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Sachverhalt: In der Sitzung des Aufsichtsrates der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) am 12.10.2023 ist u.a. der Entwurf über die Änderung des Gesellschaftsvertrags vorgestellt und beraten worden.
Für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung der AGL sind die städtischen Beteiligungsvertreter entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Folgende Änderungen werden empfohlen:
§ 7 Abs. 4 Nr. 6: Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
§ 11 Abs. 2: Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Ergänzung der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, um Dienstverträge und deren Änderungen, ist lediglich eine redaktionelle Anpassung.
Die Aufnahme des Stadtrats/der Stadträtin für Finanzen und innere Verwaltung ist sachlich gerechtfertigt, da der/die Kämmerer/-in als Experte für Finanzen der Hansestadt Lüneburg im Aufsichtsrat die finanziellen Interessen der Hansestadt Lüneburg vertritt. Hier ist die nahezu 1:1 Verflechtung der Finanzierung der AGL durch die Hansestadt Lüneburg anzuführen.
Die Mitgliedschaft des Kämmerers/der Kämmerin im Aufsichtsrat der AGL ist durch die Tätigkeit als weisungsgebundener Vertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung nicht ausgeschlossen, ein Interessenkonflikt besteht somit nicht. In der Gesellschafterversammlung ist der der/die Kämmerer/-in nicht Kraft eigenen Amtes sondern als weisungsgebundener Vertreter tätig.
Die Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Gesellschaftsvertrag Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertrag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH zu beschließen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates werden die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH angewiesen, der vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH.
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