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Vorlage - VO/10882/23  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages Weisung an die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung Vorberatung
01.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
08.11.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In der Sitzung des Aufsichtsrates der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) am 12.10.2023 ist u.a. der Entwurf über die Änderung des Gesellschaftsvertrags vorgestellt und beraten worden.

 

r den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der AGL sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 

Folgende Änderungen werden empfohlen:

 

§ 7 Abs. 4 Nr. 6: Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

 

§ 11 Abs. 2: Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Die Ergänzung der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, um Dienstverträge und deren Änderungen, ist lediglich eine redaktionelle Anpassung.

 

Die Aufnahme des Stadtrats/der Stadträtin für Finanzen und innere Verwaltung ist sachlich gerechtfertigt, da der/die Kämmerer/-in als Experte für Finanzen der Hansestadt Lüneburg im Aufsichtsrat die finanziellen Interessen der Hansestadt Lüneburg vertritt. Hier ist die nahezu 1:1 Verflechtung der Finanzierung der AGL durch die Hansestadt Lüneburg anzuführen.

 

Die Mitgliedschaft des Kämmerers/der Kämmerin im Aufsichtsrat der AGL ist durch die Tätigkeit als weisungsgebundener Vertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen, ein Interessenkonflikt besteht somit nicht. In der Gesellschafterversammlung ist der der/die Kämmerer/-in nicht Kraft eigenen Amtes sondern als weisungsgebundener Vertreter tätig.

 

Die Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag

Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesellschaftsvertrag AGL (152 KB)      
Anlage 2 2 Synopse zum Gesellschaftsvertrag AGL (154 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH zu beschließen.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates werden die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH angewiesen, der vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH.