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Vorlage - VO/10512/23  

 
 
Betreff: Mündlicher Sachstandsbericht zum Projekt Fischtreppen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Allerheiligen
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Allerheiligen, Sandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten Kenntnisnahme
08.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten (Dez. III) zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

1989 wurden durch die Hansestadt Lüneburg an den Lüneburger Mühlen sogenannte Denil-Fischpässe errichtet. Sie ersetzten damals die einfachen Aalaufstiegshilfen in Form einer Rinne mit innenliegenden Bürsten. Die Baumaßnahme (Baukosten 86.000,- DM) wurde mit Mitteln des Landes in Höhe von 65% gefördert. Weiterhin beteiligten sich die beiden Lüneburger Angelsportvereine mit 23 %, die Stadt mit 10 % und die damaligen Eigentümer der Abts- und Lüner Mühle mit 2 % an der Maßnahme.

Die Denil-Fischpässe sind abgängig und können nicht mehr repariert werden. Sie entsprechen zudem nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Wasserrechtsrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Die allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben sich aus dem Merkblatt DWA-M 509 „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“ (DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.).

Das bedeutet, dass sich die Ilmenau nach der Bewertung des zuständigen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in einem „mäßigen ökologischen Zustand“ befindet. Gemäß EG-WRRL soll bis zum Jahr 2027 für alle Gewässer der „gute ökologische Zustand“ erreicht werden. Es müssen „Maßnahmenprogramme“ erstellt und umgesetzt werden. Für die Ilmenau wurde u.a. die Herstellung einer ökologischen Durchgängigkeit ins Maßnahmenprogramm aufgenommen.

2019 hatte der NLWKN Vorplanungen für Fischaufstiegsanlagen an den beiden Mühlen erstellt. An der Abts- und Lüner Mühle sollte eine 77 m lange und 2,90 m breite Rinne um die Mühleninsel herum errichtet werden, vorstellbar wie ein Kragen. Die Anlage sollte 1,2 Mio € kosten (Stand 2018).

Bisher förderte das Land Niedersachsen den Bau von Fischaufstiegsanlagen mit bis zu
90 %, sofern keine Wasserkraft betrieben wird.

Die Anlage an der Abts- und Lüner Mühle ist aufgrund der Dimension nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar. Das Bauwerk könnte nur mit Schuten von der Wasserseite aus errichtet werden. Orte für eine Baustelleneinrichtung wären ohne einen erheblichen Eingriff in das Stadtbild nicht zu finden. Die Kosten wären selbst bei 90 %-er Förderung übermäßig hoch.

Im Dezember 2022 wurden auf Einladung der Oberbürgermeisterin die Gespräche zwischen NLWKN und Hansestadt Lüneburg mit dem Ziel wieder aufgenommen, die ökologische Durchgängigkeit der Ilmenau unter Berücksichtigung der zeitlichen Vorgabe der EU-WRRL herzustellen und gleichzeitig den denkmalrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Seitens des Landes Niedersachen haben u.a. die Leiterin des NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg, sowie der stellvertretende Leiter des Referates „Oberflächen- und Küstengewässer, Meeresschutz“ im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz an dem Gespräch teilgenommen. Das Land Niedersachsen, so wurde mitgeteilt, fördere nunmehr den Bau der Fischaufstiegsanlagen an den Lüneburger Mühlen mit 100 %, unabhängig von der Erzeugung von Energie aus Wasserkraft.

Die Betreiberin der Wasserkraftanlage in der Abts- und Lüner Mühle hatte bereits im November 2022 als bauliche Alternative eine neuartige Anlage mit einem österreichischen Patent vorgeschlagen, eine sog. 2-Kammern-Organismenwanderhilfe oder „Fishcon-Schleuse“ (vgl. www.fishcon.at). Sie hat in der Länge eine vergleichbare Größe wie der vorhandene Denil-Fischpass und könnte an derselben Stelle gebaut werden. Die Anlage wurde an mit der Ilmenau vergleichbaren Nebengewässern der Donau entwickelt und bereits an einigen Standorten gebaut. Dort durchgeführte, wissenschaftliche Untersuchungen haben nachgewiesen, dass sie unter anderem dem deutschen Regelwerk nachkommt. Die Kraftwerksbetreiberin hat sich im Falle der Realisierung bereit erklärt, die Anlage zu unterhalten.

Anfang Februar 2023 stellte der Produzent der Anlage sowohl die Technik als auch bereits gebaute Anlagen einem Kreis von 17 Fachleuten der verschiedenen Niedersächsischen Landesbehörden, dem Ministerium und der Hansestadt Lüneburg vor. Die Baukosten dürften ca. ein Drittel der bisher geplanten betragen.

Der NLWKN betreut seitens des Landes das Projekt und hat nunmehr die Beteiligten um ihre Stellungnahme gebeten. Diese wird derzeit zwischen dem Baudezernat und dem Umweltdezernat abgestimmt.

Welche bauliche Anlage zur Herstellung der Durchgängigkeit der Ilmenau an der Ratsmühle errichtet werden könnte, ist noch nicht detaillierter erörtert worden. Die Beteiligten haben sich allerdings darauf verständigt, dass die beiden Standorte voneinander entkoppelt werden, um sie hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung nicht voneinander abhängig zu machen.

 

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 18 EUR

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen: