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Sachverhalt: Mit Ablauf des 31.Januar 2023 ist die bisherige Stadträtin für Finanzen und Innere Verwaltung, Frau Lukoschek, in den Ruhestand gegangen. Sie war bis zu ihrem Amtsaustritt auch Erste Stadträtin und damit allgemeine Stellvertretung von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch.
Das Amt des Ersten Stadtrates hat der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 15. September 2022 der Stelle des Dezernenten für Nachhaltigkeit, Sicherheit und Recht zugeordnet, auf die entsprechende Ausschreibung verzichtet und Herrn Markus Moßmann mit Wirkung zum 1.Februar 2023 zum Ersten Stadtrat gewählt.
Am 16.August 2022 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen (VO/10210/22), die Stelle der Dezernatsleitung für Finanzen und Innere Verwaltung (Stadtkämmerin/Stadtkämmerer) auszuschreiben. Das Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren wird durch die Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn, Herr Mastiaux, begleitet. Neben der üblichen Veröffentlichung der Anzeige hat zfm auch eine Direktansprache von Kandidat:innen vorgenommen.
Insgesamt sind im Verfahren 31 Bewerbungen eingegangen. Die Ausschreibung wurde zwischenzeitlich verlängert, nachdem ein empfohlener Kandidat Anfang Februar 2023 kurzfristig abgesprungen war. Die Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn hat anschließend die Direktansprache von Kandidat:innen fortgeführt und nach weiteren Gesprächen einen geeigneten Kandidaten empfohlen. Dieser hat sich in seiner Sitzung am 27.Juni 2023 dem Verwaltungsausschuss vorgestellt und den Fraktionen zu weiteren Gesprächen angeboten.
Gemäß § 109 Absatz 1 NKomVG steht das Vorschlagsrecht für die Wahl der Beamtinnen und Beamten auf Zeit der Oberbürgermeisterin als Hauptverwaltungsbeamtin der Hansestadt Lüneburg zu.
Nach Abschluss ihrer Gespräche schlägt die Frau Oberbürgermeisterin Kalisch Herrn Matthias Rink zur Wahl für die Position der Dezernatsleitung für Finanzen und Innere Verwaltung (Stadtkämmerer) im Rat der Hansestadt Lüneburg am 29.Juni 2023 vor. Nach § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird eine Beamtin auf Zeit/ein Beamter auf Zeit auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Der Stadtrat für Finanzen und Innere Verwaltung erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich. Der mögliche Dienstantritt ist für den 1. September 2023 vereinbart.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: ca. 110.000 € jährlich d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt auf Vorschlag von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch Herrn Matthias Rink für eine achtjährige Amtszeit zum Dezernenten für Finanzen und Innere Verwaltung (Stadtkämmerer) mit Dienstantritt zum 1. September 2023.
Gem. § 109 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und eine dem Amt entsprechende Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B4 Bundesbesoldungsordnung sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) in Höhe von 186 €/monatlich.
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