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Sachverhalt: Die Schieneninfrastruktur Ost-Niedersachsen GmbH (SInON GmbH – vormals Osthannoversche Eisenbahn OHE) hat den Bahnübergang „Lüneburger Straße“ verkehrssicherer gestaltet. Bei Bahnkm 4,961 kreuzt die Gemeindestraße „Lüneburger Straße“ die Bahnstrecke Lüneburg Süd – Soltau (Han) Süd. Der Bahnübergang befindet sich innerhalb der Hansestadt Lüneburg im Ortsteil Rettmer. Es handelt sich nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) um eine Änderung einer Kreuzung. Die bisherige technische Sicherung (Andreaskreuze und Blinklichtanlage Baujahr 1958) ließ keine Änderungen auf den neuesten Stand der Technik bauartbedingt mehr zu. Der Bahnübergang musste daher technisch durch eine neue Lichtzeichenanlage mit Halbschranken und LED-Optiken gesichert werden. Ziel war es, den Bahnübergang nach dem neuesten Stand der Technik für den Straßenverkehr umzubauen und den heutigen, örtlichen Verhältnissen anzupassen.
Die Maßnahme wurde bereits baulich umgesetzt. Der Abnahmetermin hat am 26.06.23 stattgefunden. Die SInON hat die notwendigen Maßnahmen in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg durchgeführt.
Beteiligte an der Kreuzung sind die SInON als Baulastträger des Schienenweges und die Hansestadt Lüneburg als Baulastträger der Gemeindestraße.
Zur Durchführung der Maßnahme hat die SInON einen Entwurf zur Vereinbarung über eine Maßnahme an einem Bahnübergang gem. § 5 EKrG vorgelegt. Mit Ratsbeschluss vom 21.12.2021 VO/09798/21 wurde der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung beschlossen, womit die Finanzierung durch die Beteiligten gesichert wurde und die Beteiligten dem Baubeginn zugestimmt haben.
Die erstmalige Kostenschätzung bei Abschluss der Vereinbarung lag bei 282.000 Euro. Diese Kosten werden gem. § 13 EKrG zu zwei Drittel vom Land Niedersachsen und ein Drittel von der SInON getragen. Bei einem Abschluss einer Vereinbarung vor dem 01.01.2022 lag die Kostenteilung bei einer baulichen Veränderung an Bahnübergängen noch zu je einem Drittel beim Baulastträger des Schienenweges (SInON), beim Baulastträger der Straße (Hansestadt) und beim Land. Nach einer Gesetzesänderung in § 13 EKrG entfällt bei Abschluss von Vereinbarungen bei baulichen Maßnahmen an Bahnübergängen ab dem 01.01.2022 der Kostenanteil des Straßenbaulastträgers, hier der Hansestadt Lüneburg. Der Baulastträger der Straße muss lediglich noch seine Zustimmung erteilen. Die Vereinbarung für den Bahnübergang „Lüneburger Straße“ wurde mit Datum 06.01.2022 seitens der Hansestadt Lüneburg unterschrieben.
Mit Datum 01.03.23 hat die SInON einen Nachtrag zur Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Diese Nachtragsvereinbarung wird erforderlich, da sich die Gesamtbaukosten nach dem Ausschreibungsergebnis um mehr als 10% erhöht haben. Das Ausschreibungsergebnis lag bei 381.000 €.
Bei einer Kostenerhöhung sind die Vertragspartner nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet, eine Nachtragsvereinbarung zu schließen. Eine Kostenbeteiligung seitens der Hansestadt Lüneburg besteht aber weiterhin nicht.
Der Nachtrag wurde geprüft und ist als sachlich und fachtechnisch richtig anzusehen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 58 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.340 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Keine Kostenbeteiligung durch die Hansestadt c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Nicht erforderlich Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Keine
Anlagen: Anlage 1: Nachtragsvereinbarung
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