Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gem. § 96 Absatz 1 Satz 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher einer Ortschaft für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, die in der Ortschaft bei der Wahl der Mitglieder des Rates die meisten Stimmen erhalten hat. Zusätzlich besteht gem. § 96 Absatz 1 Satz 7 NKomVG die Möglichkeit, eine Stellvertretung zu bestimmen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Tom Schmidt zum Ortsvorsteher und Frau Dr. Julia Ehmann zur Stellvertretung bestimmt.
Frau Dr. Ehmann hat ihr Amt zum 31.12.2022 niedergelegt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt am 28.02.2023 mit, dass Frau Anna Kapelke als künftige stellvertretende Ortsvorsteherin bestimmt werden soll.
Im Hinblick auf die am 06.03.2023 beschlossene Änderung der Hauptsatzung, wonach das Vorschlagsrecht durch den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin ausgeübt wird, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass der Vorschlag durch den Ortsvorsteher, Herrn Tom Schmidt, unterstützt wird.
Herr Schmidt hat ergänzend Frau Anna Kapelke als stellvertretende Ortsvorsteherin vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg bestimmt Frau Anna Kapelke zur stellvertretenden Ortsvorsteherin der Ortschaft Häcklingen.
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