Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Auf den Flurstücken 4 und 6 der Flur 3 in der Gemarkung Häcklingen möchte ein Vorhabenträger (Eis Projekte GmbH, Hamburg) unter Berücksichtigung des teilweise vorhandenen Waldes und vorhandener Leitungen etc. PV-Freiflächenanlagen errichten und hat sich bereit erklärt, die Kosten der Bauleitplanverfahren und der erforderlichen Gutachten zu tragen.
Die Flächen sind aufgrund der durch die Verkehrswege (B 209 und Gleisanlagen Lüneburg-Soltau) und den südlich befindlichen Windpark vorbelasteten Lage und die große Entfernung zu Wohngebieten für eine Entwicklung mit PV-Freiflächenanlagen gut geeignet. Die Einstufung im Auswahlverfahren geeigneter Standorte für PV-Freiflächenanalgen erfolgte als „mit Vorbehalt geeignete Fläche“ aufgrund der Darstellung der Flächen als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Lüneburg. Der Vorbehalt im RROP ist bei der Abwägung und Auswahl des Standortes besonders zu berücksichtigen. Im neuen Entwurf des RROP sind die Flächen bereits nicht mehr als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft dargestellt. Deshalb und weil die Lage zwischen B 209 und Bahngleis sowie nördlich des bestehenden Windparks in Embsen besonders vorgeprägt und geeignet ist, sowie angesichts des großen Flächenbedarfs für PV-Freiflächenanlagen soll der Standort dennoch für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage entwickelt werden. Damit soll der Auftakt für eine Reihe weiterer Flächenausweisungen erfolgen.
Die Flächen liegen im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Für die Ermöglichung einer PV-Freiflächenanlage sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bisher im Westen als landwirtschaftliche Fläche sowie im Osten als Teil einer Waldfläche dar. Die Bahngleise sind als Bahnflächen dargestellt. Die Darstellungen landwirtschaftliche Fläche sowie Wald (wo in der Realität kein Wald vorhanden ist) sollen im Änderungsbereich voraussichtlich in die Darstellung von Sonderbauflächen für PV-Freiflächenanlagen geändert werden. Die Darstellung der Bahngleise und vorhandenen Waldes als Wald wird voraussichtlich beibehalten werden.
Der Änderungsbereich liegt nördlich der B 209 sowie östlich und westlich der teils einbezogenen Flächen des Gleises Lüneburg-Soltau über Amelinghausen (Flurstücke 4 bis 6, Flur 3, Gemarkung Häcklingen). Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 16 ha.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
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