Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Kreisverband Lüneburg (Der Paritätische) umfasst mehrere Mitgliedsorganisationen, die finanzielle Zuwendungen von der Hansestadt Lüneburg erhalten. Zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes und zur Verbesserung der Finanzplanungen der jeweiligen Mitgliedsverbände, haben die Hansestadt Lüneburg und Der Paritätische seit 2000 Budgetverträge geschlossen.
Folgende Mitgliedsorganisationen gehören der Vereinbarung an: - Blinden- und Sehbehindertenverein - Deutscher Kinderschutzbund - DMSG- Kontaktgruppe - FreiwilligenAgentur - Gehörlosenverein - Gruppe der Angehörigen psychisch Kranker - KIBIS - Pro familia-Beratungstelle Lüneburg - Rheuma Liga - Selbsthilfegruppen-Topf.
Die Budgetierung der Zuwendungen hat sich bewährt.
Letztmalig wurde 2017 die Budgetvereinbarung mit einer Laufzeit bis 21.12.2022 verhandelt. Die Vereinbarung sah vor, dass im ersten Quartal 2022 Verhandlungen für eine neue Vereinbarung aufgenommen werden sollten. Aufgrund von mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen konnten die Verhandlungen in 2022 nicht aufgenommen werden.
Im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes wurde die letzte Vereinbarung bis zum 31.12.2023 verlängert.
Der Paritätische Wohlfahtsverband beantragt ab dem Jahr 2024 um weitere Zuwendungen und um die Aufnahme zwei weiterer Mitgliedsorganisationen.
Bei der einen Mitgliedsoragnisation handelt es um das Projekt „Lichtblick Lüneburg“ des Päd In-Pädagogische Initiative e.V. Es werden diesbezüglich Zuwendungen in Höhe von jährlich 6.000 € beantragt. Eine entsprechende Projektbeschreibung ist als Anlage beigefügt.
Als weitere Mitgliedsorganisation hat die Schuldnerberatung Lbg. Heide e.V. ihr Interesse angemeldet und einen Bedarf in Höhe von 72.000 € geltend gemacht. Die Zuständigkeit von Schuldnerberatungen liegt beim Landkreis Lüneburg als Träger der Sozialhilfe. Insofern kann dieser Betrag aus Sicht der Verwaltung nicht berücksichtigt werden und ist aus der Budgetvereinbarung herauszunehmen.
Die Zuwendungsbeträge der anderen Mitgliedsorganisationen werden in gleicher Höhe wie im Jahr 2022/2023 beantragt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 45 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 49.994,07 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X bei Aufnahme in den Haushalt Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50010 Produkt / Kostenträger: 315602 Haushaltsjahr: 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: - Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Beschlussvorschlag:
Mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband ist fürdie Jahre 2024 bis 2026 eine Budgetvereinbarung über den Gesamtbetrag von jährlich 49.994,07 € zu schließen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind einzustellen.
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