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Vorlage - VO/10600/23  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH und Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seinen Sitzungen am 26.11.2020 und am 29.09.2021 u.a. über die Neufassung des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg (VO/9172/20) und der Investitionsförderung zur Krankenhausentwicklung (VO/9684/21) beraten und die Vorlagen beschlossen.

 

In der zum Finanzvertrag gehörenden Protokollnotiz vertreten der Landkreis und die Hansestadt gemeinsam die Auffassung, dass die Gesundheitsversorgung und hierbei insbesondere die Krankenhausversorgung zentrale Aufgabenstellungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind (siehe Anlage 2: Anlage 3 zum Finanzvertrag).

 

Damit die Krankenhausversorgung gemäß § 1 Abs. NKHG auch weiterhin sichergestellt werden kann ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien Landkreis und Hansestadt Lüneburg auf der einen und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH (SKL) und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL) auf der anderen Seite abzuschließen.

 


In der abzuschließenden Vereinbarung wird festgehalten wann und wie die Investitionsbeteiligungen des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg an den Kliniken zu erfolgen haben. Die in § 4 der Vereinbarung aufgeführten Anlagen sind die Betrauungsakte, die der Vorlage (VO/10595/23) für das SKL und der Vorlage (VO/10601/23) für das PKL zu entnehmen sind.

 

Des Weiteren müssen die Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH vom Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg angewiesen werden die vorgelegte Vereinbarung zu unterschreiben.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 20 Mio.€

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  22000/22500

 Produkt / Kostenträger: 411001/41100102 Invest: 01-411-001 Kliniken Lüneburg

 Haushaltsjahr:   2022 und Folgejahre

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg

Anlage 2: Anlage 3 zum Finanzvertrag

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Vereinbarung LK Stadt sowie Gesellschaften (652 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Anlage 3 zum Finanzvertrag (4581 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sowie der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH zu beschließen.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Vereinbarung werden die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH und der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH angewiesen, die Geschäftsführungen anzuweisen, die Vereinbarung zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg zu unterschreiben.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt der Vereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg und der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH sowie der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH zuzustimmen.