Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg hat die im
anliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnete öffentlich gewidmete
Verkehrsfläche zur Größe von ca. 430 m² aus dem Flurstück 68/14 tlw. Flur 3
Gemarkung Lüneburg gegen eine im Eigentum der Firma Sieb und Meyer stehende
Fläche “Am Alten Eisenwerk” getauscht. Für die eingetauschte Teilflächen ist
ein Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Nds. Straßengesetzes (NStrG)
durchzuführen. Nach § 8 NStrG setzt die Einziehung einer öffentlichen
Verkehrsfläche voraus, dass diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder
überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung gegeben sind. Die ca. 430 m² große Teilfläche der
Straße “Auf dem Schmaarkamp” wird seit dem Verkauf des Flurstückes 68/18, Flur
3, Gemarkung Lüneburg, nicht mehr für den PKW - Verkehr genutzt. Die
Stichstraße diente nur zur Erschließung dieses Flurstückes. Auf dem
einzuziehenden Teilstück soll eine Grünanlage entstehen. Auf dem verbleibenden
Teilstück soll die Widmung auf die tatsächliche Nutzung durch Fußgänger und
Radfahrer beschränkt werden. Insofern ist die einzuziehende Teilfläche als
öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich, zumal der Durchgang zur Straße “Am
Alten Eisenwerk” in ausreichender Breite erhalten bleibt. Die nach § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebene ortsübliche
Bekanntmachung der Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der
Einziehung der Verkehrsfläche durchzuführen, da es sich nicht um eine Fläche
von unwesentlicher Bedeutung handelt. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann
der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekanntzugeben, zusammen
mit dem Einziehungsbeschluss gefaßt werden. Dabei sind vor der Veröffentlichung
des Einziehungsbeschlusses die Bedenken der Bevölkerung Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 45,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich
gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 430 m² aus dem Flurstück 68/14 tlw.
Flur3 Gemarkung Lüneburg wird eingezogen. Die Absicht, diese öffentlich
gewidmete Fläche einzuziehen, ist umgehend ortsüblich bekanntzugeben. Dieser Beschluss ergeht unter dem
Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung
etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen
gegen die Einziehung ausgeräumt wurden. Der Lageplan ist Bestandteil der Originalsitzungsvorlage. |
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