Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Mit der Initiierung des Bildungsfonds I in 2015 und anschließender Aufstockung im Rahmen des sog. Bildungs- und Infrastrukturfonds in 2017 sind die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsprogramm deutlich angestiegen.
Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2015 – 2022 rund 22,7 Mio. € für Investitionen ausgezahlt. Hierbei blieben Sondereffekte, wie beispielsweise der Ankauf von Flächen am „Bilmer Berg“, unberücksichtigt.
Die Diskrepanz zwischen dem Investitionsprogramm und der tatsächlichen Umsetzung von Baumaßnahmen wird zunehmend größer. Daraus resultieren immer mehr Haushaltsausgabereste, die in den Jahresabschlüssen gebildet wurden. Auf diese Entwicklung wies die Kommunalaufsicht bereits in der Haushaltsgenehmigung 2022 hin und forderte die Hansestadt Lüneburg auf, eine realistischere Planung anzustreben.
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2023 ist ein Auszahlungsvolumen in Höhe von 47,5 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung gebildeter Haushaltsausgabereste in Höhe von 54,6 Mio. € ergibt sich eine investive Bewirtschaftungsermächtigung in Höhe von 102,1 Mio. €.
Auch wenn das Investitionsprogramm 2023 durch diverse Sondereffekte geprägt ist (u.a. Neubau von Gemeinschaftsunterkünften mit 6 Mio. €, Zuschüsse an Klinken mit 2,5 Mio. €, Zuschuss Frauenschutzzentrum mit 1 Mio. €), erscheint die vollständige Abarbeitung gegenwärtig nicht realistisch zu sein.
In der mittelfristigen Finanzplanung 2024 ist ein Auszahlungsvolumen in Höhe von 54,4 Mio. € veranschlagt. Die Kommunalaufsicht steht im Rahmen der kürzlich erteilten Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 dieser Entwicklung sehr kritisch gegenüber und ermahnt eindringlich zur Priorisierung der Investitionsmaßnahmen. Sie erwartet von der Hansestadt Lüneburg das veranschlagte Investitionsvolumen zu vermindern und einen realistischen Mittelabfluss abzubilden. Dabei sind die vorhandenen Haushaltsausgabereste zu berücksichtigen und ebenfalls zu verringern.
Um der Aufforderung der Kommunalaufsicht nachzukommen und gleichzeitig die vorhandenen Haushaltsausgebereste auf ein angemessenes Maß abzusenken, ist für den Haushaltsentwurf 2024 eine erhebliche Kürzung im Investitionsprogramm erforderlich. Dies erfolgt mit Hilfe eines Eckwertebeschlusses.
Die Ausgestaltung eines Eckwertebeschlusses zum Investitionsprogramm 2024 obliegt der Hansestadt Lüneburg in eigener Zuständigkeit und wird in Anlehnung an den Budgetierungsgedanken durch eine Obergrenze gedeckelt.
Zur Ermittlung dieser Obergrenze wird der Durchschnitt der Investitionstätigkeit in den Jahren 2020 bis 2022 herangezogen – mithin 24,5 Mio. €.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieser Zeitraum besonders durch die Corona-Pandemie und den anschließenden Ukraine-Krieg geprägt war und immer noch ist. Prioritäten, beispielsweise im Baubereich, mussten zum Teil kurzfristig verschoben werden. Unter gewöhnlichen Umständen wäre ein höheres Auszahlungsvolumen anzunehmen.
Unter Berücksichtigung von inflationsbedingten Steigerungen schlägt die Verwaltung vor, eine investive Obergrenze in Höhe von 30,0 Mio. € festzulegen.
Nicht erfasst von dieser Obergrenze bleiben Sondereffekte, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar sind wie bspw. erneute Containerbeschaffungen für die Unterbringung von Geflüchteten oder die Auszahlungen an die Klinken.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt für das Investitionsprogramm 2024 eine investive Obergrenze in Höhe von 30 Mio. €, wobei Sondereffekte sowie die Zuschüsse an die Klinken hiervon ausgenommen sind.
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