Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10905/23  

 
 
Betreff: DB Brücke Bleckeder Landstraße - Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
11.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Eisenbahnüberführungen (EÜ) in der Bleckeder Landstraße sind bereits seit mehreren Jahren stark erneuerungsbedürftig und müssen durch die DB Netz AG erneuert werden. Zu diesem Zweck wurden bereits die alten Stahlbrücken demontiert und Hilfsbrücken als Zwischenlösung eingebaut. Diese Hilfsbrücken haben jedoch nur eine kurze Zulassungszeit für die vorhandenen Zugbelastungen und schränken die Durchfahrtshöhe weiter ein.

 

Die Bleckeder Landstraße ist eine Hauptverkehrsstraße im Stadtgebiet Lüneburgs und stellt eine wichtige Verkehrsanbindung aus östlicher Richtung für alle Verkehrsteilnehmenden in die Innenstadt dar. Die Verkehrsbelastung liegt für die Prognose bei ca. 14.000 Kfz/Tag. Durch die weitere Entwicklung im Hanseviertel ist zudem mit einem Anstieg der Radfahrenden aus diesem Gebiet zu rechnen. Gleichzeitig weist das gesamte Bahnhofsumfeld ein hohes Fußngeraufkommen auf. Um diese Verkehrsströme zukünftig sicher und leistungsfähig abzuwickeln, plant die Hansestadt eine Anpassung der Verkehrsräume.

 

Kreuzungspartner des Gesamtvorhabens sind die DB Netz AG und die Hansestadt Lüneburg. Die DB Netz AG verlangt bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführungen konkret die Erhöhung der Tragfähigkeit und die Errichtung eines Dienstgehweges parallel zu den Gleisen. Damit wird der Verkehrsweg Schiene an das geltende Regelwerk angepasst.

Um die Verkehrsanlagen im Bahnhofsumfeld Bleckeder Landstraße/Bahnhofstraße für zukünftige Verkehrsentwicklungen vorzubereiten, verlangt die Hansestadt Lüneburg im Zuge der Erneuerungsmaßnahme für die EÜ eine Verbreiterung der Straße von 11,40 m auf 18,45 m und eine Erhöhung des Lichtraumprofils von 3,80 m - 4,00 m auf 4,50 m. Dies ermöglicht eine Verbesserung der Verkehrsabwicklung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Geh- und Radwege können verbreitert und an das geltende Regelwerk angepasst werden. Eine zusätzliche Abbiegespur aus Richtung Osten in die Bahnhofstraße ermöglicht zudem eine bessere ÖPNV-Anbindung des Bahnhofbereiches.

 

Als Realentwurf wird die Herstellung von fünf WiB-Überbauten (Walzträger in Beton) vorgesehen. Die Gründung der Widerlager erfolgt auf einer durchgehenden Sohlplatte. Die Bahnsteige werden ebenfalls auf diesen Widerlagern gelagert. Diese Ausführungsvariante hat sich im Rahmen der Vorplanung und der Berücksichtigung aller schwierigen Umgebungsparameter, hier insbesondere der Grundwasserverhältnisse, als die wirtschaftlichste herausgestellt. Die Straßengradiente der Bleckeder Landstraße muss um ca. 1,50 m tiefer gelegt werden. Die notwendige Umverlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle hat durch die AGL bereits stattgefunden.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat die Entscheidung für diese große Lösung bereits gem. Ratsbeschluss (VO/5408/13) vom 31.10.2013 getroffen und mit dem Schreiben vom 01.11.2013 bestätigt.

r das beiderseitige Verlangen wird der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (KV) nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz §12 (2) erforderlich. Die KV regelt insbesondere die Kostentragung für die Kreuzungspartner anhand eines Kostenteilungsschlüssels und die Zuordnung der Aufgabenwahrnehmung und Unterhaltungspflichten.

 

Anhand von zwei Fiktiventwürfen zum Brückenbauwerk, die das jeweilige Verlangen eines Kreuzungspartners darstellen, werden die Kosten der „Verlangen“ ermittelt und ins Verhältnis zueinander gesetzt. Daraus ergibt sich der Kostenteilungsschlüssel, der die prozentualen Anteile der Kostentragung an der Gesamtmaßnahme darstellt und verbindlich in der KV festlegt.

 

Der Kostenteilungsschlüssel wurde mit 58.62 % Anteil HLG und 41,38 % Anteil DB Netz AG ermittelt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf brutto 38.058.910 €. Der Anteil der HLG wird durch das Land Niedersachsen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Danach ergibt sich ein Eigenanteil der HLG von brutto 8.920.000 €.

 

Die HLG ist für den Straßenbau einschließlich der Leitungsumlegungen unter der EÜ und in den Anschlussbereichen zuständig. Die DB Netz AG ist insbesondere für das Brückenbauwerk, die Trogbauwerke, Stützwände und Abfangung des Gebäudes W.L. Schröder verantwortlich.

 

r die technische Prüfung der Fiktiventwürfe und des Realentwurfs hat die Hansestadt Lüneburg das Büro Tilebein beratende Ingenieure aus Osnabrück, Herrn Tilebein, und für die juristische Beratung und die Ausgestaltung der KV die Kanzlei WMRC Rechtsanwälte aus Berlin, Herrn Dr. Rude, beauftragt.

 

Anhand einer Präsentation werden die Inhalte der Kreuzungsvereinbarung vorgetragen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Baumaßnahmen erzeugen immer klimaschädliche Emissionen.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Schaffung und Erhaltung einer sicheren Infrastruktur,

Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Modernisierung der vorh. Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:  818 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 200.000 €

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: Die Kostenstruktur wird in der Sitzung erläutert

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja    INV 01-541-078

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72210

 Produkt / Kostenträger: 54100107

 Haushaltsjahr:  2023 2027

 In die Finanzplanung aufgenommen

 

e) gliche Einnahmen:

Die Maßnahme wird mit Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrverhältnissen in den Gemeinden von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gefördert. Die Förderung beläuft sich auf 60% der zuwendungsfähigen Kosten

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Entwurf der Kreuzungsvereinbarung

Anlage 2: Plan zur Kreuzungsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf Kreuzungsvereinbarung (289 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Plan zur Kreuzungsvereinbarung (666 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung für den Bau der DB Brücke Bleckeder Landstraße zu.