Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg betreibt die folgenden dauerhaften, öffentlichen WC-Anlagen:
Ab 2023/2024 werden folgende öffentliche WC-Anlagen in den Betrieb gehen:
Die bisherigen öffentlichen Sanitäranlagen wurden – mit Ausnahme des WCs im Parkhaus Lünepark – zur kostenfreien Nutzung angeboten.
Im Zuge der Neueinrichtung von öffentlichen Sanitäranlagen ist zu entscheiden, ob für deren Benutzung ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll.
Die Benutzungsfrequenz der Anlagen wird von dem Standort abhängen.
Für den Standort WC-Sülzwiesen wurde im Jahr 2022 eine Frequenzmessung vorgenommen. Zu verzeichnen waren etwa 1.000 Nutzungen je Woche (inkl. Adventswochenenden, Flohmarkttagen, Veranstaltungstagen).
Für die Standorte am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird eine deutlich stärkere Frequenz erwartet. Bei einer niedrig angesetzten Frequenz ist von folgenden Einnahmen auszugehen:
WC Reichenbachplatz: 1.400 Nutzungen/Woche x 53 Wochen = 74.200 Nutzungen im Jahr x 50 Cent = 37.100 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt WC Rathaus: 2.000 Nutzungen/ Woche x 53 Wochen = 106.000 Nutzungen i. Jahr x 50 Cent = 53.000 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt
Die Kosten für den laufenden Betrieb der WC-Anlage an den Sülzwiesen betragen jährlich rund 45.000 Euro. Bei Erhebung eines Entgelts wäre mit zusätzlichen 10.000 Euro zu rechnen.
Somit ist für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen Reichenbachplatz und Rathaus von jährlichen Kosten von mindestens 80.000 -100.000 Euro + 10.000 Euro für die Bewirtschaftung auszugehen. Nicht betrachtet sind dabei die Herstellungskosten der Anlagen bzw. der jährliche Abschreibungsbetrag.
Die o.g. skizzierten Einnahmen aus Benutzungsentgelten können einen Kostendeckungsbeitrag für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen leisten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 159 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c an Folgekosten: lfd. Kosten von ca. 5.000 Euro im Jahr je kosten pflichtige Anlage d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: siehe Vorlagentext
Anlagen: Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen
Beschlussvorschlag:
Ab Inbetriebnahme der neu errichteten öffentlichen Sanitäranlagen am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird für die Benutzung ein Nutzungsentgelt von 50 Cent erhoben.
Der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Sanitäranlagen wird zugestimmt. |
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