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Vorlage - VO/10592/23  

 
 
Betreff: Sportförderung 2023 - Investitionszuschüsse für LED-Beleuchtung Sportanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta Herrschaft
Federführend:05S - Sport Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Herrschaft, Britta  DEZERNAT V
   Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss
25.04.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Ausschuss für Sport Entscheidung
18.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Sport (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Viele Sportstätten in Lüneburg sind in hohem Maße energetisch sanierungsbedürftig und

damit auch abhängig von fossilen Energien. Um diese Abhängigkeit in der Zukunft immer weiter zu minimieren und die Dekarbonisierung voranzutreiben, sind umfassende Investitionen und zusätzliche rdermaßnahmentig.

 

Die Sportanlagen der Hansestadt Lüneburg sind i.d.R. an Sportvereine verpachtet. Die auf den Sportanlagen derzeit noch benützte Lichttechnik ist zum überwiegenden Teil unter verkehrssicherungs- und vor allem auch technischen Aspekten veraltet und abgängig. Moderne LED Anlagen sparen extrem viel Energie, schützen Insekten, da schädliche Strahlung herausgefiltert wird und verringern Lichtemissionen in hohem Maß.

 

Sowohl der Bund als auch das Land Niedersachsen fördern gerade unter dem Aspekt der Energiekrise derzeit Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung. So erhalten Sportvereine z.B. über die Klimarichtlinie und weitere aktuelle Programm derzeit für den Austausch alter Anlagen sehr hohe Förderanteile.

 

Um die Sportvereine in Lüneburg in diesem Vorhaben ebenfalls anteilig unterstützen zu können, hat der Rat der Hansestadt Lüneburg den ProjektfördertopfSanierung LED Beleuchtung“ in das Sportbudget der Haushaltsplanung 2023 aufgenommen.

 

Die Hansestadt neburg wird den Sportvereinen aus diesem Projektfördertopf (Invest.-Nr. 01-421-016) auf Antrag einen entsprechenden Zuschuss als Anteilsfinanzierung der jeweils geplanten Maßnahme gewähren.

Voraussetzung ist, dass entsprechende Fördermittel des Bundes und des Landes aus der Klimarichtlinie oder anderer Förderprogramme sowie Eigenmittel des Vereins ebenfalls für die Maßnahme bereitgestellt werden.

 

Derzeit liegen Zuschussanträge der folgenden Sportvereine vor:

 

Verein, Sportanlage

Vorauss. Gesamtkosten der Maßnahme

Vorauss. Anteil der Hansestadt Lüneburg

MTV Treubund Lüneburg, Sportanlage Hasenburger Grund

172.000,00 €

ca. 50.000,00 €*

VfL Lüneburg, Sportanlage Sülzwiesen

220.000,00 €

60.000,00 €

TuS Erbstorf, Sportanalage Heidkoppelweg

42.500,00 €

7.437,50 €

*Angebot wird durch Kostensteigerungen gerade überarbeitet

 

Die Sportvereine LSV Lüneburg und SV Eintracht Lüneburg sind aktuell dabei, einen Finanzierungsplan für die Sanierung der Flutlichttechnik aufzustellen und die externen Fördermittel zu beantragen.

 

Handlungsbedarf in Sachen Lichttechnik besteht zudem an der Sportanlage des ESV. Dieser Antrag wird in Abstimmung mit dem Sportverein zurückgestellt, bis die die Anlage durch den Rückbau der Unterkunft für Geflüchtete wieder vollständig zur Verfügung steht.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Reduzierung von Lichtimmissionen, Insektenfreundlichkeit

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Große Energieeinsparungen durch den Umstieg auf LED

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Verbesserte Rahmenbedingungen für Sportvereine

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Verbesserung der Sportstätteninfratruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X, vorbehaltlich der (uneingeschränkten) Haushaltsgenehmigung 2023

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 05021 

  Produkt / Kostenträger: 421001 / 421100102 / Invest.-Nr. 01-421-016

  Haushaltsjahr:  2023

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Sport beschließt, dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zu empfehlen, durch die Mittel des Projektfördertopfes „Sanierung LED-Beleuchtung“ nach Genehmigung des Haushaltes 2023 durch die Kommunalaufsicht die Sanierungsvorhaben der Sportvereine MTV Treubund, VfL Lüneburg und TuS Erbstof anteilsmäßig zu bezuschussen.