgeranfragen, Straßenrecht, Widmungen, Grundstückszufahrten, Aufgrabungen, Sondernutzungen, Gestattungen, Beitragswesen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Erarbeitung von Satzungen, Verkehrssicherungspflicht.

 

Die Bündelung von Querschnittsaufgaben im Bereich 71 führt zur verwaltungsseitigen Ent-lastung der überwiegend technisch geprägten Bereiche.

 

Der Ergebnishaushalt des Bereiches 71 umfasst nur ein kleines Budget für Personalbezogene Sachaufwendungen und Geschäftsaufwendungen in Höhe von insgesamt 10.000 Euro. Dem gegenüber stehen Erträge aus den Verwaltungsgebühren aus Genehmigungsverfahren in Höhe von 33.000 Euro.

 

B 72 Straßen- und Brückenbau, Geodaten

 

Das Aufgabengebiet des Bereiches Straßen- und Brückenbau, Geodaten umfasst die Sicherstellung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, die Bauunterhaltung sowie die Durchführung von Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Straßen, Radwegen, Bushaltestellen, Brücken- und Ingenieurbauwerken sowie die Begleitung des Pachtvertrages mit der LUNA für die Beleuchtung. Darüber hinaus ist der Bereich für vermessungstechnische Aufgaben und die federführende Weiterentwicklung des GIS (Geoinformationssystem) zuständig.

 

Der Bereich Straßen- und Brückenbau, Geodaten unterhält ein Straßennetz mit einer Gesamtlänge von rd. 280 km (gewidmete Flächen). Aufgabe ist es dieses Straßennetz zu erhalten, nachhaltig zu sanieren und zu modernisieren.

Gleiches gilt für die Brücken und Ingenieurbauwerke. Die Hansestadt Lüneburg trägt die Baulast und neben der Verkehrssicherungspflicht auch die Instandhaltungspflicht für 45 Brücken, 6 Ingenieurbauwerke (Stütz- und Lärmschutzwände) und 19 sonstige Bauwerke (Stege und Durchlässe). Hinzu kommen noch die Verkehrszeichenbrücken (wegweisende große Beschilderung).

 

Der Ergebnishaushalt des Bereiches Straßen- und Brückenbau, Geodaten umfasst demnach im Wesentlichen die Aufwendungen zur baulichen Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze, Radwege sowie Brücken und Ingenieurbauwerke und die Abschläge an die LUNA.

 

Zu den Erträgen gehören die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die Erstattungen vom Land und Landkreis sowie Entgelte aus einem Vertrag mit der GfA für Vermessungsarbeiten.

 

Insgesamt errechnet sich ein Aufwandsvolumen von 3.383.800 €, dass sich aus dem Anteil für den Vertrag der LUNA in Höhe von 2.250.000 €, dem Anteil der Abschläge an die AGL für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 321.200 € und dem Anteil für alle weiteren Unterhaltungsmaßnahmen inkl. Geschäftsaufwendungen in Höhe von 812.600 € Euro zusammensetzt. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von 236.800 €.

 

Die Aufteilung bei den Unterhaltungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Das geplante Investitionsvolumen des Bereiches Straßen- und Ingenieurbau, Geodaten beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 8.498.400 €. Abzüglich der zu erwartenden Einnahmen aus Fördermitteln von Bund und Land von insgesamt 3.332.500 €, errechnet sich

ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 5.165.900 €.

 

Die Investitionsmaßnahmen können der Anlage 4 entnommen werden.

 

Die Ansätze werden in der Ausschusssitzung erläutert.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

- / +

(-) CO2 Emissionen bei Baumaßnahmen

(+) Bei Baumaßnahmen können Maßnahmen zur Verbesserung der bioklimatischen Situation vereinbart werden

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Es wird dem Gegensatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung gefolgt

 

Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

In Bebauungsplänen kann sozialer Wohnungsbau vertraglich abgesichert werden

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Aufbau und Modernisierung der Infrastruktur

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

und/oder
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

X Die Vorgaben werden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  500 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

Gesamt in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen 06/FB 6/FB 7 gem. HH-Plan Entwurf 2024

 Konsumtiv  4.764.100 €

  Investiv  11.408.400 €

c)  an Folgekosten: 

d)  Haushaltsrechtlich gesichert: Inhalt der Finanzberatungen

 Teilhaushalt / Kostenstelle / Produkte / Kostenträger diverse

 Haushaltsjahr: 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Gesamt in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen 06/FB 6/FB 7 gem. HH-Plan Entwurf 2024

 Konsumtiv  2.072.900 €

  Investiv  5.492.500 €

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht der Teilergebnispläne der Bereiche 06, 61, 63, 71 und 72

Anlage 2: Übersicht über die Aufteilung der Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich 72

Anlage 3: Übersicht Investitionsprogramm 06

Anlage 4: Übersicht Investitionsprogramm FB 7

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersicht Teilergebnispläne (264 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht Bereich 72 Aufteilung nach Unterhaltungsmaßnahmen 2024 (510 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Investitionsprogramm 06 (187 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Investitionsprogramm 72 (374 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsplanentwurf 2024 für die Teilfinanzpläne und die Teilergebnispläne für die Bereiche 06, 61, 63, 71 und 72 im Baudezernat wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen wird empfohlen.