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Sachverhalt: Viele Sportstätten in Lüneburg sind in hohem Maße energetisch sanierungsbedürftig und damit auch abhängig von fossilen Energien. Um diese Abhängigkeit in der Zukunft immer weiter zu minimieren und die Dekarbonisierung voranzutreiben, sind umfassende Investitionen und zusätzliche Fördermaßnahmen nötig.
Die Sportanlagen der Hansestadt Lüneburg sind i.d.R. an Sportvereine verpachtet. Die auf den Sportanlagen derzeit noch benützte Lichttechnik ist zum überwiegenden Teil unter verkehrssicherungs- und vor allem auch technischen Aspekten veraltet und abgängig. Moderne LED Anlagen sparen extrem viel Energie, schützen Insekten, da schädliche Strahlung herausgefiltert wird und verringern Lichtemissionen in hohem Maß.
Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen fördern gerade unter dem Aspekt der Energiekrise derzeit Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung. So erhalten Sportvereine z.B. über die Klimarichtlinie und weitere aktuelle Programm derzeit für den Austausch alter Anlagen sehr hohe Förderanteile.
Um die Sportvereine in Lüneburg in diesem Vorhaben ebenfalls anteilig unterstützen zu können, hat der Rat der Hansestadt Lüneburg den Projektfördertopf „Sanierung LED Beleuchtung“ in das Sportbudget der Haushaltsplanung 2023 aufgenommen.
Die Hansestadt Lüneburg wird den Sportvereinen aus diesem Projektfördertopf (Invest.-Nr. 01-421-016) auf Antrag einen entsprechenden Zuschuss als Anteilsfinanzierung der jeweils geplanten Maßnahme gewähren. Voraussetzung ist, dass entsprechende Fördermittel des Bundes und des Landes aus der Klimarichtlinie oder anderer Förderprogramme sowie Eigenmittel des Vereins ebenfalls für die Maßnahme bereitgestellt werden.
Derzeit liegen Zuschussanträge der folgenden Sportvereine vor:
*Angebot wird durch Kostensteigerungen gerade überarbeitet
Die Sportvereine LSV Lüneburg und SV Eintracht Lüneburg sind aktuell dabei, einen Finanzierungsplan für die Sanierung der Flutlichttechnik aufzustellen und die externen Fördermittel zu beantragen.
Handlungsbedarf in Sachen Lichttechnik besteht zudem an der Sportanlage des ESV. Dieser Antrag wird in Abstimmung mit dem Sportverein zurückgestellt, bis die die Anlage durch den Rückbau der Unterkunft für Geflüchtete wieder vollständig zur Verfügung steht.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X, vorbehaltlich der (uneingeschränkten) Haushaltsgenehmigung 2023 Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 Produkt / Kostenträger: 421001 / 421100102 / Invest.-Nr. 01-421-016 Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Sport beschließt, dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zu empfehlen, durch die Mittel des Projektfördertopfes „Sanierung LED-Beleuchtung“ nach Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Kommunalaufsicht die Sanierungsvorhaben der Sportvereine MTV Treubund, VfL Lüneburg und TuS Erbstof anteilsmäßig zu bezuschussen.
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