Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen getroffen werden, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind. Die Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg wurde im Jahr 2022 von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet und vom Rat am 13.07.2022 in der derzeit gültigen Fassung beschlossen (siehe VO/10176/22). In § 10 der Geschäftsordnung (Beratung und Redeordnung) wird u.a. geregelt, dass nach der Überweisung eines Antrags an einen Ausschuss keine weitere Aussprache stattfindet (§ 10 Absatz 9 Satz 3). Diese Regelung steht der bisher gelebten Praxis entgegen, wonach der Rat zunächst über den Verweis eines Antrags an einen Fachausschuss beschließt, und sodann die diesbezüglichen Redebeiträge erfolgen. In den vergangenen Ratssitzungen wurde daher regelmäßig ein Beschluss gemäß § 26 der Geschäftsordnung gefasst, um in diesem Punkt von der Geschäftsordnung abweichen zu können. Um die Verfahrensvorschriften mit der Beratungspraxis in Einklang zu bringen, wird vorgeschlagen, § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung entsprechend der als Anlage beigefügten Synopse zu ändern. Die Änderung würde sodann auch in der Präambel der Geschäftsordnung vermerkt werden („…, geändert durch Beschluss des Rates vom …“).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Änderungs-Synopse § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die in der Anlage dargestellte Änderung des § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg sowie die entsprechende Ergänzung der Präambel.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||