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Vorlage - VO/10637/23  

 
 
Betreff: LIDON Beteiligungs GmbH - Besetzung der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG sind die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung vom Rat zu wählen. Eine dauerhafte Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ist gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG zu regeln. Die Vertretung kann nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Kommune sein.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 (VO/10335/22) wird die LIDON Beteiligungs GmbH zum Ablauf des 31.05.2023 erworben. Aus diesem Grund muss jetzt zum 01.06.2023 die Gesellschafterversammlung der LIDON Beteiligungs GmbH besetzt werden.

 

Die LIDON Beteiligungs GmbH wird kein operatives Geschäft aufnehmen und wird zum Zeitpunkt des Erwerbs liquidiert. Die Abwicklung beziehungsweise Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter (Hansestadt Lüneburg) zum Ziel.

 

In Abstimmung mit dem Innenministerium und der entsprechenden Anzeige gem. § 152 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NkomVG ist durch die sofortige Liquidation der Gesellschaft keine Änderung des Gesellschaftsvertrages mehr vorgesehen. Dennoch muss für etwaige Entscheidungen die Gesellschafterversammlung besetzt werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgende Personen zur Wahl in die Gesellschafterversammlung vor:

 

  1. Frau Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch
  2. Herrn Rainer Müller

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vorgenannte Vertreterin und der vorgenannte Vertreter der Kommune werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg in die genannte Gesellschafterversammlung gewählt.