Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Als Ergebnis der Beratung der Vorlage VO/10383/22-1 Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" des AStA am 14.02.2023 im Mobilitätsausschusses sollte die Verwaltung wegen der rechtlichen Bedenken gegen die im Antrag formulierte Radvehrsmaßnahme Nr. 1 einen Vorschlag für die Kennzeichnung der Brücke zwischen Munstermannskamp und Kurpark als „Schiebestrecke“ erarbeiten. Die Beratung der weiteren Punkte des Antrags erfolgte unter Berücksichtigung der Stellungnahme, ohne dass eine Beschlussfassung hierzu erfolgte.
A) Option für eine Beschilderung an der Brücke im Kurpark In der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 14.02.2023 wurde festgehalten, dass die Brücke aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht für Radfahrende freigegeben werden kann; dies wird auch durch die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 zu der o.g. Vorlage deutlich. Um die Verkehrssicherheit der Fußgehenden zu gewährleisten, aber auch auf die Möglichkeit des Radfahrens im Kurpark hinter der Brücke hinzuweisen, sollte von beiden Seiten der Brücke Hinweisschilder aufgestellt werden, um den Radfahrenden den Hinweis zu geben, dass Fahrräder über die Brücke geschoben werden müssen.
Die Maße der beiden Hinweistafeln mit dem Text „Wir nehmen Rücksicht“ betragen 630 mm x 420 mm. Um eine Verwechselung für Verkehrsteilnehmer:innen mit einem Verkehrsschild zu verhindern, wird das Rücksichtnahme-Schild mit zwei Fahrrad schiebenden Personen verwendet. Aufgrund der Gestaltung der Farbgebung und der Piktogramme unterscheidet sich die Hinweistafel deutlich von einem Verkehrsschild. Für Verkehrsteilnehmer:innen ist die Hinweistafel eine gut sichtbare Erinnerungshilfe, dass Fahrräder über die Brücke geschoben werden.
Für eine entsprechende Anbringung der Hinweistafel von der Südseite können das Verkehrszeichen Absolutes Halteverbot (VZ 283) sowie das Zusatzzeichen „Fläche für die Feuerwehr“ nach links versetzt werden. Da aktuell die Einfahrt in die Sackgasse noch mit dem Zeichen Sackgasse (VZ 357) beschildert ist, kann dies entsprechend als für Fußgänger durchlässige Sackgasse (VZ 357-51) gekennzeichnet werden.
B) Weitere Punkte aus dem Antrag "Ein Doppelwumms für die Verkehrswende: Beseitigung von Mikromängeln im Bus- und Radverkehr" des AStA Neben dem Einwand einer verkehrsrechtlich nicht abbildbaren Freigabe der Brücke am Kurpark stehen seitens der Verwaltung den weiteren Inhalten des Antrags keine rechtlichen Aspekte entgegen. Eine Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 liegt bereits vor (siehe VO/10383/22). Dies umfasst die folgenden Maßnahmen:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Darstellung Hinweistafeln Kurparkbrücke (Vorschlag der Verwaltung)
Beschlussvorschlag:
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