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Sachverhalt: Der Sachverhalt zur Mitgliedschaft im Verein Naturpark Lüneburger Heide e.V. wurde bereits im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten am 04.10.2022 erläutert. Frau Silke Feddersen, Geschäftsführerin des Naturparks Lüneburger Heide e.V., hatte an der Sitzung teilgenommen und den Naturpark vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sich auch die Lüneburg Marketing GmbH für eine Mitgliedschaft ausgesprochen, da diese neben dem ökologischen Aspekt auch einen touristischen Mehrwert darstellt. Eine Stellungnahme seitens der Lüneburg Marketing GmbH ist beigefügt.
Der Naturpark engagiert sich für eine nachhaltige Regionalentwicklung durch die Förderung des landschaftsbezogenen Tourismus, den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft und die Vermarktung regionaler Produkte.
Durch eine Mitgliedschaft der Hansestadt Lüneburg im Verein Naturparkregion Lüneburger Heide e.V. unterstützt die Hansestadt Lüneburg den regionalen Entwicklungsprozess des Naturparks Lüneburger Heide. Die Hansestadt Lüneburg kann dann zukünftig mit dem Logo werben und könnte sich z.B. "Lüneburg im Naturpark Lüneburger Heide" bezeichnen.
Zu den Aufgaben des Naturparks Lüneburger Heide zählen: - die Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln, - die Sicherung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt seiner Tier- u. Pflanzenwelt zu gewährleisten, - die nachhaltige Regionalentwicklung zu unterstützen, - das Naturerleben zu fördern und landschaftsschonende Erholungsangebote zu entwickeln - und das Umweltbewusstsein zu stärken.
Für eine Mitgliedschaft im Naturpark Lüneburger Heide e.V. müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, die zurzeit durch den Bereich Grünplanung und Forsten geprüft werden.
In einem ersten Schritt erfolgt eine Beantragung zur Erweiterung des Naturparks durch die Hansestadt Lüneburg beim Naturpark Lüneburger Heide e.V. Anschließend reicht der Naturpark e.V. den Erweiterungsantrag beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in Hannover ein, welches noch eine Stellungnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anfordern wird. Nach einem positiven Bescheid und einer Zustimmung des Ministers für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfolgt die Veröffentlichung im Ministerialblatt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Grundbetrag zuzüglich eines Betrages, der abhängig ist von der Einwohnerzahl, die in der zukünftigen Naturparkfläche auf Lüneburger Stadtgebiet lebt. Für die Hansestadt Lüneburg ergibt sich hierdurch ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 7.100 Euro. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Mittelanmeldungen zur Finanzplanung 2023 und die Folgejahre angemeldet und wurde in den Haushalt aufgenommen. Der Mitgliedsbeitrag ist somit bereits finanziell abgesichert. Die aktuelle Fassung der Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 01.01.2023 ist als Anlage beigefügt.
Der aktuelle Sachstand wird anhand einer Präsentation erläutert sowie der Gebietsvorschlag für die Flächenerweiterung des Naturparks vorgestellt. Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 124 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.340 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich voraussichtlich auf jährlich 7.100 € c) an Folgekosten: Jährlicher Beitrag d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: 74705ERGR / 74720 Produkt / Kostenträger: 551001 / 55100102 Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen: Keine
Anlagen: Anlage 1: Stellungnahme der Lüneburg Marketing GmbH Anlage 2: Beitragsordnung Naturpark Lüneburger Heide ab 2023
Beschlussvorschlag: Die Hansestadt Lüneburg beantragt die Mitgliedschaft im Naturpark Lüneburger Heide e.V. ab dem 01.07.2023.
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