Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10527/23  

 
 
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vom 24.01.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Ebrahimi-Koplin
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Ebrahimi-Koplin, Gissa  Fachbereich 1 - Innere Verwaltung
   DEZERNAT III
   30 - Rechtsamt
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.05.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.06.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Hinweis: Diese Vorlage ist im Zusammenhang zu sehen mit den Vorlagen 10622/23, 10657/23 (bei beiden Behandlung nur im VA) und 10528/23 (Behandlung in Rat und VA).

 

Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird in der Anlage ein umfangreiches Beschwerdeschreiben vom 24.01.2023 gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vorgelegt. Es handelt sich um eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

 

Eine gegen die Oberbürgermeisterin eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Entscheidung vorzulegen aufgrund § 107 Abs.5 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG). Der Rat ist Dienstvorgesetzter der Oberbürgermeisterin und folglich für die Entscheidung über eine gegen diese gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde zuständig.

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das Tätigwerden des Dienstvorgesetzten angeregt werden soll und der Überprüfung des beanstandeten Vorganges zum Ziel hat. Die Dienstaufsichtsbeschwerde als formloser Rechtsbehelf ist Ihrer Natur nach eine Petition im Sinne von Artikel 17 Grundgesetz, so dass das Recht zur Beschwerde grundsätzlich geschützt ist. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Entgegennahme der Beschwerde und Beantwortung, nicht jedoch auf Darlegung der Gründe (BVerwG DÖV 1976, 315).

Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen eine Verletzung von Dienstpflichten bzw. gegen das persönliche Fehlverhalten eines Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes.

 

Ist hingegen eine fachliche Überprüfung einer Entscheidung das Ziel, handelt es sich um eine Fachaufsichtsbeschwerde.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den ehemaligen Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg eingelegt wurde.

Des weiteren liegen drei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Dezernates II vor.

Weiterhin sind Beschwerden gegen zwei Geschäftsführer von Gesellschaften anhängig, welche aber in die Zuständigkeit der Gesellschaften, hier: Gesellschafterversammlungen, fallen.

Der Beschwerdeführer rügt in seiner Mail vom 24.01.2023 folgendes:

1.Nichtwahrnehmung der Führungsverantwortung gegenüber der Geschäftsführung einer Gesellschaft und den vom Beschwerdeführer im Rahmen seiner Beschwerde vom 12.05.2021 angezeigten Hinweise auf mögliche Dienstpflichtverletzungen der Geschäftsführung gegenüber dem Beschwerdeführer ab 01.11.2021 bis laufend; fehlerhafte Bearbeitung einer Dienstaufsichtsbeschwerde und Fürsorgepflichtverletzungen gegenüber dem Beschwerdeführer

2. Fehlerhafte Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen drei Mitarbeiter*innen der Hansestadt Lüneburg und gegen eine Geschäftsführung einer Gesellschaft

 

  1. Persönliches Fehlverhalten

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird eine Verletzung der Dienstpflicht vonseiten des jeweiligen Amtsträgers gerügt, wie z.B. Pflicht zur Mäßigung, zur unparteiischen Wahrnehmung und Aufgabenerfüllung.

Ein persönliches Fehlverhalten eines Amtsträgers liegt u.a. bei Handgreiflichkeiten, diskriminierendem Verhalten, Schikane, beleidigenden Äerungen oder unhöflichem Auftreten vor.

 

Frau Oberbürgermeisterin Kalisch ist der Fall, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, bekannt.

Es hat hierzu Gespräche zwischen der ehemaligen Ersten Stadträtin, Frau Lukoschek (u.a. für die Ressorts Personal und Gesellschaften zuständig) und der Oberbürgermeisterin gegeben.

Die Bearbeitung der Personalangelegenheit erfolgte und erfolgt im zuständigen Dezernat II, Fachbereich I.

Die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die drei städtischen Mitarbeiter*innen werden vom Büro der Oberbürgermeisterin bearbeitet.

 

Um den durchaus vielschichtigen Fall aus Sicht des Beschwerdeführers geschildert zu bekommen, wurde der Beschwerdeführer von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch im September des vorangehenden Jahres zu einem Gespräch eingeladen.

Sowohl Frau Kalisch als auch die anwesende Mitarbeiterin erlebten dieses Gespräch als effektiv und harmonisch.

Dies wurde so nicht vom Beschwerdeführer gesehen, da hiernach weitere Schreiben des Beschwerdeführers eingingen (September 2022 und Januar 2023).

 

Des weiteren hat es zwischen der Oberbürgermeisterin und dem Beschwerdeführerschriftlichen Kontakt in der Zurückweisung der drei eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden gegen städtische Mitarbeiter*innen Anfang Dezember 2022 gegeben.

 

Ein persönliches Fehlverhalten von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch ist nicht erkennbar.

 

  1. Fachliche Überprüfung des Sachverhaltes

Das Dezernat II wurde gebeten, eine fachliche Stellungnahme abzugeben.

In der Vergangenheit hat es im Rahmen der Personalangelegenheit umfangreichen Schriftverkehr und diverse Gespräche gegeben.

Von einer schriftlichen Darstellung wurde daher Abstand genommen. Stattdessen wird zu dem Sachverhalt von Dez. II in der Sitzung mündlich vorgetragen und auf die einzelnen Punkte in dem vorliegenden Schreiben vom 24.01.2023her eingegangen.

 

  1. Fazit

Es liegt weder ein persönliches Fehlverhalten noch eine fachlich nicht korrekte Bearbeitung des Vorganges vor.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

keine

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

keine

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

keine

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

keine

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

keine

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

keine

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

keine

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

keine

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

keine

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 300.-€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vom 24.01.2023 nebst 3 Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 24.01.2023 gegen Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wird als unbegründet zurückgewiesen.