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Vorlage - VO/10534/23  

 
 
Betreff: Erstvorhaben zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pia Wiebe
Federführend:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit Bearbeiter/-in: Wiebe, Pia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Vorberatung
08.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Da die Auswirkungen des Klimawandels immer spürbarer werden, strebt die Hansestadt Lüneburg an, sich frühzeitig und systematisch auf unvermeidbare Klimawandelfolgen vorzubereiten. Bereits der durch den Rat beschlossene Klimaschutzplan nimmt die Klimaanpassung als eigenes „Handlungsfeld D“ mit unterschiedlichen Maßnahmen in den Blick. Dieses Handlungsfeld ist neben den Klimaschutzmaßnahmen hinsichtlich der Maßnahmen aufzuweiten und konzeptionell auszurichten.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen dabei, Strategien für notwendige Anpassungsprozesse zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurden durch den Fachbereich 3b Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität im Februar 2022 Fördermittel für die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements bei der Bundesgesellschaft Zukunft Umwelt Gesellschaft (ZUG) gGmbH beantragt, deren Bewilligung in Kürze erwartet wird. Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten wurde am 15.03.2022 hierzu bereits durch die Verwaltung berichtet.

 

 

Das beantragte Vorhaben umfasst zwei wesentliche Bestandteile:

 

(1)    Die Erstellung eines nachhaltigen Klimaanpassungskonzeptes und

(2)    die Einrichtung einer befristeten Personalstelle eines/einer Klimaanpassungsmanager*in. Der/die Klimaanpassungsmanager*in übernimmt federführend die Erstellung des Konzeptes in Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Planungsbüro.

 

Das Anpassungskonzept zielt auf eine integrierte Betrachtung der unterschiedlichen Klimawirkungen (z.B. Hitze, Starkregen) ab und zeigt auf, welche Potenziale zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Stadt bestehen. Die Inhalte des Konzepts sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten Lüneburgs eingehen und kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen. Bereits vorhandene Grundlagen wie die Stadtklimaanalyse und Starkregenkarten werden berücksichtigt und in die städtische Gesamtstrategie integriert. Einwohner:innen und relevante Akteursgruppen sollen frühzeitig an dem Erstellungsprozess beteiligt werden.

 

Das Gesamtvorhaben soll 250.000 Euro umfassen. Die Förderquote beträgt 90% (beantragte Förderung 225.000 Euro). Mittel zur Finanzierung des Eigenanteils wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung beschlossen. Die zu besetzende Personalstelle wurde bereits im Jahr 2022 in den Stellenplan aufgenommen. Als Vorhabenbeginn ist Sommer 2023 angemeldet worden.

 

Der Fördermittelgeber hat der Hansestadt Lüneburg im Januar 2023 bereits die Förderzusage avisiert; aktuell finden noch Detailabsprachen zu Projektinhalten statt. Um Verzögerungen in der Vorhabendurchführung zu vermeiden, fordert der Fördermittelgeber dazu auf, die vorbereitenden Arbeiten für eine Konzepterstellung und ein Stellenbesetzungsverfahren bereits vor Beginn der Vorhabenlaufzeit einzuleiten. Ziel ist es, zu Beginn des Vorhabens unmittelbar handlungsfähig zu sein.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Das Klimaanpassungskonzept bildet eine Grundlage für Maßnahmen zum Erhalt des lokalen Wasserhaushaltes und der Biodiversität. Stellenweise ergeben sich Synergien zum Klimaschutz.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

Beitrag zur Schaffung einer klimagerechten und klimaangepasste Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

Durch den Klimawandel entstehen verschiedene neuartige Gesundheitsrisiken. Anpassungsmaßnahmen tragen zum Erhalt eines gesunden Stadtklimas und zu einer angemessenen Berücksichtigung klimabedingter Risiken (z.B. Hitze) in der Gesundheitsvorsorge bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 76 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ausschuss nimmt das Vorhaben zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements der Hansestadt Lüneburg im Rahmen einer Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird entsprechend der zu erwartenden Förderung vorbereitend mit der Einleitung eines Stellenbesetzungsverfahrens „Klimaanpassungsmanagement“ und den Vorbereitungen für die Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes beauftragt.