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Vorlage - VO/10558/23  

 
 
Betreff: Option für eine Beschilderung an der Brücke im Kurpark und weitere Beratung des Antrages des AStA vom 16.11.2022, eingegangen am 16.11.2022, erneut eingereicht am 20.01.2023, "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hagmaier
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Bearbeiter/-in: Hagmaier, Bastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
14.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Als Ergebnis der Beratung der Vorlage VO/10383/22-1 Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" des AStA am 14.02.2023 im Mobilitätsausschusses sollte die Verwaltung wegen der rechtlichen Bedenken gegen die im Antrag formulierte Radvehrsmaßnahme Nr. 1  einen Vorschlag für die Kennzeichnung der Brücke zwischen Munstermannskamp und Kurpark als „Schiebestrecke“ erarbeiten. Die Beratung der weiteren Punkte des Antrags erfolgte unter Berücksichtigung  der Stellungnahme, ohne dass eine Beschlussfassung hierzu erfolgte.

 

A) Option für eine Beschilderung an der Brücke im Kurpark

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 14.02.2023 wurde festgehalten, dass die Brücke aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht für Radfahrende freigegeben werden kann; dies wird auch durch die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 zu der o.g. Vorlage deutlich. Um die Verkehrssicherheit der Fußgehenden zu gewährleisten, aber auch auf die Möglichkeit des Radfahrens im Kurpark hinter der Brücke hinzuweisen, sollte von beiden Seiten der Brücke Hinweisschilder aufgestellt werden, um den Radfahrenden den Hinweis zu geben, dass Fahrräder über die Brücke geschoben werdenssen.

 

Die Maße der beiden Hinweistafeln mit dem Text „Wir nehmen Rücksicht“ betragen 630 mm x 420 mm. Um eine Verwechselung für Verkehrsteilnehmer:innen mit einem Verkehrsschild zu verhindern, wird das Rücksichtnahme-Schild mit zwei Fahrrad schiebenden Personen verwendet. Aufgrund der Gestaltung der Farbgebung und der Piktogramme unterscheidet sich die Hinweistafel deutlich von einem Verkehrsschild. Für Verkehrsteilnehmer:innen ist die Hinweistafel eine gut sichtbare Erinnerungshilfe, dass Fahrräder über die Brücke geschoben werden.

 

r eine entsprechende Anbringung der Hinweistafel von der Südseite können das Verkehrszeichen Absolutes Halteverbot (VZ 283) sowie das Zusatzzeichen „Fläche für die Feuerwehr nach links versetzt werden. Da aktuell die Einfahrt in die Sackgasse noch mit dem Zeichen Sackgasse (VZ 357) beschildert ist, kann dies entsprechend als für Fußnger durchlässige Sackgasse (VZ 357-51) gekennzeichnet werden.

 

 

B) Weitere Punkte aus dem Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" des AStA

Neben dem Einwand einer verkehrsrechtlich nicht abbildbaren Freigabe der Brücke am Kurpark stehen seitens der Verwaltung den weiteren Inhalten des Antrags keine rechtlichen Aspekte entgegen. Eine Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 liegt bereits vor (siehe VO/10383/22). Dies umfasst die folgenden Maßnahmen:

 

  • Ausschilderung der Radschönrouten i) Saline - Kurpark -Universität – Bockelsberg sowie ii) Bahnhof - Lösegraben – Wilschenbruch -Universität/ Deutsch Evern (mit Anschluss an eine Nordroute)
  • Weiterführung der Planungen des Fußgängerüberwegs Uelzener Straße nahe Munstermannskamp
  • Fortsetzen der Radverkehrsmaßnahmen der RVF 3.0, insbesondere Entfernung von Umlaufsperren und Freigabe von weiteren Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
  • Prüfung und Priorisierung der Maßnahmen (Straßenbelag, Parkende PKW, Kurvenführung, Hindernisse, Haltestellen, Allgemeines) aus der Busmängelstudie (BA BA-Arbeit von Busche et. al., 2022) und nachfolgende Beseitigung der entsprechenden Mängel.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Darstellung Hinweistafeln Kurparkbrücke

(Vorschlag der Verwaltung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Darstellung Hinweistafeln Kurpark Brücke (Vorschlag der Verwaltung) (1694 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Brücke zum Kurpark mithilfe entsprechender Hinweistafeln zum Schieben des Rades auf der Brücke zu kennzeichnen.

 

  1. Dem Antrag des AStA (VO/10383/22), in der Fassung vom 18.01.2023 (mit nachträglich ergänztem Beschlussvorschlag), wird mit Ausnahme der dort vorgeschlagenen Radverkehrsmaßnahme Nr. 1 „Freigabe der Brücke“ zugestimmt.