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Vorlage - VO/10838/23  

 
 
Betreff: Sportpark Kreideberg - Machbarkeitsstudie Versammlungsstätte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05S - Sport Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta  DEZERNAT V
   Bereich 50 - Service und Finanzen
   Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
26.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der im Eigentum des MTV Treubund Lüneburg e.V. bewirtschaftete Sportpark Kreideberg stellt ein wichtiges Element der Sportinfrastruktur der Hansestadt Lüneburg dar.

 

Nicht nur haben hier viele Abteilungen des Sportvereins ihre Trainings- und Wettkampfstätte, aufgrund der allgemeinen Sporthallensituation der Hansestadt Lüneburg werden die Sportanlagen im Vormittagsbereich auch durch Lüneburger Schulen genutzt. Zudem ist der neue Sportkindergarten, der vielfältigste Bewegungserfahrungen an Kinder vermittelt, hier beheimatet.

 

Überregional hat sich der MTV Treubund Lüneburg in den vergangenen Jahren immer wieder durch die Durchführung von Meisterschaften der deutschen, norddeutschen und niedersächsischen Ebene profiliert zuletzt in diesem Jahr mit der DM im Rope Skipping.

 

Die Halle „1“ des Sportparks Kreideberg bietet installierte Tribünenplätze für bis zu 700 Zuschauerinnen und Zuschauern, besitzt aber zum jetzigen Zeitpunkt keine offizielle Genehmigung als Veranstaltungsstätte.

 

Durch die Neuordnung der NbauO in der aktuellsten Version von 2023 beträgt in Räumen, die nicht als offizielle Versammlungsstätte genehmigt sind, die maximale generelle Obergrenze von Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Zuschauerinnen und Zuschauern 200 Personen.

 

Der Gesetzgeber hat zwar festgelegt, dass von dieser Regelung an maximal 3 Terminen im Jahr mit einer Dauer von höchstens 4 Tagen abgewichen werden darf - jede weitere außerordentliche Duldung von Veranstaltungen mit einer höheren ZuschauerInnenzahl ist jedoch nicht zulässig.

 

Faktisch bedeutet diese Regelung für den MTV Treubund und auch für die Hansestadt Lüneburg dass die Durchführung von regionalen und überregionalen sportlichen Meisterschaften und Veranstaltungen nahezu unmöglich wird, da von den Fachverbänden erforderliche Teilnehmer- und Zuschauerzahlen sowie organisatorisch relevante Anforderungen an Spieltage oder Turniere nicht eingehalten werden können.

 

Zusätzlich hat der MTV Treubund in der Vergangenheit auch weitere nicht-sportliche Veranstaltungen wie Messen, Abiturfeiern, Rollerdisco, Kulturveranstaltungen u.ä. in der Halle „1“ im Sportpark Kreideberg durchgeführt, deren Veranstalter in Ermangelung von Räumlichkeiten diese auch weiterhin in dieser Größe auch in 2023 und den kommenden Jahren am gleichen Ort durchführen möchten.

 

r den MTV Treubund ist es gerade in der Nach-Corona-Zeit und den zusätzlichen aus der Energiekrise resultierenden finanziellen Belastungen - existenziell, als Eigentümer mit der Ausrichtung dieser nicht-sportlichen Veranstaltungen Mieteinnahmen zu generieren, um den Betrieb und die Unterhaltung des Sportparks Kreideberg im Ganzen zu sichern.

 

Aus diesem Grund ist anzustreben, für den Sportpark Kreideberg Halle „1“ kurz- bis mittelfristig eine offizielle Genehmigung als Versammlungsstätte für bis zu 1000 Personen zu beantragen.

 

Hierzu ist notwendig, über eine Machbarkeitsstudie zu ermitteln, welche baulichen Maßnahmen in Sachen Brand- und Immissionsschutz für eine solche Genehmigung als Versammlungsstätte durchgeführt werden müssen, mit dem Ziel, dem MTV Treubund und der Stadt Lüneburg eine Planungsgrundlage für einen weiterführenden und zukunftsorientierten Umgang mit der Halle “1 an die Hand zu geben.

 

Der MTV Treubund hat nach Gesprächen mit V, dem Sportreferat und der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg ein Honorarangebot für diese Voruntersuchungen eingeholt, das als Anlage 1 angefügt ist und sich in Summe auf 9.308,78 € brutto beläuft.

 

Aus Sicht der der Hansestadt Lüneburg besteht ein hohes Interesse, gemeinsam mit dem MTV Treubund einen Weg zu finden, die Halle „1“ des Sportparks Kreideberg auch zukünftig als wichtiges Element der Sportinfrastruktur weiter zu entwickeln und zum einem für die Durchführung von Schulsport und Trainings- und Wettkampfmaßnahmen im sportlichen Bereich aber ebenso für die Nutzung von Veranstaltungen für Jugendlichen und den kuturellen Bereich zu erhalten.

 

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lünebrug existiert derzeit keine weitere Versammlungsstätte für bis zu 1000 Personen, die die Ausstattung für die flexible Druchführung von Sportveranstaltungen aller Art besitzt.

 

Es wird vorgeschlagen, dem MTV Treubund einen Zuschuss in Höhe des veranschlagten Honorarangebots von 9.308,78 € brutto zu gewähren.

 

Die Deckung der Finanzmittel kann aus dem Sportfördertopf 2023 erfolgen, über den im Tagesordnungspunkt 9 beraten wird.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Verbesserung der Energieautarkie

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Reduzierung der Unterhaltungskosten

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Verbesserung der Sportinfrastruktur

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Weiterführung und Verbesserung der Schulnutzung

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 9.308,78 €

c)  an Folgekosten:

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - 2023_08_31_Anlage_1_Kosten_Voruntersuchung_Sportpark_Kreideberg_Halle_1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_08_31_Anlage_1_Kosten_Voruntersuchung_Sportpark_Kreideberg_Halle_1 (606 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss beschließt, dem MTV Treubund Lüneburg einen Zuschuss von 9.308,78 €r eine Machbarkeitsstudie zu gewähren, die prüft, wie die Halle „1“ des Sportparks Kreideberg weiterentwickelt werden kann, um eine dauerhafte Genehmigung als Versammlungsstätte für bis zu 1000 Personen zu erhalten.

Die Deckung des Zuschusses soll dabei aus dem Sportfördertopf 2023 generiert werden, über dessen Gesamtvolumen in TOP 9 beraten wird.