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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seinen Sitzungen am 26.11.2020 und am 29.09.2021 u.a. über die Neufassung des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg (VO/9172/20) und der Investitionsförderung zur Krankenhausentwicklung (VO/9684/21) beraten und die Vorlagen beschlossen.
In der zum Finanzvertrag gehörenden Protokollnotiz vertreten der Landkreis und die Hansestadt gemeinsam die Auffassung, dass die Gesundheitsversorgung und hierbei insbesondere die Krankenhausversorgung zentrale Aufgabenstellungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind (siehe Anlage 2: Anlage 3 zum Finanzvertrag).
Damit die Krankenhausversorgung gemäß § 1 Abs. NKHG auch weiterhin sichergestellt werden kann ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien Landkreis und Hansestadt Lüneburg auf der einen und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH (SKL) und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) auf der anderen Seite abzuschließen.
In der abzuschließenden Vereinbarung wird festgehalten wann und wie die Investitionsbeteiligungen des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg an den Kliniken zu erfolgen haben. Die in § 4 der Vereinbarung aufgeführten Anlagen sind die Betrauungsakte, die der Vorlage (VO/10595/23) für das SKL und der Vorlage (VO/10601/23) für das PKL zu entnehmen sind.
Des Weiteren müssen die Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH vom Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg angewiesen werden die vorgelegte Vereinbarung zu unterschreiben.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20 Mio.€ c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22000/22500 Produkt / Kostenträger: 411001/41100102 Invest: 01-411-001 Kliniken Lüneburg Haushaltsjahr: 2022 und Folgejahre
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg Anlage 2: Anlage 3 zum Finanzvertrag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sowie der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH zu beschließen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Vereinbarung werden die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH angewiesen, die Geschäftsführungen anzuweisen, die Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu unterschreiben.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt der Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sowie der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH zuzustimmen.
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