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Vorlage - VO/10837/23  

 
 
Betreff: Sportfördertopf 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05S - Sport Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta  DEZERNAT V
   Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
26.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
07.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt neburg sieht auch im Jahr 2023 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereine und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.

 

Im Bereich der freiwilligen Leistungen wurden Mitte September wie in den Vorjahren die Übungsleiterförderung (124.300 €), die Kinder- und Jugendförderung (25.600 €) sowie die Fördermittel für den Behindertensport (2.600 €) in Höhe von insgesamt 152.500 € an die Sportvereine zur Auszahlung gebracht.

 

Ergänzend steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ - über den Zuschüsse auf Antrag an die Sportvereine ausgezahlt werden können - zur Verfügung, dessen Mittel insgesamt 50.000,00 € betragen.

  

Übersicht der eingegangenen Anträge:

 

Nr.

Verein

Mittelverwendung geplant für

Gesamtkosten

Finanzierung

Eigenmittel

Mittel HLG

Mittel LK

Fremdmittel

1.

LSK Hansa

hroboter Goseburg

13.688,70 €

3.688,70 €

4.000,00 €

4.000,00 €

2.000,00 €

2.

MTV Treubund

Beregnungsanlage

49.700,00 €

10.315,00 €

14.000,00 €

14.000,00 €

11.385,00 €

3.

Ochtmisser SV

Beregnungsanlage

8.865,60 €

2.865,60 €

3.000,00 €

3.000,00 €

0,00 €

4.

LSK Hansa

Beregnungsanlage

52.776,50 €

10.000,00 €

13.472,00

13.472,00

15.832,00 €

5.

THC Lüneburg

Duschen / Plätze / Zaunanlage

94.500,00 €

23.625,00 €

23.625,00 €

23.625,00 €

23.625,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

MTV Treubund

Machbarkeitsstudie Sportpark

gemäß VL 10838/23

9.308,78 €

 

9.308,78 €

 

 

Gesamtsumme Antragsvolumen 2023 Mittel HLG:

67.405,78

 

 

 

 

Unter Position 5. werden als Vorschlag die für die Machbarkeitsstudie Sportpark Kreideberg gemäß VL 10838/23 aus dem vorherigen TO der Sitzung nötigen Kosten zur Beratung und Entscheidung durch den Ausschuss für Sport aufgeführt.

 

Detailinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 Übersicht Anträge Sportfördertopf 2023.

 

Der Sportfördertopf 2023 ist durch die vorliegenden Anträge um 17.405,78 € überzeichnet.

 

Deckungsvorschlag 1:

Da die Vorhaben 2 (MTV), 4 (LSK) und 5 (THC) alle vorbereitende Arbeiten in 2023 erfordern, aber die Fertigstellung im Jahr 2024 geplant ist, schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz jeder dieser drei Maßnahmen im HH-Jahr 2023 um 5.000,00 € zu reduzieren und diesen Anteil aus dem Sportfördertopf 2024 zu gewähren.

Das Volumen des Sportfördertopfes 2024 würde sich damit um insgesamt 15.000,00 € auf 35.000,00 € reduzieren. Die übrigen 2.405,78 €nnen aus dem Budget des Sportreferats getragen werden.

 

 

Deckungsvorschlag 2:

Im HH-Jahr 2023 stehen unter der Invest.-Nr. 01-421-010 insgesamt 52.000,00 €r „Energetische Sanierung von Sportstätten“. Mit diesen Mittel sollten im laufenden Jahr anteilige Bezuschussungen erfolgen, um antragstellenden Vereinen in der Energiekrise Investitionen z.B. in Heizungen o.ä. zu ermöglichen, um laufende Energiekosten zu reduzieren.

Im Laufe des Jahres wurde insebesondere über die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zur Beschränkung der Bewässerung und Beregnung, die auch für Sportflächen gilt, deutlich, dass einige Vereine hier deutlichen Handlungsbedarf haben. Davon zeugen die drei Anträge zum Thema Beregnung für den Sportförertopf 2023. Die Verwaltung schlägt vor, die Deckung der Anträge zur Beregnung vom MTV, LSK und OSV aus den zur Verfügung stehenden Investmitteln 01-421-010 zu generieren. 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Verbesserungen im Bereich der zielgerichteten, zeitlich und quantitativen Steuerung der beregnung von Natrurasenspielfeldern

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Prognostizierte Einsparungen im Wasserverbrauch und Personalressourcen

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Verbesserungen im Bereich der zielgerichteten, zeitlich und quantitativen Steuerung der beregnung von Natrurasenspielfeldern

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, bei Annahme des Vorschlags der Verwaltung

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 

 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102

 Haushaltsjahr: 2023 / 2024

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 2023_09_06bersicht_Anträge_50_TE_Topf_2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_09_06_Übersicht_Anträge_50_TE_Topf_2023 (137 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Sport beschließt, die im Rahmen des Sportördertopfes 2023 eingegangenen Anträge von Sportvereinen wie vorgestellt zu bezuschussen.