Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10719/23  

 
 
Betreff: Hauptberufliche Wachbereitschaft (HWB): aktueller Sachstand und die zukünftige Inbetriebnahme der Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hr. Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr
20.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
27.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß den Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) sind im Bundesland Niedersachsen die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen (vgl. § 2 NBrandSchG).

 

Mit der Erstellung eines Gutachtens zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Lüneburg sollte untersucht werden, ob im Hinblick auf diese gesetzliche Aufgabe Anpassungsbedarf besteht. Die Firma FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Bonn, hat ein Gutachten erstellt, das nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung und mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorgestellt und zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurde (vgl. VO/8481/19).

Die Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfeleistung und Brandbekämpfung im Gebiet der Hansestadt Lüneburg wurden am 19.08.2019 durch den Rat einstimmig beschlossen.

 

Danach wird u.a. gem. der S. 82 ff. des genannten Gutachtens vorgesehen, dass ein zusätzlicher Feuerwehrstandort Ost errichtet wird, der ganztägig mit hauptberuflichen Kräften zu besetzen ist.

 

Die Errichtung des zusätzlichen Standortes Ost ist bereits in Planung und wird in enger Absprache mit dem Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft - betrieben. (vgl. VO/09972/22)

 

Im Zuge der Errichtung des zusätzlichen Standortes ist ein stetiger personeller Aufwuchs mit hauptberuflichem Feuerwehrpersonal erforderlich. Eine Personalkonzeption wurde erarbeitet und dem Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 20.02.2023 vorgestellt.

 

Bereits seit 01.05.2023 sind die Stellen der Gerätewarte der Feuerwehr Lüneburg zu Stellen im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst umgewandelt worden. Somit steht der erste Personalstamm für eine Wachabteilung (1. Wachabteilung) für die Errichtung einer hauptberuflichen Wachbereitschaft zur Verfügung.

 

Gemäß § 11 Absatz 1 NBrandSchG haben Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen. Nach Absatz 3 der Vorschrift hat die Freiwillige Feuerwehr zwingend eine Einsatzabteilung vorzuhalten, daneben können andere Abteilungen eingerichtet werden, insbesondere die Kinder- und die Jugendfeuerwehr sowie die Alters-, die Ehren- und die Musikabteilung.

 

Weiterhin kann gemäß § 14 NBrandSchG eine Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr die Freiwillige Feuerwehr durch eine Abteilung "Hauptberufliche Wachbereitschaft" (HWB) verstärken. Die in dieser Abteilung Beschäftigten verrichten ihren Dienst nicht ehrenamtlich. Damit bildet die Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ in der freiwilligen Feuerwehr kraft Gesetzes neben der Einsatzabteilung der ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätigen Mitglieder eine weitere eigene Einsatzabteilung.

 

Gleichwohl sind die Mitglieder der hauptberuflichen Wachbereitschaft nicht kraft Gesetzes Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Die Errichtung einer weiteren Abteilung innerhalb der gemeindlichen Feuerwehr ist somit Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Die Besetzung der HWB erfolgt gemäß Personalkonzept zunächst mit den ehemaligen Gerätewarten bzw. den übergeleiteten Beschäftigten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, um überhaupt eine neue Abteilung dieser Art innerhalb der freiwilligen Feuerwehr gründen zu können.

 

r die Errichtung einer zusätzlichen Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ ist ein entsprechender Ratsbeschluss formell erforderlich.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 

 Produkt / Kostenträger: 126001

 Haushaltsjahr: 2023 ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt beschließt, die freiwillige Feuerwehr Lüneburg um die Abteilung „Hauptberufliche Wachbereitschaft“ neben den Ortsfeuerwehren (Abteilungen) der Hansestadt Lüneburg Mitte, Rettmer, Oedeme und Häcklingen zu erweitern.