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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ einzuleiten.
Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Klinikgebäude an der Straße „Gut Wienebüttel“. Der Geltungsbereich umfasst Flächen zwischen einer vorhandenen Wegefläche im Norden, der Erschließungsstraße „Gut Wienebüttel“ im Osten sowie dem Gebäude Haus Nr. 2, dem Kulturforum und den bestehenden Klinikgebäuden im Süden, sowie dem vorhandenen Wald im Westen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Die Fläche der bisherigen Stellplätze und ein Teil der angrenzenden Grünfläche nördlich der bestehenden Klinikgebäude sollen als Sondergebiet für die Erweiterung der Klinik entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bereits als Sondergebiet Klinik dar. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 erfolgt. Eine Veröffentlichung im Internet hat stattgefunden.
Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen der Unterlagen zum Bebauungsplan geführt: Im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wurden einige Darstellungen ergänzt. Insbesondere wurden die mit der zuständigen Brandschutzprüfung abgestimmten Feuerwehrzufahrten und die Feuerwehraufstellflächen dargestellt und weitere Ansichten und Grundrisse zugefügt. In der Begründung und in den Hinweisen wurden einige Punkte ergänzt, u.a. zum Baumschutz, zu archäologischen Untersuchungen, zur Baustellenabwicklung und Kfz- bzw. Fahrradstellplätzen.
Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu vorgeschlagen wird, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.
Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag). Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Vertragsentwurf für den abschließenden Durchführungsvertrag liegt dem zuständigen Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung am 22.08.2023 vor.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie die Abwägungsvorschläge sind ebenfalls als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Vorhaben- und Entschließungsplan Anlage 4 Begründung Anlage 5 Abwägung
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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