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Vorlage - VO/10841/23  

 
 
Betreff: Freiflächen-Photovoltaik auf städtischen Flächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Wiebe
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Wiebe, Pia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
12.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
19.09.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Energiewende macht es notwendig, auch im Stadtgebiet alle Möglichkeiten r die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zu prüfen und zeitnah Projekte umzusetzen. Die Erstellung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf städtischem Grundstückseigentum sind eine zu betrachtende Option, um als Hansestadt einen wichtigen Beitrag in Richtung Klimaneutralität zu leisten. Dies entspricht auch den Zielsetzungen eines Ausbaus von Photovoltaikanlagen nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG), wonach bis 2033 rund 0,5 Prozent der Landesfläche r die Freiflächen-Photovoltaik mittels Berbauungsplänen ausgewiesen werden sollen.

 

Um im Stadtgebiet Lüneburgs grundsätzlich geeignete Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu identifizieren, wurde vom Bereich Stadtplanung bereits ein vorläufiges Standortauswahlverfahren nach einem umfassenden Kriterienkatalog durchgeführt.

 

Hierbei wurden neben Flächen, die sich in Privateigentum befinden, auch zwei Standorte als potenziell geeignet identifiziert, die sich in städtischem Eigentum befinden. Hierbei handelt es sich um die Flächen (1) Schwarzer Berg nördlich des Wienebütteler Weges und (2) nördlich der A39, im Bereich Goseburg.

 

Vor dem Hintergrund, dass es sich um städtische Flächen handelt, fand zunächst auf der Arbeitsebene ein verwaltungsinterner Austausch dazu statt, wie auf den betrachteten Flächen Freiflächen-PV-Anlagen verwirklicht werden könnten. Offene Fragestellungen dabei sind u.a.

 

        Größe und Art der Anlage,

        angestrebte Leistung,

        gliche Realisierung im Rahmen eines Betreibermodells,

        größtmögliche Wirtschaftlichkeit im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung.

 

Um eine fundierte Einschätzung zur technischen Eignung der Flächen (Mindestgröße, Netzverknüpfungspunkt, Ausrichtung etc.), der Wirtschaftlichkeit, möglichen Betreibermodellen, dem Planungshorizont sowie Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. konventionelle Anlage vs. Sogenannter Agri-PV) zu gewinnen, wurden bereits erste Fachauskünfte von der Projektentwicklungsgesellschaft „wir.solar“) sowie von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) eingeholt.

 

Ergebnis und Empfehlung der fachlichen Auskünfte war, dass das planerische Vorgehen bei der Flächenauswahl sehr positiv zu bewerten ist. Darüber hinaus haben beide Expert:innen empfohlen und dazu ermutigt, dass die Stadt selbst aktiv in die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einsteigennnte. Nach Einschätzung der KEAN führe dies zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung einer derartigen Anlage, da diese in der Regel höher ausfalle, wenn die Wertschöpfung in der Region bleibe und darüber hinaus wirtschaftliche Vorteile r die Hansestadt biete. Zudem böte die akzeptanzfördernde kommunal geprägte Vorgehensweise die glichkeit, dass Bürger:innen sich  ggf. auch selbst finanziell beteiligen könnten. Die Stadt könne besser Einfluss auf die Gestaltung der Freifchen-PV-Anlage nehmen und Nebeneffekte wie eine Verbesserung der Biodiversität umsetzen

 

Es wäre hierbei nicht notwendig, dass sich die Stadt die fachliche Expertise eines Projektierers und/oder Betreibers aneignet; dies sollte vielmehr extern beauftragt werden; es bliebe verwaltungsintern der personelle Aufwand, die Projekte zu steuern und zwischen den Akteuren zu koordinieren und organisatorisch zu begleiten.

 

Potenziell bestehen für eine Projektierung mehrere Optionen:

 

  1. Die Stadt beauftragt ein Planungs- bzw. Projektierungsbüro, das eine Anlage im Auftrag der Stadt plant und errichtet. Die Stadt wäre dann Bauherrin. Für den anschließenden Betrieb der Anlage über ca. 20 Jahre kann ein Unternehmen mit der Betriebsführung beauftragt werden. Die Vermarktung des Stroms erfolgt entweder über einen Direktvermarkter oder die Stadt schließt einen Stromliefervertrag mit einem Abnehmer ab.
  2. Ein Dritter übernimmt Planung, Projektierung und Bau und würde die fertige Anlage an die Stadt verkaufen/übereignen. Für Betrieb und Stromverkauf gilt das gleiche wie oben (Referenzmodell ist z.B. die rgerenergiegenossenschaft „REALweg“ im Landkreis Verden).

 

In jedem Fall wird empfohlen, eine eigene Gesellschaft zu gründen, welche die FeiflächenPV-Anlage betreibt. Alternativ ist es denkbar, die Anlage in das Eigentum eines bestehenden kommunalen Unternehmens zu integrieren. Die Finanzierung kann z.B. unterstützt werden durch die Einbeziehung einer finanziellen Bürgerbeteiligung, z.B. einer Bürgerenergiegenossenschaft. Nach bisherigen Erfahrungen können Bürgerenergiegenossenschaften Kapital in bedeutendem Umfang einwerben. Gesellschafts- und eigentumrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei vielfältig.

 

Ausgehend von den bisherigen Beratungen wird angeregt unter Hinzuziehung externer Expertise ein detailliertes Konzept für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer stadteigenen Fläche mit einer aktiven und steuernden Rolle der Kommune erarbeiten zu lassen.

 

Die Möglichkeit zur finanziellen Beteiligung von Bürger:innen soll hierbei vertieft betrachtet und ausgearbeitet werden. Ein frühzeitiger, umfassender Kommunikationsprozess gegenüber Bürger:innen und Interessenvertreter:innen sollte integraler Bestandteil der Planung sein.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Erzeugung von Strom über Photovoltaik-Anlagen trägt maßgeblich zum Klimaschutz und einer zukunftsfähigen Energieversorgung bei.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 110 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: rd. 15.000 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: Budget des Bereich 34

 Produkt / Kostenträger: 561002 / 56100203                              

 Haushaltsjahr:           2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beauftragung eines sachkundigen externen Dienstleisters zur Erstellung eines detaillierten Umsetzungskonzeptes zur Errichtung und dem Betrieb von Freiflächen-PV-Anlagen im Stadtgebiet mit der Prämisse der finanziellen Beteiligung von Bürger:innen und einer aktiven Steuerungsmöglichkeit durch die Kommune wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/10841/23   Freiflächen-Photovoltaik auf städtischen Flächen   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage
VO/10841/23-1   Erstellung eines Umsetzungskonzeptes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Flächen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit   Mitteilungsvorlage
VO/10841/23-2   Vorstellung des Umsetzungskonzeptes für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf Flächen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg (Schwarzer Berg - A39)   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Beschlussvorlage