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Vorlage - VO/10673/23  

 
 
Betreff: Eckwertebeschluss zum Investitionsprogramm 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
16.05.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services ungeändert beschlossen   
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit der Initiierung des Bildungsfonds I in 2015 und anschließender Aufstockung im Rahmen des sog. Bildungs- und Infrastrukturfonds in 2017 sind die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsprogramm deutlich angestiegen.

 

 

Im Durchschnitt wurden in den Jahren 2015 2022 rund 22,7 Mio. €r Investitionen ausgezahlt. Hierbei blieben Sondereffekte, wie beispielsweise der Ankauf von Flächen am Bilmer Berg, unberücksichtigt.

 

Die Diskrepanz zwischen dem Investitionsprogramm und der tatsächlichen Umsetzung von Baumaßnahmen wird zunehmend größer. Daraus resultieren immer mehr Haushaltsausgabereste, die in den Jahresabschlüssen gebildet wurden. Auf diese Entwicklung wies die Kommunalaufsicht bereits in der Haushaltsgenehmigung 2022 hin und forderte die Hansestadt Lüneburg auf, eine realistischere Planung anzustreben.

 

r das aktuelle Haushaltsjahr 2023 ist ein Auszahlungsvolumen in Höhe von 47,5 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung gebildeter Haushaltsausgabereste in Höhe von 54,6 Mio. € ergibt sich eine investive Bewirtschaftungsermächtigung in Höhe von 102,1 Mio. €.

 

Auch wenn das Investitionsprogramm 2023 durch diverse Sondereffekte geprägt ist (u.a. Neubau von Gemeinschaftsunterkünften mit 6 Mio. €, Zuschüsse an Klinken mit 2,5 Mio. €, Zuschuss Frauenschutzzentrum mit 1 Mio. €), erscheint die vollständige Abarbeitung gegenwärtig nicht realistisch zu sein.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung 2024 ist ein Auszahlungsvolumen in Höhe von 54,4 Mio. € veranschlagt. Die Kommunalaufsicht steht im Rahmen der kürzlich erteilten Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023 dieser Entwicklung sehr kritisch gegenüber und ermahnt eindringlich zur Priorisierung der Investitionsmaßnahmen. Sie erwartet von der Hansestadt Lüneburg das veranschlagte Investitionsvolumen zu vermindern und einen realistischen Mittelabfluss abzubilden. Dabei sind die vorhandenen Haushaltsausgabereste zu berücksichtigen und ebenfalls zu verringern.

 

Um der Aufforderung der Kommunalaufsicht nachzukommen und gleichzeitig die vorhandenen Haushaltsausgebereste auf ein angemessenes Maß abzusenken, ist für den Haushaltsentwurf 2024 eine erhebliche Kürzung im Investitionsprogramm erforderlich. Dies erfolgt mit Hilfe eines Eckwertebeschlusses.

 

Die Ausgestaltung eines Eckwertebeschlusses zum Investitionsprogramm 2024 obliegt der Hansestadt Lüneburg in eigener Zuständigkeit und wird in Anlehnung an den Budgetierungsgedanken durch eine Obergrenze gedeckelt.

 

Zur Ermittlung dieser Obergrenze wird der Durchschnitt der Investitionstätigkeit in den Jahren 2020 bis 2022 herangezogen mithin 24,5 Mio. €.

 

Dabei muss berücksichtigt werden, dass dieser Zeitraum besonders durch die Corona-Pandemie und den anschließenden Ukraine-Krieg geprägt war und immer noch ist. Prioritäten, beispielsweise im Baubereich, mussten zum Teil kurzfristig verschoben werden. Unter gewöhnlichen Umständen wäre ein höheres Auszahlungsvolumen anzunehmen.

 

Unter Berücksichtigung von inflationsbedingten Steigerungen schlägt die Verwaltung vor, eine investive Obergrenze in Höhe von 30,0 Mio. € festzulegen.

 

Nicht erfasst von dieser Obergrenze bleiben Sondereffekte, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbar sind wie bspw. erneute Containerbeschaffungen r die Unterbringung von Geflüchteten oder die Auszahlungen an die Klinken.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt für das Investitionsprogramm 2024 eine investive Obergrenze in Höhe von 30 Mio. €, wobei Sondereffekte sowie die Zuschüsse an die Klinken hiervon ausgenommen sind.