Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg sieht auch im Jahr 2023 Maßnahmen im Bereich der Sportförderung zur Unterstützung der städtischen Sport- und Schützenvereine und zur Erhaltung und Aufwertung der notwendigen Sportinfrastruktur vor.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen wurden Mitte September wie in den Vorjahren die Übungsleiterförderung (124.300 €), die Kinder- und Jugendförderung (25.600 €) sowie die Fördermittel für den Behindertensport (2.600 €) in Höhe von insgesamt 152.500 € an die Sportvereine zur Auszahlung gebracht.
Ergänzend steht innerhalb der freiwilligen Leistungen auch der „Sportfördertopf“ - über den Zuschüsse auf Antrag an die Sportvereine ausgezahlt werden können - zur Verfügung, dessen Mittel insgesamt 50.000,00 € betragen.
Übersicht der eingegangenen Anträge:
Unter Position 5. werden als Vorschlag die für die Machbarkeitsstudie Sportpark Kreideberg gemäß VL 10838/23 aus dem vorherigen TO der Sitzung nötigen Kosten zur Beratung und Entscheidung durch den Ausschuss für Sport aufgeführt.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage 1 – Übersicht Anträge Sportfördertopf 2023.
Der Sportfördertopf 2023 ist durch die vorliegenden Anträge um 17.405,78 € überzeichnet.
Deckungsvorschlag 1: Da die Vorhaben 2 (MTV), 4 (LSK) und 5 (THC) alle vorbereitende Arbeiten in 2023 erfordern, aber die Fertigstellung im Jahr 2024 geplant ist, schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz jeder dieser drei Maßnahmen im HH-Jahr 2023 um 5.000,00 € zu reduzieren und diesen Anteil aus dem Sportfördertopf 2024 zu gewähren. Das Volumen des Sportfördertopfes 2024 würde sich damit um insgesamt 15.000,00 € auf 35.000,00 € reduzieren. Die übrigen 2.405,78 € können aus dem Budget des Sportreferats getragen werden.
Deckungsvorschlag 2: Im HH-Jahr 2023 stehen unter der Invest.-Nr. 01-421-010 insgesamt 52.000,00 € für „Energetische Sanierung von Sportstätten“. Mit diesen Mittel sollten im laufenden Jahr anteilige Bezuschussungen erfolgen, um antragstellenden Vereinen in der Energiekrise Investitionen z.B. in Heizungen o.ä. zu ermöglichen, um laufende Energiekosten zu reduzieren. Im Laufe des Jahres wurde insebesondere über die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zur Beschränkung der Bewässerung und Beregnung, die auch für Sportflächen gilt, deutlich, dass einige Vereine hier deutlichen Handlungsbedarf haben. Davon zeugen die drei Anträge zum Thema Beregnung für den Sportförertopf 2023. Die Verwaltung schlägt vor, die Deckung der Anträge zur Beregnung vom MTV, LSK und OSV aus den zur Verfügung stehenden Investmitteln 01-421-010 zu generieren.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, bei Annahme des Vorschlags der Verwaltung Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 Produkt / Kostenträger: 421001 / 42100102 Haushaltsjahr: 2023 / 2024
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 – 2023_09_06_Übersicht_Anträge_50_TE_Topf_2023
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport beschließt, die im Rahmen des Sportördertopfes 2023 eingegangenen Anträge von Sportvereinen wie vorgestellt zu bezuschussen.
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