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Vorlage - VO/10595/23  

 
 
Betreff: Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH
- Betrauung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH mit DAWI
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sporleder, Jens
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Sporleder, Jens  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.04.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lüneburg bedient sich zur Erfüllung ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aufgaben der „Daseinsvorsorge“ ihrer städtischen Beteiligungsgesellschaften.

 

Viele dieser Aufgaben sind gemeinwohlorientiert und können daher nicht kostendeckend erbracht werden. Die Beteiligungsgesellschaften erhalten für die Erbringung ihrer Aufgaben von der Hansestadt Lüneburg finanzielle Unterstützung.

 

Die finanziellen Unterstützungen sind vielfältig und können beispielsweise durch Investitionskostenzuschüsse, Ausgleichzahlungen, Kapitaleinlagen, Darlehen sowie Bürgschaften erbracht werden.

 

Die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH (nachfolgend auch „SKL“) hat die Versorgung der Bevölkerung im Rahmen des aufgrund des niedersächsischen Landeskrankenhausplans festgelegten Versorgungsauftrags nach den Grundsätzen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit im Sinne der jeweils geltenden Gesetze sicherzustellen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat nach § 1 Abs. 1 NKHG die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des § 2 NKHG und des Krankenhausplans sicherzustellen. Er hat eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten, soweit die Krankenhausversorgung nicht durch andere Träger gewährleistet wird. Nach § 2 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg vom 17.01.1974 zur Einkreisung der bis dahin kreisfreien Stadt Lüneburg bleibt diese Trägerin des Krankenhauses.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist 100 %ige Gesellschafterin der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH (nachfolgend auch „Gesundheitsholding“). Die Hansestadt hält gemeinsam mit der Gesundheitsholding die Anteile an der SKL. Das SKL ist zuletzt durch Feststellungsbescheid vom 07.12.2022 in den Krankenhausplan des Landes Niedersachsen aufgenommen worden.

 

Die Beurteilung der geplanten Finanzierungsleistungen in Form von Investitionskostenzuschüssen der Hansestadt Lüneburg an das SKL führt zu dem Ergebnis, dass diese als beihilferelevante Maßnahmen gemäß Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzustufen sind.

 

Gemäß Freistellungsbeschluss vom 20.12.2011 (2012/21/EU) hat die Europäische Kommission Kriterien aufgestellt, bei deren Vorliegen Ausgleichszahlungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) bis zu einer Höhe von 15 Mio. EUR jährlich pro DAWI durch einen Betrauungsakt von der Notifizierungspflicht befreit sind.

 

Bei DAWI handelt es sich um wirtschaftliche Tätigkeiten, die mit einer besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden. Diese Dienstleistung kann nur durch staatliche Unterstützung gewährleistet werden.

 

Der Freistellungsbeschluss verlangt, dass dem Unternehmen im Wege eines oder mehrerer Betrauungsakte die DAWI übertragen werden. Gemäß Art. 4 des Freistellungsbeschlusses ist der Betrauungsakt formfrei und muss die im beigefügten Betrauungsakt beschriebenen Parameter enthalten.

 

Ein entsprechender Verweis auf den Freistellungsbeschluss der Kommission erfolgt im Betrauungsakt.

 

Der Betrauungsakt ist mit der Geschäftsführung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH und Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover, abgestimmt.

 

Es wird empfohlen, die Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH durch beigefügten Betrauungsakt zu betrauen.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.  120 

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:   20 Mio.€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:   22000 / 22500

 Produkt / Kostenträger: 411001 / 41100102 Invest: 01-411-001 Kliniken Lüneburg (SKL und PKL)

 Haushaltsjahr: 2022 und Folgejahre

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

Betrauungsakt SKL 18.04.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betrauungsakt SKL 18.04.2023 (95 KB)      

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Betrauung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU durch beigefügten Betrauungsakt zu beschließen.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über die Betrauung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH werden die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH angewiesen, die Geschäftsführung anzuweisen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Betrauungsaktes umzusetzen.

Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Betrauung der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU durch beigefügten Betrauungsakt wird beschlossen.