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Vorlage - VO/10670/23-1  

 
 
Betreff: Sachstand aus 2. Sitzung des Parlamentarischen Lenkungskreises zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Jürgen KipkeBezüglich:
VO/10670/23
Federführend:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
07.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Reaktivierung von nicht aktiven Bahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende auch r das Oberzentrum Lüneburg. Seit 2013 wird in diesem Zusammenhang auch die Reaktivierung der Strecken Lüneburg - Amelinghausen - Soltau sowie Lüneburg - Bleckede diskutiert (VO/5328/13). In einem mehrstufigen Verfahren werden durch die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) landesweit reaktivierungswürdige Strecken ermittelt.

 

Die beiden Streckenführungen wurden in die Liste der 54 Reaktivierungskandidaten der Stufe 1 in die Reaktivierungsuntersuchung für 2023 aufgenommen worden. Zuständiger Aufgabenträger ist in beiden Fällen die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG).

 

Das Untersuchungskonzept der LNVG sieht ein vierstufiges Verfahren vor. Auf Stufe 1 wird zunächst aufgrund der früheren Untersuchung sowie eines Ideenaufrufs eine Vorauswahl der Strecken stattfinden, an diese schließt sich auf Stufe 2 eine Nutzwertanalyse mit anschließendem Ranking an, auf Stufe 3 werden für die vorliegenden Strecken die langfristig anfallenden Betriebskosten ermittelt und für die aussichtsreichsten Strecken wird auf Stufe 4 schließlich in die konkrete Planung eingestiegen und der Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorbereitet. Die Strecken Lüneburg  Bleckede und Lüneburg  Soltau sind aufgrund der Ergebnisse aus der Reaktivierungsuntersuchung des Jahres 2013 bereits vorab fest als zwei von 25 in Niedersachsen für eine Reaktivierung zu untersuchende Trassen bestimmt worden; auf die Vorlage VO/10670/23 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Zur Anwendung kommen soll dabei das seit 2020 verbesserte Förderrecht nach dem GVFG. Dieses sieht für Reaktivierungen nun eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren der Standardisierten Bewertung angepasst, mit dem die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben untersucht wird. Neben rein verkehrlichen und wirtschaftlichen Faktoren kommen dort nun auch verstärkt ökologische und soziale Kriterien zum Tragen.

 

Begleitet wird das neue Reaktivierungsprogramm von einem parlamentarischen Lenkungskreis, dem neben den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter von Fachorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden angehören. Der Lenkungskreis wird das Programm nun laufend begleiten und über Fortschritte informieren; er tagte am 11. April 2023 erstmals und informierte am 05.06.2023 über den aktuellen Sachstand. Den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses wurde die Präsentation der zweiten Sitzung des Lenkungskreises bereits per Mail am 23.06.2023 versandt worden.

 

Als weit fortgeschrittenes Reaktivierungsvorhaben wurde im Rahmen der zweiten Sitzung auch die Reaktivierungsvariante Lüneburg Amelinghausen Soltau von der SINON vorgestellt (Präsentation der SINON liegt dieser Vorlage bei).

 

Die SINON erarbeitet aktuell ein noch Betriebskonzept für die Verbindung mit voraussichtlich zwei Alternativen mit unterschiedlichen Umlaufzeiten, über die im Laufe des weiteren Verfahrens entschieden werden muss:

 

Variante 1: 50 Min. Fahrtzeit mit bis zu 8 Haltepunkten auf der Gesamtstrecke

Variante 2: 65 Min. Fahrtzeit mit bis zu 11 Haltepunkten auf der Gesamtstrecke

 

r das neburger Stadtgebiet sehen die Alternativen zur Erzielung attraktiver Fahrzeugumläufe und einer hohen Betriebsqualität derzeit neben dem Bahnhof zwei Haltepunkte im Stadtgebiet vor. Eine Priorisierung der SINON zu Standorten im Stadtgebiet ist noch nicht erfolgt.

 

Variantenabhängig sind unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen durchzuhren, wie Kreuzungsbahnhöfe herzustellen, sog. Durchrutschwege für die Ermöglichung gleichzeitiger Einfahrten in beide Fahrrichtungen an Bahnhöfen und Signalisierungen.

 

Mit einer Inbetriebnahme der Strecke Lüneburg Amelinghausen Soltau wird realistisch im Jahr 2028 gerechnet; dieses Datum steht aber in Abhängigkeit von den Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich des Bahnhofes.

 

Hinsichtlich einer städtischen Positionierung zu Haltepunkten im Stadtgebiet fanden erste fachliche Abstimmungen mit dem Bereich der Stadtplanung hinsichtlich der bestehenden Entwicklungspotentiale im südwestlichen Stadtgebiet statt. Mit dem Landkreis Lüneburg und der SINON besteht zudem ein kontinuierlicher Austausch.

 

Abstimmungsgespräche mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) finden derzeit durch die SINON bereits zum Betriebskonzept statt. Eine Vorstellung des Konzeptes und eine Befassung des Mobilitätsausschusses zu betrieblich möglichen Haltepunkten ist für die nächste Sitzung vorgesehen; die SINON wird hierzu vortragen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Lenkungskreis20230605_Auszug_SINONpdf (1506 KB)      
Stammbaum:
VO/10670/23   Sachstand zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen für Bahnstrecken - Strecken "Lüneburg - Soltau" und "Lüneburg - Bleckede"   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10670/23-1   Sachstand aus 2. Sitzung des Parlamentarischen Lenkungskreises zum neuen Reaktivierungsprogramm des Landes Niedersachsen   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität   Mitteilungsvorlage
VO/10670/23-2   Streckenreaktivierung Lüneburg - Soltau/ Empfehlung der Haltepunkte   Bereich 35 - Mobilität   Beschlussvorlage