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Vorlage - VO/0113/02  

 
 
Betreff: Teileinziehung von Verkehrsflächen "Auf dem Schmaarkamp"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KamiomkaAktenzeichen:66 19 21
Federführend:Bereich 71 - Verwaltung, Service, Controlling Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.08.2002 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg hat die im anliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 430 m² aus dem Flurstück 68/14 tlw. Flur 3 Gemarkung Lüneburg gegen eine im Eigentum der Firma Sieb und Meyer stehende Fläche “Am Alten Eisenwerk” getauscht. Für die eingetauschte Teilflächen ist ein Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Nds. Straßengesetzes (NStrG) durchzuführen.

 

Nach § 8 NStrG setzt die Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche voraus, dass diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung gegeben sind.

 

Die ca. 430 m² große Teilfläche der Straße “Auf dem Schmaarkamp” wird seit dem Verkauf des Flurstückes 68/18, Flur 3, Gemarkung Lüneburg, nicht mehr für den PKW - Verkehr genutzt. Die Stichstraße diente nur zur Erschließung dieses Flurstückes. Auf dem einzuziehenden Teilstück soll eine Grünanlage entstehen. Auf dem verbleibenden Teilstück soll die Widmung auf die tatsächliche Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer beschränkt werden. Insofern ist die einzuziehende Teilfläche als öffentliche Verkehrsfläche entbehrlich, zumal der Durchgang zur Straße “Am Alten Eisenwerk” in ausreichender Breite erhalten bleibt.

 

Die nach § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung der Verkehrsfläche durchzuführen, da es sich nicht um eine Fläche von unwesentlicher Bedeutung handelt. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekanntzugeben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefaßt werden.

 

Dabei sind vor der Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses die Bedenken der Bevölkerung
jedoch zu berücksichtigen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      45,00

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 


Anlagen:

Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 schmaarkamp.jpg (112 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 430 m² aus dem Flurstück 68/14 tlw. Flur3 Gemarkung Lüneburg wird eingezogen.

 

Die Absicht, diese öffentlich gewidmete Fläche einzuziehen, ist umgehend ortsüblich bekanntzugeben.

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Der Lageplan ist Bestandteil der Originalsitzungsvorlage.