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Vorlage - VO/10630/23  

 
 
Betreff: Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja  DEZERNAT III
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
22.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg betreibt die folgenden dauerhaften, öffentlichen WC-Anlagen:

 

 

 

 

 

bereits vorhanden

Betrieb

Kostenpflicht

Anmerkung

lzwiesen

In Betrieb

kostenfrei

War früher kostenpflichtig, aber wegen des ständigen Aufbrechens des Geldbehälters und des „Wildpinkelns“ aufgrund der Lage wurde die Kostenpflicht aufgehoben.

Glockenhof

 

In Betrieb

kostenfrei

Früher freiwilliges Entgelt, inzwischen kein WC-Personal mehr vor Ort und entgeltfrei; kleine Grundsanierung ab Winter 2023)

 

Klosterhof

(temporär/Ersatz für Waagestraße)

In Betrieb bis Ende 2024

kostenfrei

 

Kurpark

In Betrieb

kostenfrei

 

Rathaus

ste-WC im Taubenhof

In Betrieb

kostenfrei

nur zugänglich für Teilnehmer:innen an Rathausführungen

Parkhaus Lünepark

In Betrieb

Benutzungsentgelt 50 Cent

nur Bargeldzahlung möglich  

Rote Straße  bzw. Stintmarkt (temporär, gemietet, in Zuständigkeit Bereich Ordnung)  

In Betrieb

kostenpflichtig durch Personal vor Ort  

WC-Personal vor Ort, externer Betreiber, zeitnah erfolgt eine Umsetzung der Containeranlage in Richtung Stint

WC-Anlagen an Friedhöfen  

In Betrieb

kostenfrei

nicht dauerhaft geöffnet

 

Ab 2023/2024 werden folgende öffentliche WC-Anlagen in den Betrieb gehen:

 

geplanter Standort

Betrieb

Kostenpflicht

Anmerkung

Skateranlage

lzwiesen

ab Herbst 2023

Vorschlag kostenfrei

gehört zur Skateranlage  

vorrangig für Nutzer:innen der Anlage, Zielgruppe: Jugendliche

Reichenbachplatz

ab August  2023

Vorschlag 50 Cent Benutzungsentgelt

Bargeld/ec möglich

Waagestraße / Rathaus

ab Ende

2024

Vorschlag 50 Cent Benutzungsentgelt

Bargeld/ec möglich

 

Die bisherigen öffentlichen Sanitäranlagen wurden mit Ausnahme des WCs im Parkhaus Lünepark zur kostenfreien Nutzung angeboten.

 

Im Zuge der Neueinrichtung von öffentlichen Sanitäranlagen ist zu entscheiden, ob für deren Benutzung ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll.

 

Argumente pro Kostenpflicht

Argumente gegen Kostenpflicht 

Kostendeckungsbeitrag für lfd. Kosten  

Attraktivitätssteigerung Innenstadt / Gastfreundschaft/kostenfreie, gepflegte WC-Anlagen fallen positiv auf

Haushaltskonsolidierung

Auch z.B. Obdachlose/Sozialbenachteiligte hätten würdige Möglichkeit der WC-Nutzung/weniger Wildpinkeln   

Nutzer:innen ordnen der Nutzung einen Wert zu

Gleichbehandlung jederzeit für alle Personengruppen (keine Ausnahmen zu Stadtfesten, Events oder für Marktbeschicker)

ggf. geringerer Fremdnutzungsanteil (z.B. Drogenkonsum, Schlafplatz) 

Hinweis: Bei modernen Anlagen wie am Reichenbachplatz öffnen sich die Türen nach entsprechender Vorwarnung der Nutzer:in nach einer zuvor angegebenen Zeit, um einen Daueraufenthalt zu unterbinden.

Beitrag zur Entlastung der Bürger:innen / Besucher: innen, insbesondere der Jugendlichen, die z.B. noch kein Einkommen haben  

 

auch die WC-Nutzung zum Kleinkind-Wickeln wäre damit kostenfrei

 

Die Entgelterhebung an sich verursacht einen Personal- und Abrechnungsaufwand von ca. 12.000 Euro im Jahr je Anlage  

 

Vandalismusgefahr erhöht sich, weil Geld in WC zu erbeuten ist

 

Jeglicher zusätzlicher Einsatz von Technik kann auch zu Systemstörungen vor  Ort und damit zu Nutzungseinschränkungen führen

 

 

Die Benutzungsfrequenz der Anlagen wird von dem Standort abhängen.

 

r den Standort WC-Sülzwiesen wurde im Jahr 2022 eine Frequenzmessung vorgenommen.

Zu verzeichnen waren etwa 1.000 Nutzungen je Woche (inkl. Adventswochenenden, Flohmarkttagen, Veranstaltungstagen).

 

r die Standorte am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird eine deutlich stärkere Frequenz erwartet.

Bei einer niedrig angesetzten Frequenz ist von folgenden Einnahmen auszugehen:

 

WC Reichenbachplatz: 1.400 Nutzungen/Woche x 53 Wochen = 74.200 Nutzungen im Jahr

      x 50 Cent = 37.100 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt   

WC Rathaus:     2.000 Nutzungen/ Woche x 53 Wochen = 106.000 Nutzungen i. Jahr

                                     x 50 Cent = 53.000 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt

 

Die Kosten für den laufenden Betrieb der WC-Anlage an den Sülzwiesen betragen jährlich rund 45.000 Euro. Bei Erhebung eines Entgelts wäre mit zusätzlichen 10.000 Euro zu rechnen.

 

Somit ist für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen Reichenbachplatz und Rathaus von jährlichen Kosten von mindestens 80.000 -100.000 Euro + 10.000 Euro für die Bewirtschaftung auszugehen. Nicht betrachtet sind dabei die Herstellungskosten der Anlagen bzw. der jährliche Abschreibungsbetrag.

 

Die o.g. skizzierten Einnahmen aus Benutzungsentgelten können einen Kostendeckungsbeitrag für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen leisten.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

./.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

./.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

./.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

./.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

./.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

./.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

./.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

./.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

./.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:         159 Euro

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c    an Folgekosten: lfd. Kosten von ca. 5.000 Euro im Jahr je kosten

                                                              pflichtige Anlage

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: siehe Vorlagentext

 

 

 

Anlagen: Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen (119 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Ab Inbetriebnahme der neu errichteten öffentlichen Sanitäranlagen am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird für die Benutzung ein Nutzungsentgelt von 50 Cent erhoben.

 

Der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Sanitäranlagen wird zugestimmt.