Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 02.06.2022 wurde eine neue Fassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg beschlossen, die am 01.08.2022 in Kraft getreten ist (vgl. VO/10097/22). Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Aussprache zur Beschlussfassung verpflichtet, die Höhe der darin fixierten Förderleistungen fortan jährlich auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggfs. notwendige Anpassungen im Jugendhilfeausschuss zu beraten. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2023 hat die Verwaltung außerdem im Rahmen der Aussprache zum TOP "Förderung der Kindertagespflege - Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband ab 2023 zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII" auf Anfrage mündlich zur aktuellen Situation in der Kindertagespflege berichtet und einige relevante Eckdaten hierzu benannt (vgl. VO/10379/22). Das Familienbüro vertieft diesen Kurzbericht nun anhand eines mündlichen Vortrags sowie einer begleitenden Präsentation. Teamleiter Thomas Michel berichtet über die Entwicklung der Kindertagespflege seit 2019 und die Bedeutung der Betreuungsform für das Angebot an Kindertagesbetreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in der Hansestadt Lüneburg, skizziert die aktuellen Herausforderungen, die sich daraus ergeben, und vermittelt einen Überblick über Maßnahmen, die seitens der Verwaltungen Hansestadt und Landkreis bereits initiiert wurden bzw. in den kommenden Monaten geplant sind, um die Kindertagespflege zu stärken. Eine wichtige Rolle hinsichtlich der entsprechenden strategischen und konkreten Ansätze kommt dabei dem Arbeitskreis Kindertagespflege zu, den das Familienbüro ebenfalls vorstellt. Der Arbeitskreis wurde Ende 2022 ins Leben gerufen wurde und fand erstmals am 13.03.2023 statt. In diesem offenen Angebot können sich Kindertagespflegepersonen aktiv an einem dialogischen und partizipativen Prozess mit der Verwaltung beteiligen, um gemeinsam die Rahmenbedingungen und damit die Qualität in der Kindertagespflege und der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Der nächste Arbeitskreis Kindertagespflege findet am 31.05.2023 statt und widmet sich thematisch den satzungsrelevanten Kernthemen "Wirtschaftliche Situation" und "Anspruch auf Fehltage". Ziel ist es, Bedürfnisse und konkreten Bedarf der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich der Förderleistungen, weiterer wirtschaftlicher Aspekte der Regelungen in Satzung und Richtlinie und zu den geförderten Fehltagen zu erarbeiten/zu ermitteln und soweit wie möglich schon gemeinsam hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und etwaiger Auswirkungen zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Veranstaltung fließen als einer der maßgeblichen Bausteine in den Prüfungsprozess der Satzung ein, der in den Folgewochen innerhalb der Verwaltung und im Dialog mit dem Landkreis fortgesetzt wird. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ihren Prüfungsbericht zur Satzung vorlegen und ggfs. Empfehlungen zu möglichen Anpassungen präsentieren, die sich aus diesem ableiten. Beschließt der Ausschuss, diesen grundlegenden Empfehlungen folgen, bereitet die Verwaltung gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg die entsprechende Neufassung der Satzung vor.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) 30,00 a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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