Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG sind die Vertreterinnen und Vertreter der Kommune in der Gesellschafterversammlung vom Rat zu wählen. Eine dauerhafte Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ist gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG zu regeln. Die Vertretung kann nur eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter der Kommune sein.
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 (VO/10335/22) wird die LIDON Beteiligungs GmbH zum Ablauf des 31.05.2023 erworben. Aus diesem Grund muss jetzt zum 01.06.2023 die Gesellschafterversammlung der LIDON Beteiligungs GmbH besetzt werden.
Die LIDON Beteiligungs GmbH wird kein operatives Geschäft aufnehmen und wird zum Zeitpunkt des Erwerbs liquidiert. Die Abwicklung beziehungsweise Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter (Hansestadt Lüneburg) zum Ziel.
In Abstimmung mit dem Innenministerium und der entsprechenden Anzeige gem. § 152 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 NkomVG ist durch die sofortige Liquidation der Gesellschaft keine Änderung des Gesellschaftsvertrages mehr vorgesehen. Dennoch muss für etwaige Entscheidungen die Gesellschafterversammlung besetzt werden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung folgende Personen zur Wahl in die Gesellschafterversammlung vor:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Die vorgenannte Vertreterin und der vorgenannte Vertreter der Kommune werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg in die genannte Gesellschafterversammlung gewählt.
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