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Vorlage - VO/10732/23  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Anpassung einer bestehenden Ausfallbürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
22.08.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
24.08.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Das Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) benötigt zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 4,8 Mio. €.

 

Es besteht bereits eine Bürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 €. Diese Bürgschaft wird nun an geltende EU-Rechtsprechung angepasst, wonach Bürgschaften nur bis zu einer Höhe von 80% (4.8000.000 €) des Darlehensbetrages zulässig sind.

 

Mit Schreiben vom 07.09.2005 hat die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH zur Besicherung einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokorrentkreditgewährung um Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 6.000.000,00 € durch die Stadt Lüneburg gebeten. Durch Ratsbeschluss vom 29.09.2005 wurde die Bürgschaftsübernahme in entsprechender Höhe beschlossen. Die erforderliche Genehmigung zur Übernahme der Bürgschaft wurde mit Schreiben vom 21.02.2006 durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport erteilt.

 

Durch nicht finanzierte Kostensteigerungen herrscht eine sehr angespannte Situation im Krankenhauswesen. Hiervon ist auch das SKL betroffen, weshalb die vorhandene Kontokorrentkreditgewährung aufrechterhalten werden soll.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (4.800.000 €) betragen darf.

 

Aus diesem Grund muss die bestehende Bürgschaft an das geltende EU-Recht angepasst werden.

 

Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der SKL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der SKL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaft für die Kontokorrentkreditgewährung in Höhe von 6.000.000 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Es wird empfohlen, für die Kontokorrentkreditgewährung i.H.v. 6.000.000 € eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80% zu übernehmen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Gegenstand der Gesellschaft ist die öffentliche Gesundheitspflege und vorbeugende Heilfürsorge sowie die Unterhaltung von Einrichtungen, die der öffentlichen Gesundheit dienen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:hrliche Bürgschaftsprovisionen

 

 

 

Anlagen: keine

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die 80%ige Ausfallbürgschaft einer eventuell in Anspruch zu nehmenden Kontokreditgewährung, zugunsten des Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH, i.H.v. 6.000.000 € umzusetzen.