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Vorlage - VO/10561/23  

 
 
Betreff: Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Daniela Krüger
Federführend:05 - Entwicklung und strategische Steuerung Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Krüger, Daniela  Bereich 50 - Service und Finanzen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Vorberatung
22.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt    
Verwaltungsausschuss
27.06.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg
29.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
Rat der Hansestadt Lüneburg
04.07.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Seit 1994 gibt es in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Behindertenbeirat.

 

Der Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich zuletzt im Januar 2022 erneut konstituiert.

 

Zweck des rein ehrenamtlich arbeitenden Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem soll dazu beitragen werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit -, gemeinsam mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UNBehindertenrechtskonvention, hinzuwirken.

 

Ziele des Behindertenbeirates sind:

 

  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung von Stadt und Gemeinden im Sinne des NBGG §12, Abs. 4,
  • Größtmögliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Institutionen bei Fragen und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit,
  • Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung,
  • Bildung einer zentralen, kompetenten Anlaufstelle für Bürger:innen und Verwaltung.

 

Der Behindertenbeirat hat eine Satzung erarbeitet, die Grundlage für das politische Handeln und der Aufgabenerfüllung sein soll.

 

Im Absatz 3 des § 2 der Satzung wird ausgeführt, in welchen Gremien der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg der Behindertenbeirat vertreten sein möchte. Dieses ist als Absichtserklärung zu verstehen und soll als Diskussionsgrundlage dienen. Zur Vertretung des Behindertenbeirats in weiteren Gremien sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

- Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von         Menschen mit Behinderung

-  Gleichberechtigte Teilhabe am Leben

-  Umsetzung von Barrierefreiheiten

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 30

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Entwurf der Satzung des Behindertenbeirats

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_04_13_Entwurf_Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung in Hansestadt und Landkreis Lüneburg 2023 (165 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzung des Behindertenbeirats wird zugestimmt.

 

Stammbaum:
VO/10561/23   Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage
VO/10561/23-1   Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg   05 - Entwicklung und strategische Steuerung   Beschlussvorlage