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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg hat aus dem Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" für die kulturelle Belebung der Innenstadt eine Fördersumme von insgesamt 40.908 € für die Förderperiode 2022 bis 2025 beantragt und bewilligt bekommen. Der voraussichtliche Zuschussbetrag wurde gemäß Vorgaben des Bundesprogramms mit Eigenmitteln in Höhe von 50.000 Euro aufgestockt, so dass sich ein zur Verfügung stehender "Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt" von insgesamt 90.908 Euro für die Kalenderjahre 2022 bis 2025 ergibt. Somit stehen jährlich 22.727 Euro im Zeitraum 2022 bis zum 31.08.2025 zur Verfügung, die allerdings im Hinblick auf die Vorgaben zur Bundesförderung grundsätzlich nicht übertragbar sind und in Höhe des anteilig für das jeweilige Jahr bewilligten Betrages (22.727 Euro) abgerufen werden müssen. Lediglich in 2022 war einmalig eine Übertragung der Mittel in das Jahr 2023 möglich, wovon die Hansestadt Lüneburg auch Gebrauch gemacht hat. Der vom Fachbereich 4 – Kultur verfasste Richtlinienentwurf wurde am 12.10.2022 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, so dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Förderanträge beim Bereich Kultur gestellt werden konnten.
Nun ergab sich die Notwendigkeit, die beschlossene Förderrichtlinie auf Wunsch bzw. auf Bitten des Fördermittelgebers (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung - BBSR) hinsichtlich folgender Punkte anzupassen:
- In der Präambel wurde ein klarer Bezug zum ZIZ-Programmaufruf sowie zum ZIZ-Projekt Lüneburg aufgenommen. - Ebenfalls in der Präambel wurde der Bewilligungszeitraum des ZIZ-Projekts ergänzt - Um sicherzustellen, dass die zu fördernden Projekte bisher noch nicht begonnen wurden, wurde in § 2 Absatz 3 eine entsprechende Formulierung aufgenommen. - Als Finanzierungsart sollte die Anteilfinanzierung (u.a. Nennung der Weiterleitungs-summe, d.h. nur Bundesmittel) genannt werden. Dies ist durch das Hinzufügen einer entsprechenden Formulierung in § 3 Absatz 2 geschehen.
Die geänderte Richtlinie in der hier vorliegenden Fassung wurde seitens des BBSR am 28.06.2023 freigegeben.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 16 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 2022 bis 2025 90.908€ c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 2022 bis 2025 40.908 €
Anlagen: Geänderte Richtlinie im Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie zur Gewährung eines Zuschusses aus dem Verfügungsfonds „Kultur in der Innenstadt“ aus Mitteln des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird in der geänderten, hier vorliegenden Fassung beschlossen.
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