|
Betreff: |
Strategische Neuausrichtung und Besetzung des Beirates Innenstadt |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage |
Verfasser: | 1. Herr Norbisrath 2. Herr Bruns 3. Herr Kubisch |
Federführend: | 01 - Büro der Oberbürgermeisterin |
Beteiligt: | DEZERNAT I |
Bearbeiter/-in: | Norbisrath, Florian |
| Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit |
Beratungsfolge: |
|
| | | |
|
|
|
Sachverhalt: Mit der Vorlage VO/9403/21 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 25.03.2021 ein Paket mehrere Maßnahmen beschlossen, um die Lüneburger Innenstadt auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterzuentwickeln. Eine dieser Maßnahmen war die Bildung des Beirats Innenstadt. Ihm gehörten zu dieser Zeit 31 Mitglieder aus verschiedenen Teilen der Stadtgesellschaft an, sodass u.a. die Branchen (Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungen, Immobilienwirtschaft etc.) vernetzt und in aktuelle Prozesse eingebunden wurden. Nachdem sich die Einschränkungen und Auflagen durch die Corona-Pandemie zunehmend reduziert haben und der Druck, kurzfristige Entscheidungen im Konsens zu finden, zurückging, hat sich auch der inhaltliche Fokus des Beirats Innenstadt verschoben. So wird nun vermehrt die langfristige Entwicklung der Lüneburger Innenstadt betrachtet und diskutiert. Da die Mitglieder des Beirats die Wichtigkeit dieser Zusammenarbeit und des Netzwerkens weiterhin herausstellen, wurden verwaltungsseitig und im Gremium verschiedene Möglichkeiten erörtert, um die Arbeit der Mitglieder des Beirats Innenstadt besser mit den Abläufen im Rathaus und der Politik zu verzahnen und den Output zu erhöhen. - Besonders häufig wurde der Vorschlag geäußert, den Beirat Innenstadt für weitere Innenstadtakteur:innen zu öffnen, die Interesse an der Gremienarbeit haben. Damit würde von der ursprünglich beschlossenen Zusammensetzung abgewichen. Im Sinne der Praktikabilität wäre hierfür die Entscheidungskompetenz an die Mitglieder der Beirats Innenstadt oder die zuständige Stabsstelle abzugeben. Aufgrund einiger Neubesetzungen bei vertretenen Institutionen und wenigen Rückzügen aus der Beiratsarbeit, liegt eine Abweichung inzwischen ohnehin vor.
- Da einige Arbeitsgruppen zuletzt ohnehin überwiegend inaktiv waren, wird vorgeschlagen, diese nicht weiter im Rahmen der Beiratsarbeit aktiv zu fokussieren. Anlassbezogen können sich vielmehr Projektgruppen einrichten, die sich mit der Planung, Ausgestaltung und Umsetzung einzelner Projekte und Aufgabenfelder beschäftigen.
- Aufgrund der zunehmend strategischen Ausrichtung, wird vorgeschlagen, den Turnus der Sitzungen zu reduzieren. Der Beirat Innenstadt soll demnach künftig zu zwei Sitzungen in voller Besetzung pro Jahr zusammenkommen. Anlassbezogen sind weitere Sitzungen, bspw. in Projektgruppen, möglich.
- Zu den Regelsitzungen ist die Durchführung von konkreten Workshops zu im Vorfeld zu definierenden Themen angedacht. Hierbei können diese sowohl aus dem Kreis der Mitglieder, der Verwaltung oder der Politik stammen. Ergänzend zu einer Öffnung für neue Mitglieder, kommen besonders bei Workshops auch externe Expert:innen in Betracht.
- Um den Informationsfluss zu gewähren, wird ein zweistufiges Verfahren vorbereitet. So ist seit Ende 2022 eine Gruppe für interessierte Mitglieder des Beirats Innenstadt bei einem Messenger eingerichtet. Hierüber soll ein schneller und interaktiver Meinungsaustausch gefördert werden. Für die restlichen Mitglieder ist die Einrichtung eines Newsletters geplant, der dabei auch die Informationen aus der Messenger-Gruppe umfasst.
Folgenabschätzung: A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs | Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) | Erläuterung der Auswirkungen | 1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | | | 2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Der Beirat Innenstadt ist bestrebt, durch seine Initiativen die Lüneburger Innenstadt zukunftsorientiert, bedarfsgerecht und vielfältig weiterzuentwickeln | 3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | | | 4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | | | 5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | | | 6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | | | 7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | | | 8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + | Der Beirat Innenstadt beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie die Innenstadt attraktiv gestaltet werden kann. Dies dient auch dem Ziel des Wirtschaftswachstums | 9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Die beratenden Maßnahmen dienen der Attraktivität der Innenstadt. Hierbei handelt es sich auch um einen Innovationswettbewerb mit anderen Städten. Außerdem ist eine gute Infrastruktur im Innenstadtbereich anzustreben | Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich) X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen □ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft. c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie) □ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 159,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg unterstützt die Neukonzeptionierung des Beirats Innenstadt und beschließt, - den Beirat Innenstadt für andere Akteur:innen und Institutionen als in der ursprünglichen Zusammensetzung beschlossen zu öffnen und
- die Entscheidungskompetenz über die Aufnahme von Mitgliedern an die Beiratsmitglieder und die zuständige Stabsstelle 01N Nachhaltige Stadtentwicklung abzugeben.
Weiterhin nimmt der Rat der Hansestadt Lüneburg im Zuge der Neukonzeptionierung zustimmend zur Kenntnis, dass - die Arbeit eingerichteter Arbeitsgruppen nicht aktiv weiterverfolgt wird,
- der Turnus der Sitzungen reduziert wird und
- der Beirat Innenstadt neben den festen Mitgliedern auch für externe Expert:innen grundsätzlich geöffnet wird.
|
|