Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Das Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) benötigt zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 4,8 Mio. €.
Es besteht bereits eine Bürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 €. Diese Bürgschaft wird nun an geltende EU-Rechtsprechung angepasst, wonach Bürgschaften nur bis zu einer Höhe von 80% (4.8000.000 €) des Darlehensbetrages zulässig sind.
Mit Schreiben vom 07.09.2005 hat die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung um Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 6.000.000,00 € durch die Stadt Lüneburg gebeten. Durch Ratsbeschluss vom 29.09.2005 wurde die Bürgschaftsübernahme in entsprechender Höhe beschlossen. Die erforderliche Genehmigung zur Übernahme der Bürgschaft wurde mit Schreiben vom 21.02.2006 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erteilt.
Durch nicht finanzierte Kostensteigerungen herrscht eine sehr angespannte Situation im Krankenhauswesen. Hiervon ist auch das SKL betroffen, weshalb die vorhandene Kontokorrentkreditgewährung aufrechterhalten werden soll.
Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (4.800.000 €) betragen darf.
Aus diesem Grund muss die bestehende Bürgschaft an das geltende EU-Recht angepasst werden.
Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der SKL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der SKL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.
Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 6.000.000 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.
Es wird empfohlen, für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% zu übernehmen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: jährliche Bürgschaftsprovisionen
Anlagen: keine
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die 80%ige Ausfallbürgschaft einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokreditgewährung, zugunsten des Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, i.H.v. 6.000.000 € umzusetzen.
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