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Vorlage - VO/10662/23  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzende im Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:30 - Rechtsamt Bearbeiter/-in: Bahr, Michael
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
19.05.2023 
Gemeinsame Sitzung der Ortsräte Ochtmissen und Oedeme ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen/Schöffinnen, Jugendschöffen/Jugendschöffinnen und Ersatzschöffen/Ersatzschöffinnen für die Amtsperiode 2024 2028 statt. Schöffen/Schöffinnen sind ehrenamtliche Richter/Richterinnen in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

Die Wahl wird von den Schöffenwahlausschüssen der jeweiligen Amtsgerichte durchgeführt. Für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg besteht dieser Ausschuss aus einem Richter beim Amtsgericht Lüneburg als Vorsitzendendem, dem Landrat des Landkreises Lüneburg sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzende.

Die Vertrauenspersonen werden von den Kommunalvertretungen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks gewählt. Drei Personen sind vom Rat der Hansestadt Lüneburg zu bestimmen, vier Personen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg.

Das Vorschlagsrecht für die Vertrauenspersonen wird gemäß § 71 Absatz 6 NKomVG nach dem dHondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Demnach ist jeweils eine Vertrauensperson von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zu benennen.

Darüber hinaus empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, auch Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen zu wählen, um auch im Verhinderungsfall einzelner Beisitzender die Beschlussfähigkeit des Schöffenwahlausschusses nicht zu gehrden.  In Anlehnung an die o.g. Regelung sind diese ebenfalls jeweils von den o.g. Fraktionen vorzuschlagen. Bei der Wahl ist eine Reihenfolge festzulegen, in der die Stellvertretungen an die Stelle der verhinderten Vertrauenspersonen treten.

Die Fraktionen haben folgende Wahlvorschläge unterbreitet:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Vertrauensperson:  Ulrich Blanck

Stellvertretung:  Sebastian Balmaceda

SPD-Fraktion:

Vertrauensperson:  Uwe Nehring

Stellvertretung:  Thomas Disselmeyer

CDU-Fraktion:

Vertrauensperson:  Christel John

Stellvertretung:  Wolfgang Goralczyk

 

Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die sich aus den entsprechend anwendbaren §§ 32 bis 35 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ergebenden formellen Voraussetzungen für die Wahl zur Vertrauensperson.

 

Die Vertrauenspersonen sowie die Stellvertretungen werden gemäß § 40 Absatz 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Zahl der Mitglieder des Rates, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (23), gewählt.

Eine Anhörung der Ortsräte zur Wahl der Vertrauenspersonen ist in der nicht abschließenden Auflistung des § 94 Absatz 1 Satz 2 NKomVG zwar nicht ausdrücklich benannt. Aufgrund des thematischen Zusammenhangs mit der anhörungspflichtigen Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste (§ 94 Absatz 1 Nr. 7 NKomVG) wird dies jedoch als Frage angesehen, die auch die Ortschaften in besonderer Weise berührt könnte. Die Ortsräte Oedeme und Ochtmissen sind daher vor Beschlussfassung des Rates anzuhören.

Ergänzung vom 19.05.2023:

Die Ortsräte der Ortschaften Oedeme und Ochtmissen empfehlen dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig, Herrn Ulrich Blanck, Herrn Uwe Nehring sowie Frau Christel John gemäß § 40 Absatz 3 GVG zu Vertrauenspersonen als Beisitzende im Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirks Lüneburg zur Schöffenwahl 2023 sowie als Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen

zur 1. Stellvertretung:  Herr Sebastian Balmaceda

zur 2. Stellvertretung:  Herr Thomas Disselmeyer

zur 3. Stellvertretung:  Herr Wolfgang Goralczyk

zu wählen.

 

Der Verwaltungsausschuss schließt sich der Empfehlung an.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

(angepasst entsprechend der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses)

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt Herrn Ulrich Blanck, Herrn Uwe Nehring sowie Frau Christel John gemäß § 40 Absatz 3 GVG zu Vertrauenspersonen als Beisitzende im Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtsbezirks Lüneburg zur Schöffenwahl 2023.

 

Ferner werden als Stellvertretungen für die Vertrauenspersonen gewählt:

zur 1. Stellvertretung:  Herr Sebastian Balmaceda

zur 2. Stellvertretung:  Herr Thomas Disselmeyer

zur 3. Stellvertretung:  Herr Wolfgang Goralczyk