Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen/Schöffinnen, Jugendschöffen/Jugendschöffinnen und Ersatzschöffen/Ersatzschöffinnen für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Schöffen/Schöffinnen sind ehrenamtliche Richter/Richterinnen in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden. Die Wahl wird von den Schöffenwahlausschüssen der jeweiligen Amtsgerichte durchgeführt. Für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg besteht dieser Ausschuss aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als Vorsitzendendem, dem Landrat des Landkreises Lüneburg sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzende. Die Vertrauenspersonen werden von den Kommunalvertretungen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks gewählt. Drei Personen sind vom Rat der Hansestadt Lüneburg zu bestimmen, vier Personen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg. Das Vorschlagsrecht für die Vertrauenspersonen wird gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Demnach ist jeweils eine Vertrauensperson von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu benennen. Darüber hinaus empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, auch Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen zu wählen, um auch im Verhinderungsfall einzelner Beisitzender die Beschlussfähigkeit des Schöffenwahlausschusses nicht zu gefährden. In Anlehnung an die o.g. Regelung sind diese ebenfalls jeweils von den o.g. Fraktionen vorzuschlagen. Bei der Wahl ist eine Reihenfolge festzulegen, in der die Stellvertretungen an die Stelle der verhinderten Vertrauenspersonen treten. Die Fraktionen haben folgende Wahlvorschläge unterbreitet: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Vertrauensperson: Ulrich Blanck Stellvertretung: Sebastian Balmaceda SPD-Fraktion: Vertrauensperson: Uwe Nehring Stellvertretung: Thomas Disselmeyer CDU-Fraktion: Vertrauensperson: Christel John Stellvertretung: Wolfgang Goralczyk
Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die sich aus den entsprechend anwendbaren §§ 32 bis 35 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ergebenden formellen Voraussetzungen für die Wahl zur Vertrauensperson.
Die Vertrauenspersonen sowie die Stellvertretungen werden gemäß § 40 Absatz 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (23), gewählt. Eine Anhörung der Ortsräte zur Wahl der Vertrauenspersonen ist in der nicht abschließenden Auflistung des § 94 Absatz 1 Satz 2 NKomVG zwar nicht ausdrücklich benannt. Aufgrund des thematischen Zusammenhangs mit der anhörungspflichtigen Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste (§ 94 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG) wird dies jedoch als Frage angesehen, die auch die Ortschaften in besonderer Weise berührt könnte. Die Ortsräte Oedeme und Ochtmissen sind daher vor Beschlussfassung des Rates anzuhören. Ergänzung vom 19.05.2023: Die Ortsräte der Ortschaften Oedeme und Ochtmissen empfehlen dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, Herrn Ulrich Blanck, Herrn Uwe Nehring sowie Frau Christel John gemäß § 40 Absatz 3 GVG zu Vertrauenspersonen als Beisitzende im Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirks Lüneburg zur Schöffenwahl 2023 sowie als Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen zur 1. Stellvertretung: Herr Sebastian Balmaceda zur 2. Stellvertretung: Herr Thomas Disselmeyer zur 3. Stellvertretung: Herr Wolfgang Goralczyk zu wählen.
Der Verwaltungsausschuss schließt sich der Empfehlung an.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
(angepasst entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses)
Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt Herrn Ulrich Blanck, Herrn Uwe Nehring sowie Frau Christel John gemäß § 40 Absatz 3 GVG zu Vertrauenspersonen als Beisitzende im Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirks Lüneburg zur Schöffenwahl 2023.
Ferner werden als Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen gewählt: zur 1. Stellvertretung: Herr Sebastian Balmaceda zur 2. Stellvertretung: Herr Thomas Disselmeyer zur 3. Stellvertretung: Herr Wolfgang Goralczyk
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