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Vorlage - VO/10631/23  

 
 
Betreff: Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Übernahme einer Bürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Junkereit
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Junkereit, Isabell   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH benötigt zur Fortsetzung des laufenden Bauvorhabens “Zentralisierung der KPP (Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie)” ein Darlehen in Höhe von 9 Mio. €.

 

In der Investitions- und Fördermittelplanung hat die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH eine Darlehensfinanzierung von 9 Mio. € zur Finanzierung der  Bauvorhaben  (Zentralisierung  der  KPP) vorgesehen.

Zwar ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegt, dass das Land Niedersachsen im Rahmen der dualen Finanzierung für die Übernahme der Investitionskosten zuständig ist, leider kommt das Land Niedersachsen diesen Investitionsverpflichtungen aber nur zum Teil nach. Mit Blick auf das Bauvorhaben ist dies im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 32 Mio. € vom Land gefördert, bei anvisierten Gesamtkosten in Höhe 39,6 Mio. €.

 

Im Ergebnis bleibt somit ein Eigenanteil von ca. 8 Mio. €, welchen die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH selber finanzieren muss. Die Finanzierung des Eigenanteils ist im Anbetracht der Auswirkungen von Inflation und Pandemie herausfordernd. Hinzu kommt, dass sich der Baupreisindex seit dem  Planungsbeginn  im  Jahr 2019 bis Ende 2022 um 36 % gesteigert hat und davon auszugehen ist, dass sich die Kosten für den Neubau dementsprechend nach oben entwickeln werden. In welcher Höhe sich das Land Niedersachsen an einer Nachtragsfinanzierung beteiligt ist noch nicht abzusehen. Folglich ergibt sich die Notwendigkeit einer Darlehensaufnahme in genannter Höhe.

 

Das Darlehen in Höhe vom 9 Mio. € soll durch eine 80%ige Bürgschaft auf Basis der aktuellen Darlehenshöhe abgesichert werden.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU- Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (7.200.000 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäßrgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für das zugunsten der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH gewährte Darlehen in Höhe von 9 Mio. € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Es wird empfohlen, für das erforderliche Darlehen eine Bürgschaft in Höhe von 80% der Darlehenssumme zu übernehmen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Gegenstand der Gesellschaft ist die öffentliche Gesundheitspflege und vorbeugende Heilfürsorge sowie die Unterhaltung von Einrichtungen, die der öffentlichen Gesundheit dienen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X Genehmigung Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:hrliche Bürgschaftsprovisionen (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich)

 

 

 

Anlagen: keine

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft des aufzunehmenden Darlehens zugunsten der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH i.H.v. insgesamt 9.000.000 € umzusetzen.

 

 

 

Beratungsergebnis:

 

 

Sitzung am

TOP

Ein- stimmig

Mit Stimmen-Mehrheit

Ja / Nein / Enthaltungen

lt. Be- schluss- vorschlag

abweichende(r) Empf

/Beschluss

Unterschr. des Protokollf.

1

 

 

 

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

3

 

 

 

 

 

 

 

4