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Sachverhalt:
Die Reaktivierung von nicht aktiven Bahnstrecken für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist ein wichtiger Baustein der Verkehrswende auch für das Oberzentrum Lüneburg. Seit 2013 wird in diesem Zusammenhang auch die Reaktivierung der Strecken Lüneburg - Amelinghausen - Soltau sowie Lüneburg - Bleckede diskutiert (VO/5328/13). In einem mehrstufigen Verfahren werden durch die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) landesweit reaktivierungswürdige Strecken ermittelt.
Die beiden Streckenführungen wurden in die Liste der 54 Reaktivierungskandidaten der Stufe 1 in die Reaktivierungsuntersuchung für 2023 aufgenommen worden. Zuständiger Aufgabenträger ist in beiden Fällen die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG).
Das Untersuchungskonzept der LNVG sieht ein vierstufiges Verfahren vor. Auf Stufe 1 wird zunächst aufgrund der früheren Untersuchung sowie eines Ideenaufrufs eine Vorauswahl der Strecken stattfinden, an diese schließt sich auf Stufe 2 eine Nutzwertanalyse mit anschließendem Ranking an, auf Stufe 3 werden für die vorliegenden Strecken die langfristig anfallenden Betriebskosten ermittelt und für die aussichtsreichsten Strecken wird auf Stufe 4 schließlich in die konkrete Planung eingestiegen und der Förderantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorbereitet. Die Strecken Lüneburg – Bleckede und Lüneburg – Soltau sind aufgrund der Ergebnisse aus der Reaktivierungsuntersuchung des Jahres 2013 bereits vorab fest als zwei von 25 in Niedersachsen für eine Reaktivierung zu untersuchende Trassen bestimmt worden; auf die Vorlage VO/10670/23 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Zur Anwendung kommen soll dabei das seit 2020 verbesserte Förderrecht nach dem GVFG. Dieses sieht für Reaktivierungen nun eine Bundesförderung von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten vor. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren der Standardisierten Bewertung angepasst, mit dem die Wirtschaftlichkeit von Infrastrukturvorhaben untersucht wird. Neben rein verkehrlichen und wirtschaftlichen Faktoren kommen dort nun auch verstärkt ökologische und soziale Kriterien zum Tragen.
Begleitet wird das neue Reaktivierungsprogramm von einem parlamentarischen Lenkungskreis, dem neben den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen Vertreterinnen und Vertreter von Fachorganisationen und kommunalen Spitzenverbänden angehören. Der Lenkungskreis wird das Programm nun laufend begleiten und über Fortschritte informieren; er tagte am 11. April 2023 erstmals und informierte am 05.06.2023 über den aktuellen Sachstand. Den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses wurde die Präsentation der zweiten Sitzung des Lenkungskreises bereits per Mail am 23.06.2023 versandt worden.
Als weit fortgeschrittenes Reaktivierungsvorhaben wurde im Rahmen der zweiten Sitzung auch die Reaktivierungsvariante Lüneburg – Amelinghausen – Soltau von der SINON vorgestellt (Präsentation der SINON liegt dieser Vorlage bei).
Die SINON erarbeitet aktuell ein noch Betriebskonzept für die Verbindung mit voraussichtlich zwei Alternativen mit unterschiedlichen Umlaufzeiten, über die im Laufe des weiteren Verfahrens entschieden werden muss:
Variante 1: 50 Min. Fahrtzeit mit bis zu 8 Haltepunkten auf der Gesamtstrecke Variante 2: 65 Min. Fahrtzeit mit bis zu 11 Haltepunkten auf der Gesamtstrecke
Für das Lüneburger Stadtgebiet sehen die Alternativen zur Erzielung attraktiver Fahrzeugumläufe und einer hohen Betriebsqualität derzeit neben dem Bahnhof zwei Haltepunkte im Stadtgebiet vor. Eine Priorisierung der SINON zu Standorten im Stadtgebiet ist noch nicht erfolgt.
Variantenabhängig sind unterschiedliche Infrastrukturmaßnahmen durchzuführen, wie Kreuzungsbahnhöfe herzustellen, sog. Durchrutschwege für die Ermöglichung gleichzeitiger Einfahrten in beide Fahrrichtungen an Bahnhöfen und Signalisierungen.
Mit einer Inbetriebnahme der Strecke Lüneburg – Amelinghausen – Soltau wird realistisch im Jahr 2028 gerechnet; dieses Datum steht aber in Abhängigkeit von den Umbaumaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich des Bahnhofes.
Hinsichtlich einer städtischen Positionierung zu Haltepunkten im Stadtgebiet fanden erste fachliche Abstimmungen mit dem Bereich der Stadtplanung hinsichtlich der bestehenden Entwicklungspotentiale im südwestlichen Stadtgebiet statt. Mit dem Landkreis Lüneburg und der SINON besteht zudem ein kontinuierlicher Austausch.
Abstimmungsgespräche mit der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) finden derzeit durch die SINON bereits zum Betriebskonzept statt. Eine Vorstellung des Konzeptes und eine Befassung des Mobilitätsausschusses zu betrieblich möglichen Haltepunkten ist für die nächste Sitzung vorgesehen; die SINON wird hierzu vortragen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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